Der Beitrag von Josef Scherer und Sascha Seehaus betont die zentrale Bedeutung einer risikobasierten, resilienzorientierten und transformationsfähigen Governance als Kardinalpflicht für Geschäftsleiter, Aufsichtsräte und weitere Führungskräfte. In Zeiten multipler Krisen und tiefgreifender Transformationen versäumen es viele Organisationen, potenziell existenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und angemessen zu steuern – mit weitreichenden Konsequenzen für die finanzielle Stabilität und persönliche Haftung der Verantwortlichen. Empirische Analysen von Geschäftsberichten und konkreten Unternehmensfällen wie BayWa, Wirecard oder Creditshelf verdeutlichen eklatante Versäumnisse sowohl im Risikomanagement als auch bei Wirtschaftsprüfern, Aufsichtsräten und weiteren „Lines of Defense“. Statt sich auf präventive Maßnahmen und strategisch relevante Herausforderungen zu fokussieren, werden knappe Ressourcen häufig in bürokratische Pflichterfüllung ohne echten Wertbeitrag investiert, etwa in überzogene Datenschutzvorgaben oder redundant gewordene ESG-Regulierung. Besonders alarmierend ist, dass wichtige gesetzliche Vorgaben wie §1 StaRUG zur kontinuierlichen Risikofrüherkennung in Echtzeit oft weder bekannt noch umgesetzt sind. Zugleich steigen mit wachsender Regulierung und steigender Transparenzanforderung auch die Haftungsrisiken und die Zahl der D&O-Schäden signifikant. Die Autoren fordern daher nicht nur rechtssichere Governance- und Risikomanagementsysteme, sondern auch den gezielten Einsatz von Künstlicher Intelligenz zur besseren Entscheidungsfindung und Früherkennung von Bedrohungen. Letztlich zeigt die jüngste Rechtsprechung, dass die Verletzung von Governance-Pflichten zunehmend als wissentliche Pflichtverletzung gewertet wird – mit der Folge eines möglichen Verlusts des Versicherungsschutzes für Manager.
[Quelle: Scherer, J./Seehaus, S. (2025): Pflicht zu Governance mit Risikofrüherkennung, Resilienz und Transformation als Kardinalpflicht von Organen und Führungskräften, in: ZInsO (Zeitschrift für das gesamte Insolvenz- und Sanierungsrecht), 28. Jahrgang, 31/2025, 31.07.2025, S. 1515-1538]
scherer 2217 Downloads01.08.2025
Datei downloaden Der Beitrag "Risikoblind in den Staatsbankrott" von Frank Romeike und Josef Scherer beleuchtet eindringlich die strukturellen Schwächen im Risikomanagement der öffentlichen Hand in Deutschland. Angesichts wachsender Herausforderungen – wie hybrider Bedrohungen, maroder Infrastrukturen und einer realen Gesamtverschuldung von über sieben Billionen Euro – fehlt es an strategischer Voraussicht und professioneller Risikosteuerung. Besonders drastisch zeigen sich die Folgen in Großprojekten wie dem Flughafen BER, der Elbphilharmonie oder dem LNG-Terminal Brunsbüttel, bei denen Fehlentscheidungen, Intransparenz und unzureichende Planung Milliarden verschlangen. Auch bei der Ahrtal-Katastrophe wurde deutlich, dass Frühwarnsysteme ignoriert und stochastische Risikomodelle nicht verstanden wurden, was vermeidbare Schäden und Todesopfer zur Folge hatte. Korruptionsfälle wie die Maskenaffäre oder Bauvergabeskandale offenbaren zusätzliche Defizite in Governance und Compliance. Zwar fehlt in der öffentlichen Verwaltung ein einheitliches Risikomanagementgesetz, doch aus Haushaltsrecht, Dienstrecht und Gerichtsentscheidungen ergibt sich eine faktische Pflicht zur systematischen Risikoanalyse. Leitungsorgane im öffentlichen Sektor – von Bürgermeistern bis hin zu Geschäftsführern staatlicher Unternehmen – tragen dabei erhebliche persönliche Haftungsrisiken, insbesondere bei der Verletzung sogenannter Kardinalpflichten. Romeike und Scherer fordern daher einen grundlegenden Kulturwandel hin zu evidenzbasiertem Risikomanagement, konsequenter Aufsicht und einer resilienten Verwaltungspraxis, um dem drohenden Staatsversagen wirksam entgegenzuwirken.
