Sustainable Finance

Der Weg zu einer grünen Finanzwirtschaft ist unumkehrbar


Interview

Schnell verliert man die Orientierung im Dschungel der Akronyme: ESG, CSR, GRC, WBCSD und so weiter. Im Kern geht es bei diesen Themen um Nachhaltigkeit und die Einbeziehung der Themen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und gute Unternehmensführung (Governance) in den Unternehmen sowie im Risikomanagement.

Ganz offensichtlich haben die ESG-bezogenen Regularien und Offenlegungspflichten in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Bereits seit einigen Jahren kann beobachtet werden, dass die Relevanz von Reputationsverlusten aus Verstößen gegen ethische Standards, Produktsicherheit sowie Umwelt- und Gesundheitsrisiken durch Produkte in vielen Branchen steigt.

Und auch die Finanzwirtschaft soll grüner werden: Bis zum Jahr 2022 setzt die EU die Vorschläge eines Sustainable-Finance-Action-Plans um. Mit dem Aktionsplan will die EU-Kommission das nachhaltige Finanzwesen stärken und eine nachhaltige Unternehmensführung unterstützen. Zentrale Punkte der europäischen Gesetzgebungsinitiative sind dabei eine Nachhaltigkeits-Taxonomie, Standards für Grüne Anleihen sowie die Weiterentwicklung der Klimaberichterstattung von Unternehmen. Unter anderem wird das Ziel verfolgt, Environmental-, Social-, und Governance-Faktoren als Standard im Risikomanagement zu verankern sowie die Transparenz und Langfristigkeit am Kapitalmarkt zu fördern.

Die RiskNET-Redaktion sprach mit Dr. Stefan Hirschmann, Mitglied der Geschäftsleitung bei der VÖB-Service GmbH, über Nachhaltigkeitsrisiken, die Menge von Aufgaben, Anforderungen und Arbeiten, die Finanzinstitute derzeit zu bewältigen haben, und wie regulatorische Anforderungen für Sustainable Finance bewerkstelligt werden können.

Erklärtes Ziel der Europäischen Union ist es, die Wirtschaft nachhaltiger aufzustellen. Um die Klimaziele zu erreichen, geht die EU-Kommission von einem zusätzlichen Investitionsbedarf in Höhe von mindestens 260 Mrd. EUR pro Jahr aus. Auf Finanzunternehmen kommt dabei eine Menge Arbeit zu, richtig?

Stefan Hirschmann: Absolut richtig. Die Mobilisierung der Finanzmärkte für die Zwecke der Finanzierung eines nachhaltigen Transformationsprozesses hat bereits begonnen. Die Politik weiß sehr genau, dass die Finanzindustrie eine der Hauptschlagadern der Wirtschaft ist und nimmt Banken sowie Investoren deshalb stärker in die Pflicht. Die betroffenen Unternehmen stehen deshalb vor einer neuen und massiven Regulierungswelle. Über allem steht die Umsetzung der Pariser CO2-Klimabeschlüsse, wonach bis zum Jahr 2050 eine europaweite Reduktion der CO2-Emissionen auf netto null erreicht werden soll. Zuletzt unter deutscher G20-Präsidentschaft war es ein erklärtes Ziel, das Umweltrisikomanagement in der Finanzindustrie zu verbessern. Im europäischen Kontext sind spätestens mit dem Green Deal und dem Aktionsplan für ein nachhaltiges Finanzwesen die Themen Klimaschutz und Nachhaltigkeit auf der Agenda ganz nach oben gerutscht. Dabei wird dem Finanzsektor eine Schlüsselrolle zugeschrieben, denn Banken und Investoren haben mit der bewussten Steuerung von Geldströmen einen enormen Einfluss auf die nachhaltige Transformation der Gesamtwirtschaft und vieler gesellschaftlicher Rahmenbedingungen. 

Diese Entwicklung muss nicht unbedingt negativ sein, denn die Einbindung von Nachhaltigkeit in die Unternehmensstrategie erhöht sowohl den gesellschaftlichen als auch den unternehmerischen Mehrwert. Nachhaltigkeit ist eine unternehmerische Chance und wenn Finanzinstitute sich der nachhaltigen Finanzierung wirtschaftlicher Aktivitäten zuwenden, tragen sie zu einem positiven Wandel bei.

