Compliance (Teil 2)

Vom Gesetz zum kulturellen Unterschied


Compliance (Teil 2): Vom Gesetz zum kulturellen Unterschied Kolumne

Im ersten Teil unseres Artikels hatten wir uns damit auseinander gesetzt, dass Menschen und Kulturen unterschiedlich sind. Erstaunlich an der im deutschsprachigen Raum stattfindenden Compliance-Diskussion ist die Tatsache, dass sich die Frage der Unternehmens- oder Compliance-Kultur rein auf die jeweilige Organisation bezieht, ergo das große Ganze außen vor gelassen wird. Denn ein übergestülpter Compliance-Ansatz fasst hier zu kurz – nicht nur aus sprachlichen oder regulatorischen Gründen, sondern aufgrund kultureller Gesichtspunkte. Im Umkehrschluss heißt das, die Binnensicht zu verlassen und den Blick auf die Außensicht zu lenken. Im zweiten Teil beschäftigen wir uns mit Bürokratie und Schattenwirtschaft, Korruptionssumpf, Geldwäsche und politischer Einflussnahme.

Bürokratie und Schattenwirtschaft

Beispiel: Russland. Auch das flächenmäßig größte Land der Erde kämpft mit Korruption. Nach dem Zusammenbruch der UdSSR Anfang 1991 mit einem anschließenden Machtvakuum ergriff eine Turbokapitalismuswelle das Land. Es folgte der radikale Umbau von einer Plan- zur Marktwirtschaft, mit liberalisierten Preisen und Privatisierung der Staatsbetriebe. Oligarchen und ehemalige "Apparatschik" häuften aufgrund ihrer Machtstellung und dank alter Seilschaften Milliardenvermögen an. Die Hinterlassenschaften wiegen schwer und neben maroden Staatsbetrieben und abgewirtschafteten Privatunternehmen setzt Russland überwiegend auf die eigene Rohstoff-Karte. So wundert es nicht, dass Energiekonzerne wie Gazprom (Erdgas) oder Rosneft (Mineralöl) zu den Vorzeigeunternehmen gehören und für die russische Wirtschaft von hoher Bedeutung sind. Die bestehende Korruption und vielerorts herrschende Vetternwirtschaft wird aktuell noch durch den Krim-Konflikt angeheizt. Zu den Sprachbarrieren (Anmerkung: Russischkenntnisse sind im Umgang mit Behörden sowie in den Regionen unabdingbar) kommen für ausländische Investoren die enormen Entfernungen hinzu. Das heißt, was in Moskau beschlossen wird, muss in Nowosibirsk oder Wladiwostok nicht unbedingt Maßstab sein. Lokale Machthaber, regierungstreue Politiker sowie Verwalter sichern sich ihre Pfründe und verdienen kräftig mit bei regionalen Entwicklungs- und Wirtschaftsvorhaben.

Und darauf müssen sich ausländische Investoren einstellen. Bestechung, bürokratische Hürden (die teils mit Schmiergeldern aus dem Weg geräumt werden) und das Sponsoring örtlicher Einrichtungen öffnen die Türen zum Business.

Der "Exportbericht Russland" der "Außenwirtschaft Austria" in Kooperation mit der Industrie- und Handelskammern in Bayern kommt zu dem Schluss: "Die wohl wichtigsten Charakteristika hierbei sind die große Bedeutung der Schattenwirtschaft, das Vertrauen auf persönliche und informelle Beziehungen, das ausgeprägte Hierarchiedenken und die besondere Stellung der Bürokratie. Laut Schätzungen bewegen sich mehr als 30 Prozent der russischen Wirtschaft im Schwarz- und Graubereich, sodass russische Geschäftsleute die Tendenz haben, auch im Geschäft mit Ausländern Verträge über Drittfirmen zu konstruieren und gesetzliche Anforderungen und Probleme zu umgehen." Und der Bericht sieht eine vielfach hemmende Bürokratie als weiteres Problem: "Die Zusammenarbeit mit der russischen Bürokratie gestaltet sich oftmals schwierig. Große Ermessenspielräume, informelle Netzwerke und niedrige Gehälter einfacher Beamter begünstigen Problemsituationen, die zu unorthodoxen Vorgehensweisen führen können. Außerdem können eine Vielzahl widersprüchlicher Vorschriften und eine sehr formalistische Auslegung von Bestimmungen eine rasche Erledigung von Behördenwegen verhindern."

