Bail-out

Definition:

Hierunter wird allgemein eine Rettungsaktion verstanden (im Sinne von "to bail something out", d.h. "etwas retten"). Hierbei kann es zum einen um die Rettung von Staaten als das "Eintreten anderer Länder für die Verschuldung eines Staates" gehen als auch die "Rettung" von Unternehmen oder auch Privatpersonen. Der Begriff "Bail-out" geht auf den Freikauf Gefangener in den USA zurück. Wer durch Kaution (englisch bail) aus der Gefangenschaft freikam, galt als etymologischer Ursprung des "Bail-out". Umgangssprachlich bedeutet der Begriff heute: "Jemanden aus der Klemme oder Patsche helfen".

Als Rettungsmaßnahmen stehen verschiedene Instrumente zur Verfügung, die wie folgt klassifiziert werden können:

  • Prolongation: Die Schulden bleiben unverändert, lediglich die Fälligkeit einzelner Verbindlichkeiten wird zeitlich hinausgezögert.
  • Stundung: Die Schulden bleiben unverändert, lediglich die Fälligkeit einzelner Verbindlichkeiten oder deren Tilgungen werden zeitlich hinausgezögert.
  • Umschuldung: Die Schulden bleiben unverändert, es kommt zu Änderungen von Tilgungen, Laufzeiten oder Kreditzinsen bei einigen oder sämtlichen Schulden.
  • Schuldenkonsolidierung: Die Schulden bleiben unverändert, kurzfristige werden in langfristige Schulden verändert, Senkung der Kreditzinsen.
  • Haftungsübernahme: Die Schulden bleiben unverändert, ein Dritter haftet für die Schulden ganz oder teilweise durch eine Bürgschaft oder Garantie.
  • Schuldübernahme: Die Schulden verringern sich teilweise, weil ein Dritter sie als alleiniger Schuldner (befreiende Schuldübernahme) oder Mitschuldner (Schuldbeitritt) übernimmt.
  • Schuldenerlass: Die vom Erlass betroffenen Schulden verschwinden ganz, weil Gläubiger auf die Rückzahlung verzichten.

Das Gegenteil von "Bail-out" ist "Bail-in". Hierunter wird allgemein die Beteiligung von Gläubigern (eines Kreditinstituts) an den Verlusten bei der Sanierung oder Abwicklung im Falle drohender Zahlungsunfähigkeit verstanden.
 

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