Keine Übertreibungen bei Brüsseler Corporate Governance-Regeln


News

Die EU-Kommission plant, Anfang Oktober Empfehlungen zur Corporate Governance von Unternehmen zu verabschieden. Sie enthalten detaillierte Vorgaben für die Besetzung des Aufsichtsrats mit Personen, die vom Unternehmen und seinen Eigentümern unabhängig sein müssen. Weiter ist eine umfassende Transparenz der Vergütung von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern vorgesehen. Anlass für diese Initiative sind gravierende Missstände, insbesondere im Management einzelner börsennotierter Unternehmen. Diese haben zu einem erheblichen Vertrauensschaden an den Kapitalmärkten geführt.

"Dies ist eine nachvollziehbare Initiative, um verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen. Das Vorgehen der Kommission ist jedoch überzogen und verfehlt", so Dr. Holger Berndt, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV). Von diesen Regeln werden erstmalig auch alle Unternehmen erfasst, die ausschließlich börsennotierte Schuldtitel (z. B. Anleihen oder Genussscheine) emittiert haben. Dazu gehören in Deutschland vor allem mittelständische Familienunternehmen und nicht-börsennotierte Kreditinstitute.

Berndt: "Dies ist das typische Vorgehen der Kommission, aus einem begrenzten Anlass heraus zu umfassenden Regulierungen zu greifen. Problem und Kommissionsvorschlag stehen in keinem Verhältnis zueinander." Sollte sich die EU-Kommission mit diesen Vorstellungen durchsetzen, dann müssten sich künftig auch kleine, nicht börsennotierte Gesellschaften, die am Kapitalmarkt Geld aufnehmen, Corporate-Governance-Regeln unterwerfen, die auf sie nicht passen. "Dies würde für die betroffenen Gesellschaften und vor allem deren Eigentümer einen tiefgreifenden und unnötigen Eingriff in ihre unternehmerische Freiheit bedeuten."

Ohne Zweifel gebe es Regulierungserfordernisse zu Gunsten der Kleinaktionäre in großen Publikumsgesellschaften. Es gebe aber dort keine Regulierungserfordernisse, wo der Eigentümer selbst in der Lage ist, seine Position gegenüber dem Management zur Geltung zu bringen und durchzusetzen.

 

"Den Erwerber einer Anleihe interessiert allein, ob der Emittent in der Lage sein wird, die am Kapitalmarkt aufgenommen Mittel zurückzuzahlen. Die hierfür notwendigen Informationen erhält er über den Börsenprospekt, die börslichen Berichtspflichten und nicht zuletzt die Rating-Agenturen. Bei Kreditinstituten kommt die strenge staatliche Solvenz- und Liquiditätsaufsicht hinzu." Besonderer Corporate Governance-Regeln bedürfe es hierfür nicht.

 

Berndt: "Der DSGV fordert für die weitere Diskussion eine klare Problemanalyse, eine klare Definition der Handlungserfordernisse und eine fokussierte Regulierung. Alles andere führt zur Bürokratie."

Risk Academy

Die Intensiv-Seminare der RiskAcademy® konzentrieren sich auf Methoden und Instrumente für evolutionäre und revolutionäre Wege im Risikomanagement.

Seminare ansehen
Newsletter

Der Newsletter RiskNEWS informiert über Entwicklungen im Risikomanagement, aktuelle Buchveröffentlichungen sowie Kongresse und Veranstaltungen.

jetzt anmelden
Lösungsanbieter

Sie suchen eine Softwarelösung oder einen Dienstleister rund um die Themen Risikomanagement, GRC, IKS oder ISMS?

Partner finden
Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.