Allgemeine Geschäftsbedingungen RiskJOBS GbR

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

Stand: 30.06.2014

§ 1 Geltungsbereich, Definitionen

  1. RiskJOBS bietet eine internetbasierende Plattform für hochkarätige Fach- und Führungskräfte mit dem Schwerpunkt im Risikomanagement an, die Interesse an einer beruflichen Weiterentwicklung haben. Diese können sich bei Interesse kostenlos registrieren. Nach Verifizierung der Angaben und einem positivem Aufnahmebescheid werden die jeweiligen Kandidatenprofile bei Anfragen von Firmenkunden für die Auswahl der geeignetsten Kandidaten herangezogen.
    Potenziell interessierten Firmen wird durch den Kooperationspartner eine Beratungsleistung zur erfolgreichen Besetzung von Fach- und Führungskräften im Bereich Risikomanagement geboten. Die Suche nach Kandidaten erfolgt dabei sowohl durch einen Abgleich mit vorliegenden Kandidatenprofilen als auch durch vertrauliche Direktansprache. Der gesamte Suchprozess wird in enger Absprache mit dem Auftraggeber abgewickelt.  Hierzu wird eine Beratungsvertrag abgeschlossen, der die Einzelheiten der Beratungsleistung sowie das Honorar regelt.
  2. Für die Geschäftsbeziehungen zwischen den Kandidaten bzw. den Firmenkunden und RiskJOBS gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragabschlusses gültigen Fassung. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen erkennt RiskJOBS nicht an und widerspricht ihnen hiermit ausdrücklich. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen der Kunden sind nur gültig, wenn RiskJOBS ausdrücklich und schriftlich zustimmt.
  3. Kandidat im Sinn dieser AGB ist, wer sich als Student, Fach- oder Führungskraft in der Bewerberdatenbank registrieren lässt. Firmenkunde im Sinn dieser AGB ist ein Unternehmen, welches einen Beratungsvertrag zur Besetzung einer vakanten Stelle im Risikomanagement mit RiskJOBS abschließt.
  4. Verbraucher im Sinn dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
  5. RiskJOBS behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Über solche Änderungen wird RiskJOBS die Kandidaten und Interessenten auf der Webseite informieren. Widersprechen die Bewerber und Firmenkunden der Änderung nicht innerhalb eines Monats nach deren Veröffentlichung auf der Webseite, gelten die Änderungen als vom jeweiligen Bewerber bzw. Kunden angenommen.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Zwischen RiskJOBS und dem Kandidaten kommt ein Vertrag mit der Registrierung für die Datenbank zustande, spätestens jedoch nach Verifizierung der Daten bei positivem Aufnahmebescheid, in dem der Kandidat sein Einverständnis erteilt, dass die zur Verfügung gestellten Daten zur Besetzung von Fach- und Führungsfunktionen durch den Kooperationspartner vertraulich verwendet werden können. Ein Arbeitsvertrag zwischen RiskJOBS und den Kandidaten kommt nicht zustande. Ein späterer Arbeitsvertrag wird nur zwischen dem Kandidaten und der Firma geschlossen, die ihn einstellt.
  2. Zwischen RiskJOBS und dem Firmenkunden kommt ein Beratungsvertrag über die Suche von Fach- und Führungskräften im Risikomanagement zustande, sobald der Firmenkunde den Beratungsvertrag mit RiskJOBS positiv bestätigt.

§ 3 Leistungsbeschreibung für Kandidaten

  1. RiskJOBS stellt eine Datenbank zur Verfügung, in der sich Kandidaten, die einen Arbeitgeberwechsel oder eine anderweitige berufliche Neuorientierung planen, mit ihrem Bewerberprofil registrieren lassen können. Die Datenbank wird auf der Webseite des Kooperationspartners von RiskJOBS (www.risknet.de, www.risknet.at, www.risknet.ch) zugänglich gemacht. Die Kandidaten willigen darin ein, dass Ihre Daten unter Beachtung datenrechtlicher Belange im Rahmen der Aufträge bearbeitet werden.
  2. RiskJOBS gibt persönliche Informationen der Bewerber an Firmenkunden nur im Rahmen dieser Geschäftsbeziehung und in Abstimmung mit dem Kandidaten weiter. Die Einhaltung von Sperrvermerken wird zugesichert.