Im Umkehrschluss heißt das, wer auf dem russischen Markt Geschäfte machen möchte, braucht einen persönlichen Zugang zu bürokratischen Stellen und muss sich auf komplizierte Vertragswerke einlassen. Transparency International listet Russland im Korruptionswahrnehmungsindex für 2014 auf Platz 136.

Politische Einflussnahme versus starke Compliance-Gesetze

Beispiel: USA. Ein Ansatzpunkt für Korruption und Schmiergeldzahlungen sind die nach Expertenmeinung teuren Wahlkampagnen in den USA. Schätzungen sprechen alleine für die Präsidentschaftswahlen 2012 von rund 5,8 Milliarden US-Dollar aus. Spenden an die sogenannten Political Action Committees (PACs) unterliegen Höchstbeträgen von 5.000 US-Dollar pro Kandidat und Wahl (ohne Vorwahlen) sowie Parteispenden von 15.000 pro Partei und Jahr. Aber den "Lobbygruppen" ist es erlaubt, unbegrenzte Gelder für eigene Kampagnen "ihres" jeweiligen Kandidaten einzusetzen. Als zusätzlicher Türöffner dienten unter anderem Urteile des Obersten Gerichtshofes von 2010. Unternehmen ist es demnach erlaubt, Spenden an PACs zu tätigen.

Die Bedingung: Die Gelder dürfen nicht direkt an Parteien und Kandidaten fließen. Die Einflussnahme auf politische Prozesse durch Unternehmen dürfte dennoch über Umwege immens sein.
Im Grunde verfügen die USA über eine starke Gesetzgebung in puncto Korruptionsbekämpfung. Beispielsweise existiert mit dem "Foreign Corrupt Practices Act", kurz FCPA, die gesetzliche Handhabe, US-Bürger für Korruption im Ausland zu bestrafen. Und auch der "Sarbanes-Oxley Act" aus dem Jahre 2002 (als Reaktion auf die Skandale im US-amerikanischen Bilanzumfeld entstanden) ist als US-Bundesgesetz für börsennotierte US-amerikanische Unternehmen bindend. Gleiches gilt für ausländische Unternehmen, die an der US-Börse gehandelt werden. Und die Strafen ausländischer Unternehmen für Compliance-Vergehen sind immens, wie die Fälle des französischen Alstrom-Konzerns, von Allianz oder der Daimler-Prozess verdeutlichen.

Im Klartext heißt das, dass die nationale Gesetzgebung weitreichende Folgen für nicht-amerikanische Unternehmen haben kann. Peter Spiegel, Leiter des "Genesis Institute for Social Business and Impact Strategies", Berlin, konstatiert im Buch "Global Impact": "In einer globalisierten Wirtschaft und Weltgesellschaft gibt es kaum noch nationale Gesetze, die sich nur auf das eigene Land und dessen eigene Bevölkerung auswirken." So auch im Bereich Compliance.

Und doch zeigt sich, "dass die Bekämpfung zugunsten wirtschaftlicher Gesichtspunkte in fast allen Industriestaaten in den Hintergrund tritt", wie Autorin Sabine Krug in ihrem Buch "Korruption in verschiedenen Wirtschaftssystemen", feststellt. Ergo sind die USA davon nicht ausgenommen. Die USA belegen im aktuellen Korruptionswahrnehmungsindex den 17. Platz.

