Corporate Governance

Aufsichtsrat: ein Job mit Nebenwirkungen


Aufsichtsrat: ein Job mit Nebenwirkungen Kolumne

Sonntagabend, beste Fernsehzeit. Anne Will fragt CDU-Politiker Friedrich Merz zu seiner Meinung als Aufsichtsratsmitglied beim Fondsverwalter Blackrock und den Verwicklungen des Unternehmens in sogenannte Cum-Ex-Geschäfte. Merz beschwichtigt, sagt dass er solche Steuer-Tricks zutiefst ablehne. Es folgt viel hin und her in der Diskussion. Das Ergebnis schwammig, wie so oft in solchen Runden. Also nichts Neues im Politik- und Wirtschaftszirkus und daher eher eine Fußnote wert.

Das Thema wird allerdings aus einem anderen Blickwinkel heraus interessanter, nämlich aus der Transparenz- und Compliance-Sicht und der sich daraus ergeben Rolle des Aufsichtsrats. So heißt es beim Unternehmen: "BlackRock ist der Transparenz verpflichtet. In allen Regionen veröffentlichen wir unsere Engagementprioritäten, unsere Abstimmungsrichtlinien, unsere Abstimmungsergebnisse und stellen gelegentlich detaillierte Abstimmungsberichte zur Verfügung." Und weiter schreibt der im Jahr 1988 in New York City gegründete Fondsverwalter: "Ebenso ist BlackRock seit dem Jahr 2008 Unterzeichner der von den Vereinten Nationen unterstützten Grundsätze für verantwortungsbewusstes Investieren (Principles for Responsible Investment, PRI) und erstellt jährlich einen Bericht, der gemäß den PRI-Grundsätzen bewertet wird."

Das Ansehen von Aufsichtsräten

Nun beziehen sich die Cum-Ex-Vorwürfe auf die Zeit vor der Tätigkeit von Friedrich Merz als Aufsichtsratsmitglied bei Blackrock. Allerdings zeigt sich an der Diskussion, welche Reputationsschäden nicht nur Unternehmen, sondern auch einzelnen Mitgliedern von Aufsichtsräten drohen können – ganz gleich ob sie involviert waren oder nicht. Der Name steht in Verbindung mit dem Unternehmen. Dementsprechend wundert es nicht, dass es um das Ansehen und die Reputation von Aufsichtsräten hierzulande eher schlecht bestellt ist. Dies bestätigt auch der emeritierte Universitätsprofessor, Manuel René Theisen (siehe Bild unten), von der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Im Rahmen des RiskNET Summit 2018 im Schloss Hohenkammer bei München zitierte er eine Aufsichtsratsstudie der Universität Hohenheim aus dem Jahr 2014. Darin wird deutlich, dass es um das Image von Aufsichtsräten nicht zum Besten bestellt ist. Demnach sehen 71 Prozent der Befragten das Image von Aufsichtsräten eher negativ bis sehr negativ. Ein Grund liegt sicher in den vielen Verfehlungen von Aufsichtsratsgremien, die in den letzten Jahren ihren Weg in die Öffentlichkeit fanden.

Prof. Dr. Dr. Manuel René Theisen, Mitbegründer und geschäftsführender Herausgeber von "Der Aufsichtsrat", ist emeritierter Universitätsprofessor für Betriebswirtschaftslehre an der Ludwig-Maximilians-Universität München. 

Dennoch gibt Theisen zu bedenken, dass die Rolle und Funktion eines Aufsichtsrats ist der breiten Öffentlichkeit naturgemäß nicht durch eigene Erfahrung oder Anschauung bekannt sei. "Selbst wenn im Arbeit-gebenden Unternehmen ein Aufsichtsrat tätig ist, wissen die allermeisten Mitarbeiter häufig kaum von dessen Existenz, noch weniger kennen sie Namen oder Aufgaben", so Experte Theisen. Und er spitzt die Außenwahrnehmung zu: "Das Bild des Aufsichtsrats wird also in extremem Maße von der Presse und Berichterstattung geprägt. Daher überrascht auch nicht, dass der "Aufsichtsrat" häufig eine negative Konnotation hat, also mit "Scheitern, Versagen, Nichtstun und sorgloses Einkommen" verbunden wird."