§ 4 Leistungsbeschreibung für Firmenkunden

  1. Der Firmenkunde erteilt RiskJOBS einen Beratungsauftrag zur Besetzung einer definierten Fach- oder Führungsfunktion im Bereich Risikomanagement. Das Honorar ist ein Festbetrag, der vor Auftragserteilung zwischen Berater und Auftraggeber definiert und verabschiedet wird. Die Raten werden entsprechend der Auftragserteilung und/oder -bestätigung fällig.
  2. RiskJOBS unterstützt den Firmenkunden bis zum Vertragsabschluß und der erfolgreichen Integration des zukünftigen Stelleninhabers, indem qualifizierte Kandidaten identifiziert und motiviert werden, die Kandidatenauswahl getroffen und die anschließenden Vertragsverhandlungen begleitet werden. RiskJOBS identifiziert geeignete Kandidaten durch einen Abgleich mit der Bewerberdatenbank ferner ausschließlich durch erfahrene Researcher und durch Kontaktaufnahme zu Branchen-Insidern, mit denen zum Teil seit vielen Jahren ein Vertrauensverhältnis gepflegt wird. Wir nehmen zu den von uns identifizierten Kandidaten ausnahmslos in Form vertraulicher Direktansprache Kontakt auf, wobei die Identität des Firmenkunden im ersten Schritt nicht enthüllt wird. In den persönlichen Interviews wird im Einzelfall besonders interessanten Kandidaten ein Positionsprofil zur Verfügung gestellt. Einzelheiten hierzu werden wir mit dem Firmenkunden abgestimmt.
  3. Der Firmenkunde wird in regelmäßigen Abständen über den Verlauf des Projektes schriftlich bzw. mündlich informieren. Die gleiche offene und vertrauensvolle Informationspflicht besteht für den Firmenkunden, sofern die Bearbeitung des Projektes davon berührt wird.
  4. RiskJOBS verpflichtet sich, die Bemühungen bei der Besetzung einer Fach- oder Führungsfunktion so lange fortzusetzen, bis ein für die beschriebene Position geeigneter Kandidat unter Vertrag genommen worden ist bzw. einvernehmlich der Auftrag als beendet bezeichnet worden ist.
  5. Der Firmenkunde hat RiskJOBS unverzüglich, spätestens innerhalb von drei (3) Werktagen, über die Einstellung eines Kandidaten zu informieren.
  6. Der Firmenkunde verpflichtet sich, ihm zur Verfügung gestellte persönliche Daten der Kandidaten  nicht weiterzugeben, diese vertraulich zu behandeln und alle jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Die persönlichen Daten der Kandidaten  sind streng vertraulich und dürfen vom Kunden nur gespeichert und verwendet werden, soweit dies die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen erlauben.
  7. Die erhaltenen  Kontaktdaten der Kandidaten dürfen ausschließlich zum Zweck der  Besetzung von Fach- und Führungsfunktionen verwendet werden.
  8. Die Kontaktaufnahme mit dem Kandidaten, insbesondere die Versendung von E-Mails an die Kandidaten, im Rahmen des Zugriffs auf die Kandidatendaten ist unzulässig, soweit Inhalte verbreitet oder versendet werden, die gegen Rechte Dritter, die guten Sitten oder sonst gegen geltendes Recht verstoßen.

§ 5 Vertragsstrafe

  1. Verstößt der Firmenkunde gegen eine seiner Verpflichtungen aus dem abgeschlossenen Beratungsvertrag sowie diesen AGB, die Bestandteil des Vertrages sind so ist für jeden Fall der Zuwiderhandlung, unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs, eine Vertragsstrafe von 5.000 Euro verwirkt.
  2. Das Recht von RiskJOBS, einen entstandenen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
  3. Der Firmenkunde gerät mit Ablauf von 14 Tagen nach Rechnungsstellung in Verzug. Es fallen Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz an. Das Recht von RiskJOBS, einen entstandenen höheren Schaden geltend zu machen, wird davon nicht berührt.

