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Glossar & Definitionen
Nichtproportionale Rückversicherung
"Auch als Schadenrückversicherung bezeichnet; die Leistungen des Rückversicherers werden ausschließlich nach der Höhe des Schadens bestimmt und nicht (wie in der proportionalen Rückversicherung) proportional der Prämie. Man unterscheidet insbesondere Einzelschadenexzedent, Ereignisschadenexzedent, Jahresüberschadenrückversicherung."
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