Deutscher (Politiker-)Widerstand, Korruptionssumpf, Geldwäsche

Beispiel Deutschland: Korruption ist auch in Deutschland ein langes, weil einträgliches, Geschäft. Ein Beispiel sind gut dokumentierte Korruptionsfälle in Nürnberg im 15. Jahrhundert: "Dass eine Reichsstadt wie Nürnberg ebenso wie viele andere Städte im 15. Jahrhundert ihre politischen Beziehungen zum Kaiser auf diese Weise monetarisierten, wirft die Frage auf, wie korrupt das Regiment am Hof Friedrichs III. bzw. wie akzeptiert ein solches Verhalten zu dieser Zeit war", hinterfragt Rainer Scharf in seinem Beitrag "Fiktive Geschenke. Praktiken von erung und Bestechung am Hof Kaiser Friedrichs III. im Spiegel vornehmlich Nürnberger Quellen". Und im 18. Jahrhundert führten korrupte Beamte dazu, dass die Bevölkerung aufbegehrte und selbst eine Untersuchungskommission einberufen wurde. Wie ein roter Faden zieht sich Bestechung und Korruption auch durch die deutsche Geschichte. Ein Sprung in die heutige Zeit zeigt, dass Deutschland erst 2014 die UN-Konvention gegen Korruption unterzeichnete. So bemängelt Transparency International: "Die Regelung der Abgeordnetenbestechung im § 108e StGB (Strafgesetzbuch) entsprach lange Zeit nicht den internationalen Anforderungen. Erst im Frühjahr 2014, mehr als zehn Jahre nach der Unterzeichnung der UN-Konvention gegen Korruption, hat Deutschland mit der Novellierung des Gesetzes die internationalen Vorgaben erfüllt. Das Gesetz trat am 1. September 2014 in Kraft."

Einen Grund sieht Max Lesch, wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Forschungsgruppe "Konflikt und normativer Wandel: Normkonflikte im globalen Regieren" an der Hessischen Stiftung für Friedens- und Konfliktforschung (HSFK), in der Änderung des Gesetzes zur Abgeordnetenbestechung. "Die deutsche Rechtslage befand sich mit den Vorgaben der UN-Konvention zwar weitgehend  im Einklang. Allerdings nimmt die UN-Konvention im Gegensatz zum deutschen Recht keine Unterscheidung zwischen Beamten und Abgeordneten vor.

In Deutschland war der Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung enger gefasst, als es die Regelung der UN-Konvention sowohl für Beamte als auch für Abgeordnete vorsieht", so Lesch. Und damit hatten eben viele Abgeordnete ihre Probleme. Transparency-International-Geschäftsführer, Christian Humborg, äußerte sich gegenüber "Deutschlandradio Kultur" wie folgt: "Ich glaube, es ist wirklich so platt, dass genau das Gesetz, was sie selbst betrifft, wo sie Regeln verschärften mussten, unter die sie selbst fallen, dass genau diese Regeln sie nicht verschärfen wollen. Das war der wesentliche Grund." Bei einem Blick auf die Korruptionsvergehen deutscher Politiker und die "zu" enge Beziehung von Amtsträgern zur Wirtschaft wundert diese Schlussfolgerung nicht. In diesem Sinne sind die Bemühungen und "Gesetzchen" von bis zu 18 Monaten Karenzzeit vor einem Politikerwechsel außerhalb des öffentlichen Dienstes ein Witz. LobbyControl bemängelt in diesem Zusammenhang die zu kurze "Abkühlzeit" bei Karenzzeiten und fordert Nachbesserungen. Und auch deutsche Unternehmen sind vielfach tief im Korruptionssumpf versunken, wie die Fälle von Siemens, MAN & Co. der letzten Jahre zeigten.

Deutschland belegt im aktuellen Korruptionsindex Platz 12. Und im "OECD-Bericht 'Measuring OECD Responses to Illicit Financial Flows from Developing Countries' zur Umsetzung der internationalen Antigeldwäschestandards der bei der OECD angesiedelten Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF)" belegt Deutschland nur Platz 28 von 34 OECD-Staaten, wie Transparency International resümiert.

Hintergrund: Die Weltbank schätzt, dass jedes Jahr rund eine Billion US-Dollar an Bestechungsgeldern gezahlt werden. Dies entspreche nach den Worten von Transparency International zwölf Prozent der weltweiten Bruttowirtschaftsleistung und 15 bis 30 Prozent der gesamten staatlichen Entwicklungshilfe.

Teil 1 des Artikels

[ Bildquelle Titelbild: © bas121 - Fotolia.com ]
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