§ 6 Nutzung der Datenbank durch Bewerber, Widerrufsrecht

  1. Mit Mit der Registrierung in der Bewerberdatenbank erklärt sich der Kandidat  mit den hierfür geltenden, besonderen nachfolgenden Nutzungsbedingungen einverstanden.
  2. Zunächst wird der Kandidat –  bis zur Verifizierung seiner Angaben – nur  vorläufig  geführt. Nach erfolgreicher Verifizierung der Angaben und Einstufung als High Potential oder High Performer wird der Kandidat  endgültig in den Online-Talentpool aufgenommen. Eine Kontaktaufnahme zu den Firmenkunden erfolgt ausschließlich auf Veranlassung und Koordination durch unseren Kooperationspartner. Hiermit erklärt sich der Bewerber einverstanden. Der Kandidat  erhält nach erfolgreicher Registrierung eine Teilnehmerkennung.
  3. Die Registrierung in der Datenbank und die damit verbundenen Dienstleistungen von RiskJOBS, insbesondere die mit der Besetzung von Fach- und Führungsfunktionen erbrachten  Beratungsleistungen sind für den Bewerber mit keinen Kosten verbunden. Darüber hinaus können die Kandidaten  aber nach erfolgreicher Registrierung und Verifizierung ihrer Angaben kostenpflichtige Zusatzleistungen und Incentives in Anspruch nehmen, die RiskJOBS auf der Website anbietet.
  4. Ein Anspruch der Kandidaten  auf Aufnahme in den Online-Talentpool, Personalvermittlung oder Zusatzleistungen und Incentives besteht nicht. RiskJOBS ist berechtigt, Zusatzleistungen und Incentives jederzeit einzustellen.
  5. RiskJOBS wird das  Profil des Kandidaten während der vereinbarten Zeit, die sich aus der Eingabe des Kandidaten  bei der Registrierung ergibt, in der Datenbank speichern und für die Besetzung von Fach- und Führungsfunktionen verwenden. Sperrvermerke werden berücksichtigt. . Der Kandidat kann jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich oder per E-Mail die Löschung seines Profils aus der Datenbank verlangen.
  6. Der Kandidat  ist damit einverstanden, auch nach Löschung seines Profils Informationen oder andere kommerzielle Kommunikation von RiskJOBS per Post oder E-Mail zu erhalten. Dieses Einverständnis kann jederzeit formlos gegenüber RiskJOBS mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
  7. Der Kandidat  verpflichtet sich, in seinem Profil keine Angaben zu machen, die unwahr sind oder gegen geltendes Recht, Rechte Dritter oder die guten Sitten verstoßen (unzulässige Inhalte). RiskJOBS behält sich vor, Profile mit solchen unzulässigen Inhalten nicht zu verwenden und, ohne vorherige Ankündigung, zu löschen. Der Kandidat  wird über die Löschung seines Profils informiert. Schadensersatzansprüche des Kandidaten  sind ausgeschlossen. Der Kandidat  stellt RiskJOBS von Ansprüchen Dritter wegen unzulässiger oder falscher Inhalte, die der Bewerber zu vertreten hat, frei.
  8. Ist der Kandidat  Verbraucher, kann er seine auf Registrierung in der Datenbank gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (beispielsweise Brief oder E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt mit Erhalt einer entsprechenden Belehrung über die Widerrufsmöglichkeit. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf oder die Rücksendung sind an die im Impressum mitgeteilte Adresse von RiskJOBS zu richten. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn  RiskJOBS vor Ablauf der Widerrufsfrist mit ausdrücklicher Zustimmung des Kandidaten  mit der Dienstleistung – Einstellen des Profils in die Datenbank – begonnen hat oder der Kandidat  das Einstellen des Profils in die Datenbank selbst veranlasst hat, indem er sich für die sofortige Veröffentlichung seines Profils entschieden hat.

