Neue Wege zur nachhaltigen Unternehmenssanierung

Sanieren statt Liquidieren


Rezension

Bis in die Mitte der 70er Jahre herrschte ganz im Sinne der klassischen Ökonomie des 19. Jahrhunderts die Auffassung vor, dass Marktbereinigung insolventer Unternehmen ganz im Sinne der Marktwirtschaft ist. Auf einen kurzen Nenner gebracht: Liquidieren statt Sanieren.

Die praktischen Erfahrungen in Deutschland zeigten, dass der volkswirtschaftliche Schaden einer Liquidation größer ausfiel als die einer Sanierung. Änderungen an der Konkursordnung wurden vorgenommen. Dennoch fand der Wandel im Denken erst langsam Einzug in unser Rechtssystem. Schließlich löste am 1. Januar 1999 die Insolvenzordnung die 120-jährige Konkursordnung ab. In einem vorgegebenen Rechtsrahmen gibt der Gesetzgeber den Schuldnern als auch den Gläubigern Mittel und Instrumente an die Hand mit dem vorrangigen Ziel, Sanieren statt Liquidieren.

Sofern möglich und ökonomisch sinnvoll, sollen wirtschaftlich überlebensfähige Unternehmensteile entweder weiter fortgeführt oder anderen Unternehmen zur Übernahme zugeführt werden. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) am 1. März 2012 hat die Entwicklung ihren vorläufigen Schlusspunkt erreicht.

Die Ziele der ESUG sind:

  • Stärkung der Gläubigerrechte,
  • Stärkung der Eigenverwaltung durch vorläufige Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren,
  • Optimierung des Insolvenzplanverfahren,
  • Eingriff in die Rechte der Anteilsinhaber.

Das in der zweiten Auflage vorliegende Praxishandbuch führt systematisch durch die gesamte Insolvenzordnung. In verständlicher Sprache werden alle Aspekte von der Unternehmenskrise bis zum strategischen Sanierungsmanagement erörtert. Obige Ziel der ESUG und daraus ableitend werden Gestaltungsoptionen und Restriktionen einer Sanierung diskutiert. Aus der praktischen Erfahrung des Herausgebers ist im Rahmen bei der Erstellung des Sanierungskonzeptes und des Insolvenzplans unabdingbar, dass die Aspekte:

  • Sanierungsfähigkeit,
  • Fortführungsfähigkeit,
  • Wettbewerbs- und Renditefähigkeit sowie
    Sanierungswürdigkeit

sorgfältig analysiert, geprüft und das darauf aufbauende Sanierungskonzept mit den Gläubigern abgestimmt ist.

Dennoch zeigten die praktischen Erfahrungen, dass einzelne Gläubiger durch Widerspruchsmöglichkeiten eine Sanierung ungebührlich verzögern konnten. Mit der Gesetzesänderung hat der Gesetzgeber reagiert und im Rahmen des Insolvenzplanverfahrens dem ein Riegel vorgeschoben. Insbesondere dann, wenn die Gläubiger oder die Gläubigergruppen mehrheitlich dem Insolvenzplan zustimmen. Denn im Gegensatz zur der außergerichtlichen Sanierung, die die Zustimmung aller Gläubiger zum Insolvenzplan erfordert, ist dies im Rahmen des Insolvenzplanverfahren nicht unbedingt erforderlich. Die Intention des Gesetzgebers ist klar: Priorität hat ein geordnetes Verfahren. Gesamtinteresse hat Vorrang vor dem Einzelinteresse.

Speziell das Schutzschirmverfahren soll die Eigenverwaltung in der Insolvenz und "die Chancen des Schuldners auf Eigenverwaltung spürbar" stärken. "Liegt lediglich drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vor, eröffnet es dem Schuldner die Möglichkeit", unter dem Schutzschirm einen eigenen Sanierungsplan zu erstellen. Allerdings stellt sich die Frage, warum das Schutzschirmverfahren in der Praxis nicht in dem erwarteten Maße genutzt wird. Liegt es vielleicht an der unbestimmten Formulierung, dass die "angestrebte Sanierung offensichtlich nicht aussichtslos sein" soll? Wie soll ein Gericht prüfen, dass eine Sanierung offensichtlich Erfolg verspricht?

Buchalik vertritt die Auffassung, dass der Gesetzgeber mit der ESUG ein Sanierungs- und Insolvenzrecht geschaffen hat, "um das uns viele Länder beneiden" und in "mancherlei Belangen sogar dem US-amerikanischen Chapter 11 überlegen ist".

Das vorliegende Buch deckt alle Aspekte im Zusammenhang mit der Sanierung sorgfältig ab und vermittelt dem Leser Praxistipps sowie Chancen, Risiken und Grenzen für eine Sanierung in der Insolvenz. Für den Praktiker ein guter Leitfaden und ein hilfreiches Nachschlagewerk.


Details zur Publikation

Autor: Robert Buchalik (Hrsg.)
Auflage: 2. Auflage
Seitenanzahl: 470
Verlag: NWB Verlag
Erscheinungsort: Herne
Erscheinungsdatum: 2015

RiskNET Rating:

sehr gut Praxisbezug
sehr gut Inhalt
sehr gut Verständlichkeit

sehr gut Gesamtbewertung

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