Höllenjob und die falsche Einschätzung

Theisen spricht denn auch von einem "Höllenjob mit Zukunftsperspektiven". Seiner Meinung nach haben sich die Rahmenbedingungen von Aufsichtsräten fundamental verändert, indem es heute beim Aufsichtsrat um einen Beruf und nicht mehr um ein Ehrenamt gehe. Leider fehlt es nach Ansicht Theisens unter anderem an der Professionalität vieler Aufsichtsräte. Das Ganze mündet nicht selten in einer falschen Einschätzung über den eigentlichen Kern der Aufgaben. Theisen: "In der Tat verwechseln immer wieder einige – meist prominente – Aufsichtsratsvorsitzende ihren Überwachungsjob mit dem eines aktiven Managers. Nicht selten sind dies gerade solche Persönlichkeiten, die vor Übernahme des Aufsichtsratsamtes in derselben oder einer vergleichbaren Gesellschaft Vorstandsmitglied oder sogar Vorstandsvorsitzender gewesen sind."

Seiner Meinung nach habe sich das originäre Betätigungsfeld des Aufsichtsrats dahingehend geändert, dass es heute weniger um Kontrolle als vielmehr um die Überwachung und Beratung internen Gremien, wie der Geschäftsführung, gehe. Ein Job mit Nebenwirkungen.

So muss ein professioneller Aufsichtsrat die Überwachungspflichten gegenüber der Geschäftsführung oder dem Vorstand ernst nehmen und zu einem professionellen Umgang mit dem Thema Risikomanagement kommen. Nur mithilfe eines organisationsweit aufgesetzten Risikomanagements und einer entsprechenden Kultur in den Führungsgremien können Aufsichtsräte diesem Überwachungsprinzip nachkommen. Dabei muss die Rechtmäßigkeit, Ordnungs- und Zweckmäßigkeit des geschäftsführenden Handels im Fokus stehen. Hierzu gehört die zentrale Frage nach der Sicherstellung eines gesetzmäßigen Verhaltens in der Gesamtorganisation. Ein Umstand, der im oben beschriebenen Fall von Blackrock nicht umgesetzt wurde und damit zwangsläufig Fragen nach einer Pflichtverletzung des Aufsichtsrats aufwirft. Auch weil das Unternehmen (Risikomanagement-)Prozesse und Transparenz vorgibt, die so nicht haltbar sind. Ein Umstand, der nicht zwingend zu einer besseren Reputation beiträgt. Denn in Wortwahl und Handeln bestehen unübersehbare Diskrepanzen – was Investoren, Kunden und Multiplikatoren verschreckt oder zumindest verärgert. Das alles ist nicht gut für das Business eines Konzerns, der auf Integrität, Transparenz und Vertrauen als wesentliche Eckpfeiler seines Geschäftsmodells größte Sorgfalt legen muss.

Die verantwortliche Amtsführung als bestes Risikomanagementsystem

Manuel René Theisen sieht in solchen Fällen nicht nur einen Reputationsschaden für das Gesamtunternehmen, sondern spricht im Zuge einer geänderten Haftung von Vermögensschäden. Und für diese müssen nicht nur Vorstände und Geschäftsführer eintreten. Auch Aufsichtsräte stehen im Prinzip mit einem Bein permanent im Risiko der Haftung, wenn sie nicht in der Lage sind ihrer Überwachungs- und Beratungspflicht nachzukommen. Dennoch muss mit Blick auf den Aufsichtsrat davor gewarnt werden, dass ein zu großes Risikomanagementsystem-Vertrauen das Maß eigenverantwortlicher Aktivitäten einschränkt. Theisen: "Das beste Risikomanagementsystem für Aufsichtsräte ist und bleibt eine kontinuierliche, intensive und verantwortliche Amtsführung und hohes Engagement in allen Phasen eines Unternehmens." Ein Thema, mit dem sich Blackrock dringend auseinandersetzen muss, will es Glaubwürdigkeit zurückgewinnen, bei aller "Abstimmung".

Ein ausführliches Interview mit Manuel René Theisen finden Sie hier

[ Bildquelle Titelbild: Adobe Stock ]
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