§ 7 Haftung

  1. RiskJOBS gewährleistet eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Verfügbarkeit ihres Dienstes. Den Kandidaten  und Kunden ist aber bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein vollkommen fehlerfreies Programm zu erstellen.
  2. RiskJOBS übernimmt daher keine Gewähr für eine ständige Verfügbarkeit der Datenbank, soweit die Nichtverfügbarkeit auf einem Umstand beruht, den RiskJOBS nicht zu vertreten hat. Insbesondere haftet RiskJOBS nicht für Fälle, in denen die Daten nicht verfügbar sind wegen unzureichender Hard- und Softwareausstattung (beispielsweise Browser), Störung der Kommunikationsinfrastruktur außerhalb von RiskJOBS oder technischen Problemen bei Providern.
  3. RiskJOBS haftet nicht für Schäden, die durch Missbrauch oder Verlust von Teilnehmerkennungen, Passwörtern oder PIN entstehen, soweit der Kandidat diese durch unsorgfältigen Umgang mit diesen Daten verursacht hat.
  4. Im Übrigen haftet RiskJOBS für Schäden, die RiskJOBS oder einer ihrer gesetzlichen Vertreter oder ein von ihr eingesetzter Erfüllungsgehilfe im Rahmen des Vertragsverhältnisses verursacht hat. Bei leicht fahrlässig verursachten Schäden haftet RiskJOBS nur bei Verletzung von Kardinalpflichten und/oder im Fall einer gegebenen Garantie. Die Haftung ist in jedem Fall der Höhe nach begrenzt auf Schäden, die vertragstypisch sind und bei Vertragsschluss vorhersehbar waren. Personenschäden werden von diesem Haftungsausschluss nicht erfasst.

§ 8 Links

  1. RiskJOBS setzt Links zu Webseiten Dritter nur zur Erleichterung des Auffindens der jeweiligen Angebote. RiskJOBS übernimmt keine Haftung für Inhalte von verlinkten Seiten, ein Link stellt keine Zustimmung oder Unterstützung der Inhalte der Seiten dar. Dies gilt auch, wenn auf den verlinkten Seiten wiederum auf RiskJOBS verwiesen wird und hierzu das Logo von RiskJOBS erscheint.
  2. Links zur Webseite von RiskJOBS dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von RiskJOBS gesetzt werden. Die Verwendung insbesondere von Frames ist untersagt.

§ 9 Geheimhaltung und Datenschutz

  1. RiskJOBS und deren Kooperationspartner, Firmenkunden und Kandidaten  verpflichten sich, über alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Parteien, die ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung, gleich auf welchem Weg, zur Kenntnis gelangt sind, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, strengstens Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung.
  2. RiskJOBS wird die jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen einhalten. Gleiches gilt für den Kunden.
  3. RiskJOBS speichert die Daten der Bewerber in maschinenlesbarer Form und verarbeitet sie maschinell für die Zwecke dieses Vertrags. Hierüber wird der Kandidat  bei der Registrierung gesondert unterrichtet.
  4. Den Kandidaten  obliegt der sorgfältige Umgang mit Teilnehmerkennung, Passwörtern und PIN, die RiskJOBS im Zusammenhang mit ihrer Dienstleistung ihnen zur Verfügung stellt. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Für einen etwaigen Missbrauch dieser Sicherheitsvorrichtungen, den der Kandidat  zu vertreten hat, ist der Kandidat allein verantwortlich. Der Kandidat wird RiskJOBS unverzüglich über einen möglichen oder bereits bekannt gewordenen Missbrauch seines Benutzernamens, Kennworts oder anderer Sicherheitsvorrichtungen informieren. RiskJOBS wird den Zugriff über diese Zugangsdaten dann unverzüglich sperren.
  5. Kandidaten  und Firmenkunden erhalten gegebenenfalls zum Zweck des Erfahrungsaustausches Informationen und Daten anderer registrierter Bewerber oder Firmenkunden sowie eventuell interne Informationen von RiskJOBS oder deren Partnerunternehmen. Diese Daten sind ausschließlich zum Aufbau eines persönlichen Netzwerks bestimmt und werden nur zu diesem Zweck übermittelt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist untersagt.

§ 10 Schlussbestimmungen

  1. Streitigkeiten aus den vertraglichen Beziehungen zu den Kandidaten  bzw. Kunden unterliegen deutschem Recht.
  2. Erweist sich eine Bestimmung dieses Vertrages als unwirksam, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung werden die Parteien die Geltung einer angemessenen Regelung vereinbaren, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben, jedoch zulässig ist. Dies gilt auch für etwaige Regelungslücken.
  3. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Änderung oder Ergänzung dieser Klausel.
  4. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die aus diesem Vertragsverhältnis entstehen, ist München, soweit der Vertragspartner Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen ist oder keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.

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Die Intensiv-Seminare der RiskAcademy® konzentrieren sich auf Methoden und Instrumente für evolutionäre und revolutionäre Wege im Risikomanagement. Die Seminare sind modular aufgebaut und bauen inhaltlich aufeinander auf (Basis, Fortgeschrittene, Vertiefung).

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