Finanzausschuss billigt Risikobegrenzungsgesetz


Der Deutsche Bundestag hat am Freitag zwei zentrale Finanzmarktgesetze der Regierung gebilligt. In der Debatte verteidigten Redner der Koalition das Risikobegrenzungsgesetz und das Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG), während die Opposition Kritik übte. In das Risikobegrenzungsgesetz sind auch Regelungen zu Forderungsverkäufen eingearbeitet. Der Bundesrat soll die Gesetze am 4. Juli endgültig beschließen. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück sagte, er halte es für richtig, auf nationalstaatlicher Ebene in einem solchen Risikobegrenzungsgesetz gewissen Fehlentwicklungen einen Riegel vorzuschieben. "Wir wollen damit die Transparenz stärken und wir wollen mehr Rechtssicherheit auf dem Kapitalmarkt", betonte er. Der Einfluss von Investoren solle in Übereinstimmung mit ihrem Stimmrechtsanteil stehen und nicht darüber hinausgehen, und zudem solle verhindert werden, dass Unternehmen durch die übermäßige Belastung mit Krediten ausgeplündert würden, sagte Steinbrück. Vorgesehen ist in dem "Gesetz zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken" unter anderem auch eine Konkretisierung der bestehenden gesetzlichen Vorschriften, um ein abgestimmtes Verhalten von Investoren ("acting in concert") zu verhindern, und die Verpflichtung für Inhaber wesentlicher Beteiligungen (ab einer Unternehmensbeteiligung von 10 %), die mit der Beteiligung verfolgten Ziele anzugeben.

Konkretisierung der bestehenden Vorschriften

Die Aussagekraft der Meldungen über Veränderungen wesentlicher Stimmrechtsanteile bei börsennotierten Unternehmen soll nach den Gesetzesplänen dadurch gesteigert werden, dass Stimmrechte aus Aktien und vergleichbaren Positionen in anderen Finanzinstrumenten künftig zusammenzurechnen sind. Um die Transparenz bei Namensaktien zu verbessern, sollen Aktiengesellschaften die Möglichkeit erhalten, die wirtschaftlichen Eigentümer der Aktien festzustellen. Beschäftigte nicht börsennotierter Unternehmen sollen zudem bei einer Übernahme gleich informiert werden wie die börsennotierter Unternehmen, wenn sich der Verkaufsprozess in einem fortgeschrittenen Stadium befindet. Für die umstrittenen Forderungsverkäufen von Immobilienkrediten ist künftig eine "vorvertragliche Informationspflicht" geplant, nach der die Bank den Kunden vor Vertragsabschluss informieren muss, ob der Kredit veräußerbar ist, und in Kenntnis setzen muss, wenn der Kredit tatsächlich verkauft wird. Zudem ist eine Bestimmung vorgesehen, die eine unberechtigte Vollstreckung von Grundschulden verhindern soll. Neu ist auch die Definition eines "notleidenden" Kredits, wonach der Darlehensnehmer mit mindestens zwei aufeinander folgenden Raten in Rückstand und gleichzeitig mit mindestens 2,5 % des Nennbetrags in Verzug sein muss.

Kritik der deutschen Kreditwirtschaft

Die deutsche Kreditwirtschaft übte aber Kritik. "Diese neuen Regelungen sind aus Sicht der im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) vertretenen Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft ambivalent", erklärte der ZKA. Zwar sei die Transparenz der Abtretbarkeit von Kreditforderungen wichtig. Dem hätten im Regelfall aber die Vertragsabreden schon bisher Rechnung getragen. Zudem habe der Markt auf die politische Diskussion über Kreditverkäufe bereits mit dem Angebot nicht abtretbarer Kredite reagiert. Die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen für Kreditverkäufe würden bei den Instituten "zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand führen", warnte der ZKA. Mit dem MoRaKG will Steinbrück ein neues Wagniskapitalbeteiligungsgesetz (WKBG) schaffen, das insgesamt eine gezielte Förderung von Kapitalbeteiligungen in junge, insbesondere auch technologieorientierte Unternehmen vorsieht. Gefördert werden sollen Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften, die ihre Mittel "in einen klar abgegrenzten Kreis von Zielgesellschaften" anlegen. Hierbei handelt es sich um junge, nicht börsennotierte Unternehmen.

Schaffung eines einheitlichen Private-Equity-Gesetzes

Die Branche kritisierte die Bestimmungen als nicht weitgehend genug. "Das MoRaKG kann nur ein erster Schritt sein", erklärte der Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK). Die durch das MoRaKG geregelten Maßnahmen des neuen WKBG reichten nicht aus, um die Rahmenbedingungen für die deutsche Private-Equity-Branche insgesamt nachhaltig zu verbessern. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Schaffung eines einheitlichen Private-Equity-Gesetzes für Deutschland werde nicht umgesetzt. "Das hat zur Folge, dass sich große Private Equity-Fonds am Finanzplatz Deutschland nicht ansiedeln werden", warnte der BV. Der Präsident des Wirtschaftsrates der CDU, Kurt J. Lauk, sah in dem Entwurf "nur einen ersten zögerlichen Schritt zu einer besseren Eigenkapitalversorgung des Mittelstands". Bedauerlich sei zudem, dass das Risikobegrenzungsgesetz neue Hürden für den Kapitalfluss in die Unternehmen aufstelle. Insbesondere gelte das für die neue Pflicht, die Belegschaft nicht börsennotierter Unternehmen bei Übernahmen umfassend zu unterrichten. Dies berge die Gefahr, dass Strategieentscheidungen aus einseitigen Erwägungen durchkreuzt würden. "Hier muss noch einmal kräftig nachgebessert werden", forderte Lauk.

[Text: RISIKO-MANAGER.com]


 



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