Berufsgenossenschaft (BG)

Definition:

Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Mitglieder sind die Unternehmen der jeweiligen Berufsgruppen (beispielsweise BG für Feinmechanik und Elektrotechnik); Finanziert wird die BG durch die Beiträge der Mitgliedsunternehmen. Die Aufgaben sind insbesondere Unfallverhütung, Erste Hilfe, Heilbehandlung, Berufshilfe, Zahlung von Renten und anderen Geldleistungen basierend auf den Regelungen des Sozialgesetzbuches (SGB).

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