Anforderung der 8. EU-Richtlinie - Euro-SOX am Horizont?


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Die Wirtschaftsskandale der vergangenen Monate und Jahre haben die Notwendigkeit internationaler einheitlicher Regelungen der Abschlussprüfung in Unternehmen verdeutlicht. In diesem Kontext hat die Europäische Union die 8. Europäische Richtlinie (umgangssprachlich auch Euro-SOX genannt) am 17. Mai 2006 beschlossen und am 9. Juni 2006 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. 20 Tage nach dieser Veröffentlichung ist die Richtlinie in Kraft getreten. Sie ist seitdem in allen 27 EU Mitgliedsstaaten gültig und ist von diesen bis spätenstens zum 29. Juni 2008 in nationales Recht umzusetzen.

Frank Hülsberg (Bild rechts), Partner und Mitglied des Management Teams ERS (Enterprise Risk Services) bei Deloitte, wies während eines Vortrags auf der RMA Jahreskonferenz 2007 in Neuss darauf hin, dass in der Folge der 8. EU-Richtlinie insbesondere das Vertrauen in die Rechnungslegung und Abschlussprüfung gestärkt werden soll. So soll u.a. die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer erhöht werden, Pflichten und Aufgaben von Prüfungsausschüssen harmonisiert werden und insgesamt das Vertrauen der Anleger gestärkt werden.

Die Analogien zum großen Vorbild, dem Sarbanes-Oxley-Act (SOX), der für Unternehmen gilt, die an US-amerikanischen Börsen notiert sind, sind deutlich zu erkennen. So wird beispielsweise die Einrichtung eines Internen Kontrollsystems (IKS) gefordert, das die Wirksamkeit der internen Kontrollen, der Innenrevision und des Risikomanagementsystems überwachen soll.

Geltungsbereich und Inhalte der 8. EU-Richtlinie

Grundsätzlich wird Euro-SOX für Unternehmen „des öffentlichen Interesses“ gelten. Damit sind zum einen börsennotierte Unternehmen, Banken und Versicherungen gemeint und zum anderen Unternehmen, die aufgrund ihrer Größe und Art von öffentlichem Interesse sein könnten, etwa Monopolunternehmen, Energierversorger oder große nicht-börsennotierte Unternehmen. So sehen die neuen Regeln u.a. vor, dass Prüfer und Prüfungsgesellschaft bei Durchführung einer Abschlussprüfung unabhängig und nicht in das Treffen von Entscheidungen eingebunden sind. Außerdem dürfen Honorare für Abschlussprüfungen nicht von der Erbringung zusätzlicher Leistungen für das geprüfte Unternehmen beeinflusst oder bestimmt werden. Prüfungen sollen nach den ISA durchgeführt werden. "Nationale Standards können solange angewendet werden, wie die Kommission keinen internationalen Prüfungsstandards, der für den gleichen Bereich gilt, angenommen hat.

Was kann man von US-SOX lernen?

Nach Euro-SOX hat jedes Unternehmen von öffentlichem Interesse einen Prüfungsausschuss einzurichten. Dieser soll u.a. den Rechnungslegungsprozess überwachen, die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des intenen Revisionssystems und des Risikomanagementsystems des Unternehmens überwachen sowie die Abschlussprüfung des Jahres- und des konsolodierten Abschlusses zu überwachen. "Eine stärker fokussierte risikorientierte Betrachtung ermöglicht die Konzentration auf die wesentlichen internen Kontrollen auf Prozessebene. Wenn dabei gleichzeitig eine breiter aufgestellte Überwachung durch Kontrollen auf Unternehmensebene erfolgt, kann ein wirksames IKS mit erheblich geringerem Aufwand umgesetzt werden als in den USA.", so Frank Hülsberg auf der Jahreskonferenz der Risk Management Association.

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