Vorschriften im Kampf gegen Geldwäsche sind wenig effektiv


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Ein hoher Aufwand, aber wenig Wirkung: So könnte man die Ergebnisse einer Studie zusammenfassen, die das Swiss Banking Institute (SBI) der Universität Zürich veröffentlicht hat. Das SBI untersuchte die Regulierung und  Umsetzung der Geldwäschereiprävention auf vergleichbaren Finanzplätzen. Das SBI hat die Studie im Auftrag der Vereinigung schweizerischer Handels- und Verwaltungsbanken (VHV) durchgeführt. Die Untersuchung zeigt, dass Regulierung und Umsetzung der Geldwäschereiprävention auf vergleichbaren Finanzplätzen zu keinen eigentlichen internationalen Wettbewerbsverzerrungen führen. Aber weil das ursprüngliche Ziel der Geldwäschereiprävention, die Verhinderung von Drogenhandel und organisierter Kriminalität, trotz umfangreicher Massnahmen nicht erreicht wird, mutierte die Geldwäschereiprävention der Banken zu einer blossen Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Geschäftstätigkeit im In- und Ausland. Sie verursacht jedoch beträchtlichen Aufwand.

Umfangreiche regulatorische Auflagen

Die internationalen und schweizerischen Vorschriften zur Geldwäschereiprävention beeinflussen nicht nur auffällige Kundenbeziehungen und Complianceabteilungen von Banken. Sie betreffen zunehmend jedes Geschäft und viele Bereiche der Banken und anderer Finanzintermediäre. Die Folgen sind weitreichend: Jeder Kunde einer Bank wird beim Eingehen einer Geschäftsbeziehung vollumfänglich geprüft. Jede Finanztransaktion wird elektronisch überwacht, auffällige Bewegungen werden zur Überprüfung an die Kun-denberater übermittelt. Die Massnahmen treffen neue und bestehende Kunden sowie jede Finanztransaktion und Einzahlung, unabhängig von Herkunft, Hintergrund, Vermögen und Wert. Die Prozesse zur Verifikation der Kunden und Transaktionen verursachen einen hohen Aufwand in den operationellen Einheiten. Wie in der Schweiz sind auch in andern Rechtsordnungen Sanktionen für Verfehlungen im Bereich der Geldwäscheprävention enorm hart. Sie drohen nicht nur im Fall von nachgewiesener Geldwäsche, was ohnehin einen Straftatbestand darstellt. Auch bei blosser Missachtung von Vorschriften, selbst wenn dies keine Geldwäsche nach sich zieht, sehen sich Banken mit Geldbußen in Millionenhöhe, umfangreichen regulatorischen Auflagen oder gar dem Entzug der Bewilligung zur Ausübung der Geschäftstätigkeit konfrontiert. Geldwäsche und deren Verhinderung stellt für sie somit auch ein existenzielles operationelles Risiko dar. Geldwäschereiverdachtsfälle und Sanktionen haben besonderen Einfluss auf die Reputation von Banken und ganzen Finanzplätzen.

Aufwand für alle Marktteilnehmer gleich

Die Vorschriften zur Geldwäschereiprävention für Banken sind insofern wettbewerbsneutral, als alle Mitbewerber den gleichen regulatorischen und ökonomischen Bedingungen unterliegen. Das Wettbewerbsfeld ist jedoch stark differenziert. Viele Schweizer Banken sind nicht nur im Inland, sondern auch an ausländischen Finanzplätzen tätig und betreuen dort Kunden "on-shore". Gleichzeitig werden sie auch in ihrem Heimmarkt von ausländischen Instituten konkurrenziert. Die Marktteilnehmer haben zudem unterschiedliche Grössen. Es können Skaleneffekte auftreten, die einzelne Banken benachteiligen oder bevorzugen. Für einen fairen Wettbewerb ist es nötig, dass sich die Banken in der Schweiz in einem regulatorischen Umfeld bewegen können, welches zu jenem der Konkurrenten im Ausland äquivalent ist. Bei der Geldwäschereiprävention haftet der Schweiz jedoch, vor allem aus Sicht der lokalen Banken, das Image des "Musterschülers" an. In der seit einiger Zeit geführten Diskussion über die "Überregulierung" wird von Seiten der Banken immer wieder vorgebracht, dass sie im Vergleich zum Ausland in der Schweiz Wettbewerbsnachteile spüren. Während Regulierungsmassnahmen in Bereichen wie Eigenmittel, Marktverhalten und Risikomanagement inzwischen vermehrt einer Kosten-Nutzen-Betrachtung unterzogen werden und somit neue Regulierungsbestrebungen mit Vorsicht angegangen werden, ist bei der Geldwäschereiprävention kein Abnehmen der Bemühungen seitens Aufsicht, Gesetzgeber und internationaler Organisationen zu erkennen.

