Umsetzung von Basel II in nationales Recht


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Der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und Kapital­adäquanzrichtlinie (Basel II) ist durch das Bundeskabinett verabschiedet worden und somit endlich unter Dach und Fach. Mit der Verabschiedung des Gesetzentwurfs bringt die Bundesregierung die Einführung der neuen internationalen Eigenkapitalstandards (Basel II) in das deutsche Bankenaufsichtsrecht auf den Weg. Die im Kreditwesengesetz zu verankernden neuen gesetzlichen Regelungen stellen die bedeutendsten Änderungen für die Bankenaufsicht seit den 80er Jahren des vergangenen Jahrhunderts dar und tragen somit zur Vollendung des Binnenmarktes für Finanzdienstleistungen bei. Gegenstand des Gesetzentwurfs sind risikoorientierte Eigenkapitalanforderungen für Banken und Wertpapierhäuser bei der Kreditvergabe und ihren sonstigen Geschäften. Die neuen Regelungen sehen u.a. vor, eine individuelle Risikoeinstufung der Kreditnehmer und Vertragspartner zu ermöglichen, Risikomesssysteme zu entwickeln und einzusetzen und durch erhöhte Offenlegungspflichten für mehr Transparenz und Marktinformation zu sorgen. Die Regelungen tragen zudem zu einer größeren Stabilität an den Finanzmärkten bei und verbessern die Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden im Europäischen Wirtschaftsraum.

Mittelstandsfreundliche Ausgestaltung

"Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist für den Finanzdienstleistungssektor insgesamt stabilitätsfördernd und für die beaufsichtigten Institute praktikabel", erklärte das Bundesministerium der Finanzen. Die EU-Richtlinien würden wettbewerbsneutral für die Banken und Sparkassen ausgestaltet und mittelstandsfreundlich umgesetzt, hieß es weiter. Die neuen Eigen­kapitalregelungen stellten keine unverhältnismäßig hohen Hürden dar - die Sorge von vor allem kleineren Instituten sei vom Bundesfinanzministerium sehr ernst genommen worden. Einseitige Belastungen oder überzogene Anforderungen sollten vermieden werden. Die bei den Verhandlungen erzielten Erfolge bei der Mittelstandfinanzierung werden nun im deutschen Bankenaufsichtsrecht festgeschrieben. Die reibungslose Versorgung der Wirtschaft - darunter vor allem der mittel­ständischen Betriebe und Unternehmen - mit Bankkrediten zu attraktiven Konditionen wird sichergestellt.

BdB begrüßt Regierungsentwurf

Der Bankenverband hat unterdessen begrüßt, dass die Bundesregierung mit dem verabschiedeten Entwurf zur Änderung des Kreditwesengesetzes (KWG) einen wichtigen ersten Schritt zur Umsetzung von Basel II in nationales Recht getan hat. „Mit dem Gesetzesentwurf wird die umfassende Weiterentwicklung des Risikomanagements, die die Banken in den letzten Jahren bewältigt haben, nun auch aufsichtsrechtlich anerkannt“, sagte Prof. Dr. Manfred Weber (Foto), geschäftsführender Vorstand des Bankenverbandes. „Um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, muss die Basel II-Richtlinie der EU vollständig und in allen Mitgliedstaaten zeitgleich umgesetzt werden“, so Weber weiter. Dies sei unter anderem auch für die Thematik der Intra Group Exposures (IGE) wichtig. Der Verband wies darauf hin, dass das KWG nur ein Teil des Pakets zur Basel II-Umsetzung sei. Dazu gehörten außerdem die geplante Solvabilitäts- sowie die Groß- und Millionenkreditverordnung. „Diese Verordnungen müssen jetzt bald möglich vorgelegt und mit der gleichen Sorgfalt diskutiert werden wie das KWG“, forderte Weber.

Download:

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu gefassten Kapitaladäquanzrichtlinie

www.bundesfinanzministerium.de/

 

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