Transparenzregister

Risiko Geldwäsche und Terror-Finanzierung


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Unter anderem mit einem Transparenzregister will die Bundesregierung den Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verstärken. Das Kabinett verabschiedete dazu am Mittwoch einen Gesetzentwurf, der mehrere EU-Vorschriften umsetzen soll.

"Durch die neuen Regelungen stellen wir uns noch besser auf", sagte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble. "Wir schaffen ein Transparenzregister, um Missbrauch vorzubeugen, und verschärfen die Bußgeldregeln", erklärte der CDU-Politiker.

Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligent Units, FIU) erhält Schäuble zufolge deutlich mehr Personal und ein schärferes Aufgabenprofil. Bislang war sie unter dem Namen "Zentralstelle für Verdachtsmeldungen" beim Bundeskriminalamt im Geschäftsbereich des Innenministeriums angesiedelt. Nun wird sie in die Generalzolldirektion überführt, also in den Geschäftsbereich des Finanzministeriums.

Neue Filterfunktion

Zugleich werden Aufgaben und Kompetenzen der FIU unter Berücksichtigung der Vorgaben der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie neu geregelt. Ein Schwerpunkt wird den Angaben zufolge auf der operativen und strategischen Analyse liegen. Zudem soll die FIU erstmals eine Filterfunktion erfüllen: Es werden nur noch "werthaltige" Verdachtsmeldungen an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet, um so die Strafverfolgungsbehörden zu entlasten.

Der Gesetzentwurf schafft außerdem die Voraussetzungen für ein zentrales elektronisches Transparenzregister, aus dem sich Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen ersehen lassen. So soll die Transparenz erhöht und der Missbrauch von Gesellschaften und Trusts zu Zwecken der Geldwäsche und Terror-Finanzierung erschwert werden. Neben Behörden und Verpflichteten erhalten bei berechtigtem Interesse auch andere Personen und Organisationen wie Nichtregierungsorganisationen und Fachjournalisten Zugang.

[ Bildquelle Titelbild: © dmitrimaruta - Fotolia.com ]
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