Integrität und Transparenz der Finanzmärkte

Startschuss für Novellierung der Finanzmarktgesetze


Startschuss für Novellierung der Finanzmarktgesetze News

Das Bundeskabinett will die Finanzmarktgesetze novellieren, um europäische Vorschriften umzusetzen. Der Regierungsentwurf eines Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetzes sei der erste Teil einer umfangreichen Novellierung der Finanzmarktgesetze, teilte das Finanzministerium mit. Damit sollten im deutschen Recht eine Reihe europäischer Rechtsakte verankert werden, die nach der Finanzkrise verabschiedet worden seien, um die Integrität und Transparenz der Finanzmärkte zu stärken und den Anlegerschutz zu verbessern.

Insgesamt werden demnach vier europäische Rechtsakte in nationales Recht umgesetzt: die Marktmissbrauchsrichtlinie (MAD) sowie die zugehörige Verordnung (MAR), die EU-Verordnung über Zentralverwahrer (CSD-VO) und die EU-Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP-VO).

Durch die neuen Vorschriften im Bereich Marktmissbrauch wird laut dem Finanzministerium die bestehende Regulierung an neue technologische Entwicklungen wie zum Beispiel den Hochfrequenzhandel angepasst und ihr Anwendungsbereich auf weitere Märkte und Benchmarks erweitert. Die Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse der Aufsichtsbehörden bei Marktmissbrauch würden gestärkt und die Sanktionsmöglichkeiten bei Insiderhandel und Marktmanipulation verschärft - unter anderem als Reaktion auf die Manipulation wesentlicher Referenzzinsen.

Mit der neuen EU-Verordnung über Zentralverwahrer werden nach den Angaben die Anforderungen an die Lieferung und Abrechnung von Finanzinstrumenten europaweit vereinheitlicht. Zudem regele die Verordnung die Organisation und Geschäftstätigkeit von Zentralverwahrern und macht Vorgaben für deren Beaufsichtigung und Sanktionierung.

Die EU-Verordnung über Basisinformationsblätter legt einheitliche Anforderungen an die Informationsblätter fest, die Kleinanlegern beim Vertrieb von "verpackten" Anlageprodukten und Versicherungsanlageprodukten zur Verfügung gestellt werden müssen. Künftig muss demnach ein Beschwerdeverfahren eingerichtet werden. Die Aufsichtsbehörde kann bei Missständen auch Versicherungsanlageprodukte oder bestimmte Tätigkeiten von Versicherungsunternehmen und Rückversicherungsunternehmen verbieten oder beschränken.

Zur Umsetzung der Finanzmarktrichtlinie MiFID II soll zu einem späteren Zeitpunkt ein Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz kommen. Da die Anwendbarkeit der überarbeiteten Finanzmarktrichtlinie und der Finanzmarktverordnung nach den Plänen der EU-Kommission um ein Jahr vom 3. Januar 2017 auf den 3. Januar 2018 verschoben werden solle, werde das ursprünglich einheitlich konzipierte Finanzmarktnovellierungsgesetz aufgespalten, erklärte das Ministerium zur Begründung.

[ Bildquelle Titelbild: © Jenny Sturm - Fotolia.com ]
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