Stefan Hirschmann: Auch das ist richtig. In der Bankenbranche gibt es deshalb weithin ein klares Bekenntnis für einen nachhaltigen Wandel. Es ist auch keine neue Erkenntnis, dass Wachstum und Profit auf Basis sozial-ethischer Prinzipien sehr wohl möglich sind. Nachhaltige Unternehmen sind oftmals sogar effizienter als ihre Wettbewerber. Überdies lassen sich mit nachhaltigen Finanzprodukten und Dienstleistungen neue Kunden und Marktsegmente erschließen. Wir befinden uns bereits inmitten eines Paradigmenwechsels. Der Weg in Richtung einer nachhaltigen Finanzwirtschaft ist unumkehrbar. Für die betroffenen Unternehmen ist dieser Prozess aber auch mit Schmerzen und großen Anstrengungen verbunden, denn es existiert schon jetzt eine Vielzahl regulatorischer Verpflichtungen mit explizitem ESG-Bezug. Naturgemäß hält sich die Begeisterung für neue regulatorische Großprojekte in Grenzen, denn deren Umsetzung kostet Geld und erfordert Personal.

Das ist ein wichtiger Aspekt, zumal die Regulierung längst nicht mehr manuell zu bewältigen ist und immer auch mit technischen Lösungen verknüpft ist. Drohen nicht beabsichtigte Nebeneffekte?

Stefan Hirschmann: Die Nebeneffekte der Regulierung für die betroffenen Unternehmen sind ja bekannt. In der Regel können sie auch geschultert werden. Natürlich wird es darum gehen, entsprechendes Know-how aufzubauen, Personal bereitzustellen oder die IT-Systeme anzupassen. Das alles kostet Geld. Es existiert überdies noch ein ungelöstes Datenproblem, da sich die Finanzmarktakteure die für die Klassifikation notwendigen Informationen, beispielsweise über CO2-Ausstoß oder Energieeffizienz, selbst beschaffen müssen. Bei einem Großteil der Unternehmen sind sie dabei auf eine freiwillige Informationsbereitstellung angewiesen. Vielfach liegen die Datenreihen aber auch einfach nicht vor.

Das kennen Banken bereits aus anderen Umsetzungsprojekten. Für professionelle Risikomanager sind auch Klima- und Umweltrisiken nicht neu. Sie wurden früher schon die Risikobetrachtung oder in das Reputationsrisikomanagement integriert. Funktionieren klassische Methoden und Risikomanagement-Verfahren auch in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken?

Stefan Hirschmann: Davon bin ich überzeugt. Deswegen setzt die Finanzaufsicht ihre Anforderungen zur Berücksichtigung von ESG-Risiken auf bestehenden gesetzlichen Vorgaben, Leitlinien und Leitfäden auf. Sie definiert Nachhaltigkeitsrisiken nicht als neue, separate Risikokategorie, sondern lenkt den Blick auf physische und transitorische Risiken, die als Treiber der bekannten aufsichtlichen Risikoarten wie Kreditrisiko oder operationelles Risiko Wirkung entfalten können. Dies ist aus meiner Sicht ein vorausschauender Ansatz, der auch der hohen Veränderungsdynamik Rechnung trägt. Relevant wird die Risikobetrachtung überdies auf Vermögenswerte, die zu "Stranded Assets" werden. Diese können vor Ende ihrer geplanten wirtschaftlichen Nutzungsdauer unerwartet und substanziell an Wert verlieren, weil die Nachfrage danach und die Preise sinken. Dies birgt große Risiken für Unternehmen, Investoren und Staaten. Das Risikomanagement ist beim Thema Nachhaltigkeit allerdings nur ein Aspekt. Es geht letztlich um die Einbindung aller Facetten in die Gesamtunternehmensstrategie. Ein zentrales Ziel ist u.a., den ESG-Impact von Finanzierungen zu steigern.

Kehren wir noch einmal kurz zurück zur Regulierung. Was sind hier die maßgeblichen Treiber?