[Quelle: Romeike, Frank/Scherer, J. (2025): Risikoblind in den Staatsbankrott, in: ZInsO (Zeitschrift für das gesamte Insolvenz- und Sanierungsrecht), 28. Jahrgang, 31/2025, 31.07.2025, S. 1489-1548]
Romeike 4902 Downloads31.07.2025
Datei downloaden Die Zinspolitik der europäischen Zentralbank (EZB) hat erhebliche Auswirkungen auf den Bankensektor. Höhere Zinsen können die Zinserträge der Banken steigern, erhöhen jedoch auch die Refinanzierungskosten. Banken müssen daher ihre Zinsrisikopositionen aktiv steuern, um auf Änderungen der Geldpolitik reagieren zu können. Dies umfasst die Messung des Zinsrisikos sowie Stresstests und Szenarioanalysen. Die regulatorischen Vorgaben zur Zinsrisikosteuerung im Anlagebuch (IRRBB) wurden seit 2000 kontinuierlich verschärft, was die Bedeutung eines robusten Zinsänderungsrisiko-Managements unterstreicht. Ein zentraler Aspekt zur Beurteilung der Zinsrisiken des Anlagebuchs ist die parallele Betrachtung und Analyse der barwertigen und ertragsorientierten Perspektive.
[Autoren: Ying Wang-Bernigau | Alexander Kreutz-Peil]
wang-bernigau 1833 Downloads02.07.2025
Datei downloaden Die Abhandlung beleuchtet die Rolle der Organe und der "Lines of Defense"-Funktionen Bayerischer Hochschulen.
Die Mitglieder der Hochschulleitung, Interne Revision und sonstige Lines of Defense-Funktionen (Compliance- und Risikomanager, IKS-Verantwortliche etc). kümmern sich in Zeiten multipler Krisen und Transformation oft zu wenig um die wirklich wichtigen Dinge. Dies verursacht bei den betroffenen Hochschulen häufig finanzielle Schäden, bringt sie nicht selten in vermeidbare erhebliche Schwierigkeiten und wird zumeist haftungsbewehrtes Missmanagement darstellen. Da gibt es nur den "risikobasierten Ansatz": Statt alles gleichzeitig – was ja unmöglich ist: Das Wichtigste zuerst! Um nicht aufgrund des Vorwurfs einer nicht rechtssicheren Organisation in die persönliche Haftungsfalle zu stolpern, ist ein enthaftendes Governance-Compliance-Managementsystem unverzichtbar.
Autoren: Prof. Dr. Josef Scherer, Cand. M.A. Gülsah Atay, Cand. M.A. Anna Klinger
scherer 2944 Downloads12.05.2025
Datei downloaden Die Veröffentlichung von Josef Scherer zeigt auf, dass die Missachtung sogenannter Kardinalpflichten wie Risikofrüherkennung, Legalität und Governance-Compliance zu existenzbedrohenden Krisen und persönlicher Haftung führen kann. Anhand von Praxisbeispielen wie Wirecard oder BayWa wird deutlich, dass viele Organisationen zentrale Risiko- und Überwachungspflichten vernachlässigen oder nur formal erfüllen. Die Integration moderner Technologien, insbesondere im Bereich IT-, OT- und
KI-Governance, ist dabei ebenso notwendig wie eine wirksame Risikoaggregation im Sinne des StaRUG. Die Rechtsprechung verschärft die Anforderungen an Führungskräfte und verlangt messbare, nachvollziehbare Steuerungs- und Kontrollprozesse. Unternehmen, die ihre Governance-Pflichten ernst nehmen, sichern nicht nur ihre Resilienz, sondern auch ihre Zukunftsfähigkeit.
scherer 2466 Downloads05.05.2025
Datei downloaden Josef Scherer diskutiert in seinem Artikel die Wichtigkeit von Investitionen in Governance-Strukturen für Unternehmen, die nicht nur Compliance-Anforderungen erfüllen, sondern auch Stakeholder-Erwartungen übertreffen möchten. Diese Investitionen dienen der Risikominimierung und stärken die Resilienz und Kreditwürdigkeit der Unternehmen, was besonders im Kontext von Basel IV und einem verstärkten Kreditrisikomanagement wichtig ist. Eine umfassende, risikobasierte Due Diligence, die ökologische, soziale und digitale Aspekte berücksichtigt, wird als zunehmend unerlässlich für die Unternehmensbewertung und Investitionsentscheidungen angesehen. Zertifizierungen durch anerkannte Stellen helfen dabei, die Wirksamkeit und Akzeptanz von Governance-Management-Systemen zu bestätigen. Scherer betont, dass die anfänglichen Kosten für die Implementierung von Governance-Strukturen durch langfristige Vorteile wie verbesserte Unternehmensbewertungen und erhöhte Stakeholder-Zufriedenheit aufgewogen werden.
