Die Guten ins Töpfchen, die Schlechten ins Kröpfchen: Widerstand gegen Scoring-Regeln


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Die Bundesregierung will den Schutz der Verbraucher bei der Prüfung ihrer Bonität verbessern: Das Kabinett beschloss in dieser Woche eine Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes, mit dem klare Regeln darüber geschaffen werden sollen, wie eine Prüfung der Kreditwürdigkeit zustande kommt. Weil immer mehr Kredite kurzfristig an der Kasse oder im Internet gewährt würden, gewinne auch die Tätigkeit von Auskunfteien wie der Schufa an Bedeutung, sagte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble. Mit der Neuregelung sollen die Verbraucher künftig Auskunft darüber erhalten können, auf welcher Grundlage eine Bonitätsprüfung im Rahmen des sogenannten Scoringverfahrens zustande kommt. Damit könnten die Kunden Missverständnisse ausräumen oder Korrekturen vornehmen.

So kann eine Bank mit Hilfe eines Kreditscorings die Kreditwürdigkeit nach einem vorgegebenen Verfahren mehr oder weniger automatisiert ermitteln. Auf der Basis von definierten Merkmalen, wie Wohnort, Familienstand, Kontoführung im eigenen Haus, Beruf, Sicherheiten werden Punkte vergeben, diese gewichtet und dann zu einer einzelnen Bonitäts-Note zusammengefasst, um mit diesem Gesamtscore die Kreditvergabe zu erleichtern.

Schäuble verwies im Zusammenhang mit der Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes zugleich darauf, dass es wegen des Zuwachses bei den kurzfristigen Krediten auch einen gestiegenen Bedarf an Informationen über die Kunden gebe. "Der Gesetzentwurf schafft eine ausgeglichene Balance zwischen dem Verbraucherschutz und den Interessen der Wirtschaft", sagte der Innenminister. "Die Gesetzesnovelle geht in die richtige Richtung, ist aber zu zaghaft", erklärte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar. Für den Betroffenen müsse klar sein, "welche Informationen mit welcher Gewichtung in einen Scorewert eingeflossen sind". Hier sei der Gesetzentwurf noch nicht deutlich genug. Außerdem dürften die Auskunft über die Bonität nur Unternehmen erhalten, die ein Kreditrisiko eingehen. Arbeitgeber hätten dazu kein Recht. Auch hier müsse im Entwurf noch nachgebessert werden. Auch die Schufa forderte Nachbesserungen. Der Entwurf akzeptiere überraschenderweise, die Kreditwürdigkeit einer Person anhand von Informationen über ihre Wohngegend zu beurteilen. Es solle dabei ausreichen, den Verbraucher hierüber im "Kleingedruckten" zu informieren. Damit werde die Transparenz als eigentliches Ziel der Neuregelung konterkariert.

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und die Kreditwirtschaft halten dagegen die von Schäuble angesprochene "angemessene Balance im Interesse der Verbraucher und der Wirtschaft" nicht für gegeben. Ein Argument: "Scoring objektiviert Kreditentscheidungen. Mit Ratingverfahren bekommen damit mehr Leute einen Kredit also ohne, da eben nicht beliebig entschieden werden kann", sagte Annette Karstedt-Meierrieks, Datenrechtsexpertin beim DIHK, dem Handelsblatt.


[Bildquelle: Aboutpixel.de/qba-libre, Text basiert auf Risiko-Manager.com und Handelsblatt]

  

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