Bürokratiekosten der Kreditwirtschaft belaufen sich auf 3,1 Milliarden Euro pro Jahr


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Aufgrund spezifischer gesetzlicher Informationspflichten entstehen der deutschen Kreditwirtschaft jährliche Kosten in Höhe von rund 3,1 Milliarden Euro, das sind 4.700 Euro je Mitarbeiter. Das ist das Ergebnis des vom Zentralen Kreditausschuss (ZKA) präsentierten Gutachtens „Bürokratiekosten in der Kreditwirtschaft“.

Michael Hüther, Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln, weist darauf hin, dass viele Tätigkeiten bei der Erfüllung von Informationspflichten im Back-Office der Institute angesiedelt sind.

„Deshalb steht der Prozesstyp ‚IT-gestützte Daten analysieren’ mit einem Anteil von fast einem Fünftel an der Spitze dieser Liste. Der wesentliche kostentreibende Faktor besteht darin, dass zwar fast alle Daten IT-gestützt zur Verfügung stehen, aber mit sehr großem Aufwand nachbearbeitet und für die Zwecke der Informationspflicht aufbereitet  werden müssen. Statistische Meldepflichten sind ein Beispiel für solche Prozesse.“

Auf der anderen Seite gibt es stark kundenorientierte Prozesse, bei denen die Mitarbeiter der Institute Beratungsaufgaben und Hilfestellungen für im Kern staatliche Aufgaben übernehmen. Etwa 15 Prozent aller Bürokratiekosten entfallen darauf. Die Bearbeitung von Freistellungsaufträgen und die Ausstellung von Nicht-Veranlagungsbescheinigungen aus dem Leitfall Zinsabschlag sind ein Beispiel dafür. „Etwa in der gleichen Größenordnung sind die Institute mit der Überprüfung von Kunden- und Kontendaten belastet. Das sind interne Prozesse, die nicht direkt von Kunden ausgelöst werden, sondern oft einzelfallbezogen recherchiert oder validiert werden müssen, weil dies zur Erfüllung einer Informationspflicht erforderlich ist. Diese Vorgänge sind deshalb oft sehr aufwändig, weil mehrere Abteilungen und Mitarbeiter einbezogen werden müssen und diese Vorgänge strafrechtliche Bedeutung haben können.“, so Michael Hüther. Beispielhaft seien hier die Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung der Geldwäsche genannt.

Teure Geldwäsche

Ein weiterer wesentlicher Kostentreiber sind Schulungsmaßnahmen, die vor allem beim Leitfall „Geldwäsche“ relevant sind. Dabei werden die Kosten zur rechtlichen Prozessabsicherung und Revision normalerweise vernachlässigt, obgleich sie immerhin acht Prozent der Gesamtkosten ausmachen. Jede Tätigkeit zur Erfüllung einer Norm muss in die allgemeinen Controlling- und Revisionsprozesse eingebunden werden. Michael Hüther weist darauf hin, dass den Regelgebern „bei der Formulierung von bürokratischen Pflichten verdeutlicht werden [soll], wie tief sie damit in unternehmerische Prozesse eingreifen.“

Den größten bürokratischen Aufwand verursachen, so hat die Studie ergeben:

  • Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung der Geldwäsche (775 Millionen Euro),
  • die Verpflichtung der Kreditinstitute, von bestimmten Kapitalerträgen Zinsabschlag oderKapitalertragsteuer an das Finanzamt abzuführen und dabei Steuerbescheinigungen auszustellen (628 Millionen Euro),
  • Meldepflichten zu statistischen Zwecken, die die Bundesbank zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf dem Gebiet des Geldwesens hat (254 Millionen Euro),
  • die Verpflichtung der Kreditinstitute, sowohl Kundenstammdaten als auch den Zahlungsverkehr hinsichtlich der Namen der sanktionierten Personen zu prüfen und derenGelder einzufrieren (212 Millionen Euro),
  • Meldepflichten von Zinserträgen von nicht im Inland ansässigen EU-Bürgern an dasBundeszentralamt für Steuern (193 Millionen Euro) und
  • die Verpflichtung der Institute zu Auskunftsersuchen, d.h. die Verpflichtung, unterbestimmten Voraussetzungen auf Anforderung Auskünfte über Vermögenswerte von Kunden zu geben (190 Millionen Euro).

Diese gut drei Milliarden Euro entsprechen etwa 4,1 Prozent der Verwaltungskosten der Institute, 7,2 Prozent des Personalaufwands bzw. 9,4 Prozent des Jahresüberschusses.

Diese Zahlen  sind die Bürokratiekosten gemessen nach dem Standardkostenmodell. Es muss davon ausgegangen werden, dass diese Kosten – betriebswirtschaftlich korrekt gerechnet – noch höher wären, so Christopher Pleister (Bild), Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken.

Nachhaltiger Abbau von bürokratielastigen Regulierungen gefordert

Die deutsche Kreditwirtschaft hat mit der vorgelegten Studie erstmals für einen Wirtschaftszweig die generelle Anwendbarkeit des Standardkosten-Modells in Deutschland, insbesondere aber seine Anwendbarkeit auf eine einzelne Branche unter Beweis gestellt. Sowohl die erworbenen methodischen Erkenntnisse als auch der Nachweis der erheblichen Kostenbelastung durch Informations- und Meldepflichten zeigen den Handlungsspielraum der Politik beim Abbau bürokratischer Belastungen der Wirtschaft.

Der ZKA unterstützt daher nachdrücklich die Initiative der Bundesregierung zum Bürokratieabbau und fordert die zügige und konsequente Umsetzung dieses wichtigen Reformvorhabens. „Nur durch den nachhaltigen Abbau bestehender bürokratielastiger Regulierungen und die Eindämmung neuer kostenträchtiger Rechtsvorschriften kann die Kreditwirtschaft, die so stark wie kaum eine andere Branche reguliert ist, von staatlichen bürokratischen Anforderungen entlastet werden“, betont Christopher Pleister.

Erste Schritte bereits initiiert

Erste Schritte zur Senkung der administrativen Belastungen seien der eingesetzte unabhängige Nationale Normenkontrollrat und die systematische Erfassung und Messung bürokratischer Belastungen nach dem Standardkosten-Modell, die aufgrund von Informationspflichten entstehen. Damit knüpfe Deutschland an eine in anderen europäischen Staaten erfolgreiche Praxis an. Die Bundesregierung sollte aber darüber hinaus den Mut haben, sich wie die europäischen Nachbarn das konkrete Ziel zu setzen, die administrativen Belastungen der Wirtschaft über einen festzulegenden Zeitraum um 25 Prozent zu reduzieren und die Zielerreichung zu kontrollieren. Dabei sollte nicht zuletzt aus Gründen der Vergleichbarkeit mit anderen Ländern das deutsche Standardkosten-Modell dem internationalen Standard angepasst werden.

„Das Gutachten des ZKA macht nicht nur die Bürokratiekosten der Kreditwirtschaft transparent und zeigt auf, wo Bürokratiekosten reduziert werden können, es gibt auch Anregungen zur Fortentwicklung des deutschen Standardkosten-Modells“, erläutert Pleister. Die deutsche Kreditwirtschaft biete an, ihre Expertise in die Arbeiten des Nationalen Normenkontrollrates und des für den Bürokratieabbau zuständigen Bundeskanzleramts einzubringen.

Download Gutachten "Bürokratiekosten in der Kreditwirtschaft:

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