Immer weitere Maßnahmen zu Verhinderung von Geldwäscherei

Das Gegenteil ist der Fall: Mit dem Hinweis auf die Mitverantwortung des Finanzsektors für die Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie mit Argumenten der Reputation und Ethik werden weltweit von den Banken immer weiter reichende Massnahmen verlangt. Das Institut für schweizerisches Bankwesen der Universität Zürich hat den Einfluss der schweizerischen und internationalen Massnahmen zur Verhinderung von Geldwäscherei auf das Geschäft der Banken im Rahmen einer vergleichenden Studie untersucht. Die Studie wurde in der Form von Umfragen bei Banken durchgeführt. Für den internationalen Teil der Umfrage arbeitete das Institut mit der Singapore Management University und der Universität Frankfurt am Main zusammen.

Zusammenfassung der Ergebnisse

Die Ergebnisse der Studie lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  1. Die Banken in der Schweiz geniessen bei ihren ausländischen Korrespondenzbanken eine hohe Reputation im Bereich der Geldwäschereiprävention.
  2. Banken in Singapur beurteilen die Reputation im Bereich Geldwäscheprävention als wichtig bei der Kundenakquisition. Schweizer Banken halten die Wirkung der Reputation auf die Kundenbeziehung für gering, deutsche Banken sehen sie gar nicht.
  3. In den untersuchten Ländern sehen die Banken keine negativen Auswirkungen der Massnahmen zur Geldwäscheprävention auf das Geschäft. Mehrheitlich wird bestätigt, dass die Präventionsmassnahmen zweifelhafte Kunden von vornherein fernhalten.
  4. Nationale Vorschriften behindern den Informationsaustausch zwischen Banken bei der Abklärung von nationalen und internationalen Transaktionen. Hier spielen Reputation und Vertrauen zwischen Korrespondenzbanken in verschiedenen Ländern eine besondere Rolle.
  5. Die Aufwände zur Geldwäschereiprävention im Private Banking, die in den Fronteinheiten anfallen, sind unabhängig von der Bankgrösse und sind in den untersuchten Ländern ähnlich hoch.
  6. Die Aufwände im rückwärtigen Bereich (Compliance, Infrastruktur, IT) sind abhängig von der Grösse des Instituts. Somit bestehen Skaleneffekte, welche kleinere Marktteilnehmer benachteiligen.
  7. Die Beurteilung der Vorschriften für den eigenen Finanzplatz ist in allen drei untersuchten Märkten ähnlich: Die Banken beurteilen die Vorschriften des eigenen Regulators als am strengsten.
  8. Bei grösseren Banken besteht die Tendenz, Weisungen und Prozesse einzuführen, welche die Anforderungen der Aufsicht und des Gesetzgebers in Strenge und Komplexität übertreffen.
  9. Der sekundäre Nutzen der für die Geldwäscheprävention zusammengetragenen Daten für das Kerngeschäft der Banken wird als gering angesehen, wobei grössere Banken einen Nutzen eher sehen als kleinere Mitbewerber.
  10. Die Banken sehen in internationalen Organisationen und teilweise den eigenen Regierungen die Haupttreiber der Geldwäscheregulierung.


Download der Studie:

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