scherer 3748 Downloads04.03.2025
Datei downloaden Banks calculating capital requirements for credit risk based on internal ratings according to the Basel framework must add a margin of conservatism to their estimates of probability of default (PD). This margin shall, at a minimum, cover the statistical uncertainty related to the estimation. A wide range of methods and assumptions are regularly used to quantify this uncertainty and these methods and assumptions are frequently challenged and criticized by supervisory authorities. In this article we show why one should distinguish between two different types of statistical uncertainty in PD estimation and between two different approaches to quantify them. We derive formulas for both types and approaches from the credit-portfolio model assumptions which underlie the Basel risk weight formulas. By a numerical evaluation and simulation we find that, depending on the portfolio and availability of historical data, both types can yield sizeable contributions to the overall uncertainty of a PD estimate. Consequently we discuss the impact of these findings on capital requirements.
scherer-dominik 9224 Downloads16.12.2024
Datei downloaden Führungskräfte sind gesetzlich verpflichtet, für unternehmerische Entscheidungen alle verfügbaren Informationen auszuschöpfen – was den Einsatz von Künstlicher Intelligenz zunehmend erforderlich macht. Die Business Judgment Rule schützt sie vor Haftung, solange die Entscheidungen auf angemessener Informationsgrundlage beruhen, die durch
KI-gestützte Analysen verbessert werden kann. Der Bundesgerichtshof betont, dass lückenhaftes Risikomanagement zu persönlicher Haftung führen kann, auch bei scheinbar stabilen Unternehmen. Daher wird die Nutzung von
KI im Risiko- und Krisenmanagement zum anerkannten Standard, um fundierte und zukunftssichere Entscheidungen zu treffen.
scherer 6427 Downloads31.10.2024
Datei downloaden Der Artikel von Scherer/Seehaus beleuchtet die erheblich gestiegenen Anforderungen und Haftungsgefahren für Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsgremien von Kapitalgesellschaften durch das seit dem Jahr 2021 geltende StaRUG (Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen) . Besonders in Zeiten zunehmender Insolvenzen und Krisen wird deutlich, wie wichtig ein StaRUG-konformes Risikomanagementsystem ist, damit "gesunde" Unternehmen potenzielle Gefahren frühzeitig erkennen und abwehren können. Viele Unternehmensleiter interpretieren § 1 StaRUG gar nicht oder falsch und nehmen fälschlicherweise an, dass diese Vorschrift nur in der Unternehmenskrise von Bedeutung sei. Die Pflichten aus § 1 StaRUG gelten jedoch auch, wenn es dem Unternehmen gut geht. § 1 StaRUG wird von der jüngsten Rechtsprechung des BGH vom 23.7.2024, II ZR 206 / 22 ergänzt. Der BGH verlangt eine entsprechende (Risikoerkennungs-) Organisation und kontinuierliche Kenntnis der wirtschaftlichen und finanziellen Situation des Unternehmens in Echtzeit. Zu dieser Situation gehören auch angemessen erstellte "Worst-Case-Szenarien".
scherer 6322 Downloads10.09.2024
Datei downloaden A number of national courts around the world have already addressed the issue of environmental protection and derived environmental rules from applicable national law. Global landmark cases that have significantly strengthened environmental protection include the German Federal Constitutional Court's 2021 climate protection ruling. This decision declared parts of the Climate Protection Act unconstitutional because they illegally shifted the burden of reducing emissions beyond 2030, thereby jeopardising the rights of future generations. Years earlier in India, the 1986 M.C. Mehta case led to major pollution control measures in Delhi. In 2011, Ecuador's Constitutional Court recognised the rights of nature in the Vilcabamba River case, while in 2018, Colombia's Supreme Court declared the Amazon rainforest a legal entity in need of special protection. Similarly, in South Africa, the 2006 High Court ruling in Minister of Water Affairs and Forestry v Stilfontein Gold Mining Co. Ltd held companies responsible for the pollution they cause. In the face of these developments, the European Union has taken a bold step by introducing supranational legislation to maintain its environmental credibility. The Corporate Sustainable Due Diligence Directive (Directive 2024/1760) is a key development in European sustainability legislation that aims to hold companies accountable for human rights and environmental impacts throughout their supply chains. Published on 5 July 2024 and to be enforced in EU member states by 26 July 2026, the Directive requires companies to prevent negative impacts not only from their own operations, but also from those of subsidiaries and business partners. It enforces the implementation of climate change plans in line with the Paris Agreement and ensures sustainable business models. Unlike existing voluntary initiatives, the Directive introduces civil liability, allowing affected parties to seek compensation. It replaces national standards and provides a consistent and rigorous framework covering both upstream and downstream business activities. Against a global backdrop of supply chain scandals and inadequate voluntary initiatives, this Directive heralds a new era of corporate responsibility. What does it mean for businesses and consumers across Europe? The following sections explore how the Directive is reshaping corporate responsibility and sustainability practices. This article provides an overview of the key changes and answers the most frequently asked questions in a comprehensive FAQ section.
khakzad 3040 Downloads15.08.2024
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