Während viele Unternehmen noch mit der Bürokratie von ESG-Berichten und Datenschutz kämpfen, wächst im Hintergrund eine weit gefährlichere Bedrohung: das Versagen in der Risikofrüherkennung. In ihrem Fachbeitrag machen Prof. Dr. Josef Scherer und Dr. Sascha Seehaus deutlich, dass Governance, Resilienz und Transformation keine nice-to-have-Themen mehr sind – sondern zur haftungsbewehrten Kardinalpflicht für Organe und Führungskräfte geworden sind.
Der Beitrag liefert erschreckende Einblicke: In tausenden Unternehmen fehlt es an funktionierenden Frühwarnsystemen, obwohl §1 StaRUG genau dies gesetzlich vorschreibt. Noch brisanter: Wer heute fahrlässig Worst-Case-Szenarien ignoriert oder GRC-Aufgaben delegiert, ohne die Wirksamkeit sicherzustellen, segelt nicht nur „blind in die Krise“, sondern riskiert auch den Verlust des D&O-Versicherungsschutzes. Der Beitrag zeigt anhand aktueller Beispiele – von BayWa über Wirecard bis hin zu Helma AG – wie Kontroll- und Prüfmechanismen in der Praxis versagen. Wirtschaftsprüfer geraten ebenso in die Kritik wie Aufsichtsräte, deren gesetzliche Pflichten zunehmend auch gerichtlich sanktioniert werden.
Die Autoren argumentieren: Nur ein intelligentes, risikobasiertes Governance-System, das auch Cyberrisiken, KI-Risiken und aggregierte Bedrohungen berücksichtigt, kann Organisationen langfristig widerstandsfähig machen. Dabei werden auch neue rechtliche Entwicklungen, internationale Standards wie ISO 37000 und die wachsende Bedeutung von KI in der Entscheidungsfindung erläutert – mit konkreten Empfehlungen für Führungspraxis und Aufsicht.
Der Beitrag wurde veröffentlicht in der Zeitschrift für das gesamte Insolvenz- und Sanierungsrecht (ZInsO)
Scherer, J./Seehaus, S. (2025): Pflicht zu Governance mit Risikofrüherkennung, Resilienz und Transformation als Kardinalpflicht von Organen und Führungskräften, in: ZInsO (Zeitschrift für das gesamte Insolvenz- und Sanierungsrecht), 28. Jahrgang, 31/2025, 31.07.2025, S. 1515-1538.
Hinweis: Wir danken der ZInsO-Redaktion für die Genehmigung einer Veröffentlichung des Beitrags auf dem Portal RiskNET!




