Risikotragfähigkeitsrechnung

Definition:

Für die Berechnung der Risikotragfähigkeit (siehe dort) sind vor allem zwei Größen entscheidend:

  • das Risikodeckungspotenzial, d. h. das maximal verfügbare Kapital zur Risikoabsicherung und
  • die Risikodeckungsmassen, d. h. das tatsächlich eingesetzte Kapital zur Risikoabsicherung, abhängig von Risikoneigung und Risikodeckungspotenzial.

In der Risikotragfähigkeitsrechnung werden die (wesentlichen) Risiken zur einer Gesamtrisikoposition zusammengefasst (Risikoaggregation) und der Risikodeckungsmasse gegenübergestellt. Die Risikotragfähigkeit ist gegeben, wenn alle (wesentlichen) Risiken laufend durch das Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden.

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