Stefan Hirschmann: Die entsprechenden Normen reichen von der EU-weit einheitlichen Definition von grünen Aktivitäten in Form der EU-Taxonomie über die Schaffung eines EU Green Bond-Standards bis hin zu Transparenzpflichten gegenüber Kleinanlegern oder der Berücksichtigung von Risikoaspekten. Innerhalb der Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) ist die Ausarbeitung der entsprechenden regulatorischen Maßnahmen noch lange nicht abgeschlossen. Die Europäische Zentralbank (EZB) hat mit ihrem Leitfaden zu Klima- und Umweltrisiken die Grundlage für einen bankaufsichtlichen Dialog geschaffen und auf nationaler Ebene gibt vor allem das Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Richtung vor. Erkennbar ist, dass die Nachhaltigkeitsregulierung in zunehmendem Maße durch delegierte Rechtsakte vorangetrieben wird. Dieses Verfahren beschleunigt die Umsetzung. Herzstück der EU-weiten Sustainable Finance-Regulierung ist die sogenannte Taxonomie, ein Klassifizierungssystem, in dem die EU-Kommission technisch detailliert und verbindlich festlegen will, welche Tätigkeiten als nachhaltig gelten dürfen. Die entsprechende Taxonomie-Verordnung der EU ist unmittelbar anwendbar und bedarf keiner Umsetzung in nationales Recht. 

Was steckt im Kern dahinter?

Stefan Hirschmann: Die Taxonomie definiert eine Wirtschaftsaktivität dann als nachhaltig, wenn sie einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem von sechs EU-Umweltzielen leistet, nämlich Klimaschutz, die Anpassung an den Klimawandel, eine nachhaltige Nutzung und der Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Abfallvermeidung und -recycling, die Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie der Schutz und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme. Die Wirtschaftsaktivität darf zudem keines dieser Umweltziele erheblich beeinträchtigen ("Do no significant harm"-Prinzip) und muss mit einem Mindestschutz der Arbeitnehmer im Sinne der Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vereinbar sein.

Die Taxonomie-Verordnung ist bereits seit dem 12. Juli 2020 in Kraft. Dennoch sind etliche Details ungeklärt. Erschwert dieser Zustand die Umsetzung in den Unternehmen?

Stefan Hirschmann: Das ist sicherlich einer der Gründe, warum die Implementierungsprojekte noch nicht richtig in Gang gekommen sind, obwohl die Zeit drängt. Die Taxonomie definiert bislang insbesondere für die ersten beiden Umweltziele technische Bewertungskriterien. Die anderen vier Umweltziele der Taxonomie sollen bis Ende 2021 erarbeitet werden und ab Anfang 2023 gelten. Für die betroffenen Unternehmen werden insbesondere die delegierten Rechtsakte relevant, die derzeit noch ausstehen. Für die Verpflichteten ist die Taxonomie deshalb ein "Moving Target" und erfordert eine agile Implementierung, um der Dynamik Rechnung zu tragen.

Wen betrifft die Taxonomie?

Stefan Hirschmann: Zum Anwenderkreis gehören große realwirtschaftliche Unternehmen sowie Kapitalgesellschaften, Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen mit jeweils mehr als 500 Arbeitnehmern sowie einer Bilanzsumme von mehr als 20 Mio. EUR oder einem Jahresumsatz von mehr als 40 Mio. EUR. Das ist derselbe Anwenderkreis wie für die nichtfinanzielle Erklärung nach § 289b und § 315b HGB. Berichtspflichtige müssen demnach zukünftig auf Gesamtunternehmensebene über den Grad ihrer Geschäftsaktivitäten berichten, die an der Taxonomie ausgerichtet sind. Aber mehr noch: Unternehmen, die beispielsweise aufgrund ihrer geringen Größe nicht zu den Verpflichteten gehören, können dennoch als Teil der Liefer- und Wertschöpfungsketten betroffen sein, wenn etwa deren Geschäftspartner ab 2022 den Anteil ihrer Umsätze, Investitionen und Ausgaben offenlegen müssen, die gemäß EU-Taxonomie als nachhaltig gelten.

Was passiert, wenn die Taxonomie nicht angewandt wird?

