Novelle der Versicherungsaufsicht

Bundesrat verabschiedet Solvency II


Bundesrat verabschiedet Solvency II News

Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen zugestimmt. Das teilte die Pressestelle der Länderkammer mit. Damit kann die so genannte VAG-Novelle nach Unterzeichnung durch Bundespräsident Joachim Gauck wie geplant zum 1. Januar 2016 in Kraft treten.

Das Gesetz verpflichtet die Versicherungskonzerne dazu, zur Vorsorge für Krisenzeiten mehr Eigenkapital aufzubauen. Allerdings ist eine Übergangsfrist von bis zu 16 Jahren geplant. Mit der Novelle setzt Deutschland die europäische Richtlinie "Solvency II" von 2009 zur Reform der Bedingungen für die Versicherungswirtschaft um.

Mit Solvency II wird ein neues, in seinen Rahmenbedingungen komplett verändertes, quantitatives sowie qualitatives Aufsichtsregime das Geschäftsmodell sowie das Risikomanagement der Versicherungswirtschaft  nachhaltig beeinflussen. Veränderte Aufbau- und Ablauforganisationen müssen Risiko- und Wertorientierung in den Geschäftsprozessen abbilden und verlangen somit einen risikoorientierten und integrativen Steuerungsansatz in der Assekuranz.

Die verschiedensten Krisen der letzten Jahre, bedingt durch vermehrte Naturkatastrophen (Hurrikan Kathrina in den USA, Erdbeben/Tsunami in Japan, Überschwemmungen in Europa etc.), turbulente Kapitalmarktentwicklungen (die Finanzkrise 2007/08 sowie Schulden- und Eurokrise) oder die erhöhte Terrorgefahr (terroristische Anschläge in New York, London, Madrid etc.), haben die neuen und gestiegenen Gefahren aufgezeigt, denen Erst- und Rückversicherungsunternehmen ausgesetzt sind. Der Wunsch nach einer angemessenen Bewertung und Eigenkapitalhinterlegung aufgrund der eingegangenen Risiken wurde immer größer. Im Zusammenhang mit den neuen innerhalb der EU einheitlichen Solvabilitätsvorschriften (Solvency II) werden die Versicherungsunternehmen dazu angehalten, neben quantitativen (steht jederzeit ein ausreichendes Solvenzkapital zur Verfügung?) auch qualitative Aspekte (besteht ein adäquates Risikomanagementsystem im Unternehmen?) in ihrer Unternehmenssteuerung umzusetzen.

Sicherstellung einer ausreichenden Solvabilität

Die Sicherstellung einer ausreichenden Solvabilität ist das zentrale Ziel der Solvabilitätsvorschriften. Um dies zu gewährleisten, ist ein modernes und leistungsstarkes Aufsichtsmodell erforderlich. Da das bestehende Solvenzsystem den Anforderungen nicht genügt, wird seit einigen Jahren ein neues verbessertes Aufsichtsmodell entwickelt. Nicht zuletzt ist ein stabiles Aufsichtsmodell erforderlich, da die Versicherungsbranche am deutschen Kapitalmarkt der größte institutionelle Anleger ist. So betrug der Kapitalanlagebestand der deutschen Erst- und Rückversicherer Ende 2010 mehr als 1,2 Billionen Euro [vgl. Nguyen/Romeike: Versicherungsbetriebslehre, Springer Verlag, Wiesbaden 2012].

Ein von der EU im Jahr 2002 veröffentlichter Bericht [der so genannte Sharma-Bericht] kam unter anderem zu dem Ergebnis, dass die Insolvenz eines Versicherungsunternehmens primär auf Fehler in der (strategischen) Unternehmensführung zurückgeführt werden kann. Durch den Bericht wurde deutlich, dass die bisherigen Risikomanagementsysteme in den Versicherungsunternehmen größtenteils unzureichend ausgestaltet sind. Außerdem wurde bemängelt, dass sich die aktuellen Regelungen zur Bestimmung der Solvabilität nach dem Geschäftsvolumen und nicht nach der wahren Risikostruktur des Versicherers richten. Das tatsächliche Risiko sollte daher durch ein neues Regelwerk (Solvency II) tiefergehend untersucht werden und als Basis für die vom Versicherer vorzuhaltenden Eigenmittel gelten.

Ziel des Projekts Solvency II ist es, die Eigenmittelanforderungen an die tatsächlichen Risiken der Versicherer zu knüpfen. Außerdem sollen für die Versicherer Anreize zu einem geeigneten Risikomanagementsystem geschaffen werden. Die Aufsichtstätigkeit soll effektiver und effizienter ausgestaltet werden. Sonstige aktuelle internationale Entwicklungen, beispielsweise die des IASB (International Accounting Standards Board, ein international besetztes unabhängiges Gremium von Rechnungslegungsexperten, das die International Financial Reporting Standards entwickeln bzw. überarbeiten) oder im Bereich der Bankenregulierung, sollen bei der Ausarbeitung des Projekts berücksichtigt werden.

Balance zwischen Bürokratie und Augenmaß

Die Versicherungswirtschaft warnt seit Jahren vor hohen Belastungen vor allem für kleine Unternehmen durch die Erfüllung der nun im weiteren Jahresverlauf anstehenden bürokratischen Anforderungen.

"In den verbleibenden 300 Tagen bis zum Start von Solvency II müssen die Unternehmen komplexe Genehmigungsverfahren und Tests durchlaufen sowie eine wahre Flut weiterer Leitlinien und Standards umsetzen", betonte der Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Jörg von Fürstenwerth.

"Um eine Überforderung insbesondere kleinerer Unternehmen zu vermeiden, müssen die Aufsichtsbehörden mit Augenmaß agieren", forderte er. Es gelte, das in der Solvency-II-Richtlinie verankerte Proportionalitätsprinzip ernst zu nehmen.

[ Bildquelle Titelbild: © Olivier Le Moal - Fotolia.com ]
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