D&O

Definition:

"Directors and Officers Liability: Insurance Haftpflichtversicherung für Vorstands- und Aufsichtsratmitglieder, resultierend aus der Organhaftpflicht. Bei der D&O Versicherung handelt es sich um eine Haftpflichtversicherung für Vorstands- und Aufsichtsratmitglieder, resultierend aus der Organhaftpflicht. Der Versicherungsschutz erfasst in der Regel alle Organe (etwa Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat) und leitenden Angestellten (etwa Prokuristen) eines Unternehmens, die die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters zu erfüllen haben. Die Deckung der D&O Versicherung besteht bei Sorgfaltspflichtverletzungen ohne Vorsatz bzw. wissentlicher Pflichtverletzung im Innenverhältnis (d.h. gegenüber der Gesellschaft) wie auch im Außenverhältnis (also gegenüber Gesellschaftern, Kunden, Wettbewerbern, Lieferanten, Behörden und anderen Dritten). Ersetzt werden in der Regel alle Vermögensschäden, die während der Versicherungsperiode verursacht wurden und bei denen die Anspruchserhebung noch innerhalb der Versicherungslaufzeit erfolgt. ("claims made-Prinzip"). Daneben werden in Regel auch schon vorher verursachte Vermögensschäden in den Versicherungsschutz integriert ("Rückwärtsdeckung"), soweit die Erhebung des Anspruchs nach Vertragsbeginn erfolgt und die Pflichtverletzung den versicherten Personen und dem Versicherungsnehmer (in der Regel die Gesellschaft) bis zum Abschluss des Vertrages, nicht bekannt war oder hätte bekannt sein können."

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