Stefan Hirschmann: Bislang existiert kein Sanktionsregime. Es ist noch nicht einmal klar, wie und durch welche Institution die Überwachung der Taxonomie-Verordnung in Deutschland umgesetzt werden soll. Bei Finanzprodukten, die keine Umweltziele verfolgen, sind die Finanzmarktakteure auch nicht verpflichtet, die Taxonomie anzuwenden. Jedoch müssen sie die Adressaten darauf hinweisen, dass erhebliche Beeinträchtigungen der Nachhaltigkeitsziele nicht ausgeschlossen sind. Das ist eine unternehmensstrategische Frage, die durch den Markt und das Investorenverhalten beeinflusst wird. Wer zu einer CO2-armen und ressourceneffizienten Wirtschaft beitragen will, dürfte mit der Taxonomie sicher ein brauchbares Instrument in die Hand bekommen.

Wie stellt sich der Reifegrad mit Blick auf die Taxonomie derzeit dar?. 

Stefan Hirschmann: Eine kürzlich zusammen mit der Unternehmensberatung Cofinpro durchgeführte Studie hat gezeigt, dass sich bereits sechs von zehn Instituten intensiv mit der neuen EU-Taxonomie befassen oder das Thema in ihrer Strategie berücksichtigen. Insgesamt überwiegen die positiven Aspekte. Viele Institute haben erkannt, dass sich neue Vertriebschancen auftun und sehen auch die Möglichkeit, Assets mit Hilfe der Taxonomie transparent und vergleichbar auszuweisen. In Zukunft könnte beispielsweise das Beratungsangebot in der Unternehmensfinanzierung ausgebaut werden, um Kreditnehmer bei der Ermittlung nachhaltigkeitsrelevanter Kennzahlen wie CO2-Emissionen oder Energieverbrauch zu unterstützen. Da spielt der zu erwartende Imagegewinn eine Rolle, denn Nachhaltigkeit ist positiv besetzt, vor allem aber auch die Zukunftsfähigkeit der Geschäftsmodelle.

Lenken wir zum Schluss nochmal den Blick auf die technologischen Anforderungen. Bislang sind die IT-Systeme nicht auf die Anforderungen der Taxonomie ausgerichtet. Ein Problem?. 

Stefan Hirschmann: Das ist sicherlich ein zentraler Punkt. Die enormen Datenmengen erfordern den Einsatz moderner und leistungsfähiger IT-Technologien. Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB), seine Tochtergesellschaft VÖB-Service GmbH sowie deren Kooperationspartner Dydon AG entwickeln derzeit gemeinsam eine auf Künstlicher Intelligenz (KI) basierende Software-Lösung zur Umsetzung der EU-Taxonomie. Ziel dieses "Taxo Tools" ist, die Komplexität der technischen Evaluierungskriterien in einem System abzubilden und automatisierte Verfahren zu ermöglichen, um Wirtschaftsaktivitäten auf Taxonomiekonformität zu prüfen.

Für dieses Vorhaben wünschen wir gutes Gelingen und Danke für dieses Gespräch.

[Die Fragen stellte Frank Romeike, verantwortlicher Chefredakteur RiskNET]

 

Dr. Stefan Hirschmann
ist Mitglied der Geschäftsleitung bei der VÖB-Service GmbH in Bonn, Gesellschaft des Bundesverbands Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB. Zuvor war er Kommunikationschef und Leiter der Gesamtredaktion bei der Bank-Verlag GmbH in Köln, Gesellschaft des Bundesverbands deutscher Banken, BdB. Von 2013 bis 2017 war er Chefredakteur der Zeitschrift "die bank".

Als Beirat im Düsseldorfer Finanz Forum (DFF), im Institute of Operational Risk (IOR) und in der Professional Risk Managers' International Association (PRMIA) ist er ehrenamtlich aktiv. Im Jahr 2014 hat er die Finanzplatzinitiative "Bankennetzwerk" mitgegründet.

Stefan Hirschmann hat an der Universität Düsseldorf Geschichte und Politik studiert und ist Autor und Herausgeber mehrerer Bücher und Fachpublikationen.

Dr. Stefan Hirschmann ist Mitglied der Geschäftsleitung bei der VÖB-Service GmbH in Bonn, Gesellschaft des Bundesverbands Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB.

[ Source of cover photo: Adobe Stock.com / krisana | Bildquelle Stefan Hirschmann: VÖB-Service GmbH ]
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