23.02.2012
RiskNET - The Risk Management Network -Basel II / Basel III

Basel III: Antwort auf die Finanzkrise

Mehr Sicherheitspuffer für schlechte Zeiten: So lautet das Prinzip neuer Eigenkapitalregeln, die unter dem Stichwort Basel III stehen. Ausgearbeitet wurden die Empfehlungen vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ). Die neuen Regeln von Basel III basieren einerseits auf den "Lessons learned" mit Basel II und andererseits auf den Erkenntnissen und Erfahrungen im Zusammenhang mit der weltweiten Finanz- bzw. Wirtschaftskrise. Wenngleich die Vorschläge aus Basel überwiegend bereits konkret ausformuliert sind, handelt es sich dabei doch offiziell um Konsultationsvorschläge, die erst nach einer umfassenden Konsultation und einer begleitenden Auswirkungsstudie (Quantitative Impact Study, QIS) verabschiedet werden sollen und in Europa über eine Anpassung der Capital Requirements Directive (CRD) erfolgen wird.

Bereits in dem aktuellen Regelwerk Basel II wurden die Banken angehalten, Risiken ihrer Engagements mit Eigenkapital abzudecken. Nach § 10 Abs. 1 Kreditwesengesetz (KWG) muss jedes Kreditinstitut angemessene Eigenmittel aufweisen, um seinen Verpflichtungen gegenüber den Gläubigern nachkommen zu können. Je mehr Eigenmittel vorhanden sind, desto mehr Risiken kann das Institut tragen. Ab dem Jahr 2013 sollen in festgelegten Stufen höhere Quoten für das harte Kernkapital (Core Tier 1) und ein fester Kapitalpuffer eingeführt werden (vgl. Abbildung). Die Kernkapitalquote (Core Capital Quota) beschreibt das Verhältnis des Eigenkapitals einer Bank zu ihren risikobehafteten Geschäften, also zu den vergebenen Krediten und den getätigten Geldanlagen.

Höhere Qualitätsanforderungen an das regulatorische Kapital

Basel III sieht eine harte Kernkapitalquote von sieben Prozent (hartes Kernkapital der Mindesteigenkapitalanforderungen 4,5 Prozent plus hartes Kernkapital des Kapitalerhaltungspuffers von 2,5 Prozent zum Ausgleich zyklischer Schwankungen) vor. Hinzu kommt weiter weiches Kernkapital in Höhe von 1,5 Prozent und Ergänzungskapital in Höhe von 2 Prozent, so dass sich im Ergebnis die Eigenkapitalanforderungen ab 2019 auf 10,5 Prozent addieren. Umgesetzt werden müssen diese Vorgaben zwischen Januar 2016 und Januar 2019.

Bereits unter dem aktuellen Baseler Eigenkapitalakkord wurden unterschiedliche "Qualitätsstufen" bzw. Schichten von Kapital definiert, die in unterschiedlichen Situationen einen adäquaten Verlustpuffer gewährleisten sollten. Nach Basel II basieren die bankaufsichtlichen Eigenmittel auf drei Säulen: Das Tier-1-Kernkapital besteht vor allem aus hartem Kernkapital wie Stammkapital, Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen sowie eigenen Aktien im Bestand sowie hybridem Kernkapital, beispielsweise nachrangigen Bankschuldverschreibungen. Vom Tier-1-Kapital vollständig abzuziehen sind unter anderem der Goodwill und sonstige immaterielle Vermögenswerte. Die Summe hieraus wird ins Verhältnis gesetzt zu den risikotragenden Aktiva. Der sich hieraus ergebende Prozentsatz ist die Kernkapitalquote.

Das Tier-2-Ergänzungskapital demgegenüber steht der Bank nicht auf Dauer zur Verfügung und besteht u. a. aus unrealisierten Gewinnen aus notierten Wertpapieren, sonstige Wertberichtigungen für inhärente Risiken, kumulativen Vorzugsaktien und anrechenbaren nachrangigen Verbindlichkeiten. Als Tier-3-Drittrangmittel werden kurz- bis mittelfristige nachrangige Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mindestens zwei, aber weniger als fünf Jahren angerechnet. Diese dürfen nur zur Unterlegung der Anrechnungsbeträge von Marktrisikopositionen verwendet werden. Ein wesentlicher Aspekt im Rahmen von Basel III ist die Überarbeitung der Eigenmitteldefinition mit dem Ziel, die Qualität, Konsistenz und Transparenz zu erhöhen. Diese Bestrebungen resultieren aus mehreren Schwächen im aktuellen Regelwerk, die im Zuge der Krise transparent wurden.

Kapitalpuffer für laufende Verluste "Going Concern"

Mit Basel III sollen die Drittrangmittel Tier 3 abgeschafft werden. Damit müssen Marktpreisrisiken mit härterem Kapital unterlegt werden. Außerdem haben die Erfahrungen der Finanzmarktkrise gelehrt, dass die Qualität zahlreicher Komponenten der Kapitalbasis hinsichtlich ihrer (Risiko-) Pufferfähigkeit nicht ausreichend war. Aus Sicht der Regulatoren wurde insbesondere die Bedeutung des originären bzw.  "harten" Eigenkapitals, also des eingezahlten Kapitals und der Rücklagen, unterschätzt.

So soll in der Folge von Basel III das Tier-1-Kapital primär die laufenden Verluste bis zu einem bestimmten Grad auffangen können und damit ein Fortbestehen des Instituts (Going Concern) gewährleisten. Demgegenüber dient das Tier-2-Kapital der (möglichst) vollständigen Befriedigung nicht-nachrangiger Fremdkapitalgeber für den Fall, dass die Überlebensfähigkeit nicht mehr gegeben ist. Basel III sieht eine Unterteilung in "hartes" Kernkapital (Tier 1a) sowie zusätzliches "Going-Concern-Kapital" (Tier 1b) vor. Das originäre Eigenkapital soll zukünftig vornehmlich aus eingezahltem Stammkapital bzw. äquivalenten Kapitalformen bei Nicht-Kapitalgesellschaften sowie der Gewinnrücklage bestehen. Für die Anerkennung als hartes Tier-1a-Kapital müssen diverse Anforderungen erfüllt werden. So darf prinzipiell nur das Kapital berücksichtigt werden, welches dem Institut unbegrenzt zur Verfügung steht und ohne Einschränkung für die Kompensation von Verlusten verwendet werden kann. Ab 2013 gelten stille Einlagen für Banken, die in der Form der Aktiengesellschaft geführt werden, dann grundsätzlich nicht mehr als hartes Kernkapital. Für Nicht-Aktiengesellschaften (insbesondere Sparkassen und Genossenschaftsbanken) wurden Übergangsregelungen geschaffen.

Über das Tier-1a-Kapitel hinaus können zusätzliche Kapitalformen als Tier 1b-Kapital anerkannt werden. Das Ergänzungskapital (Tier 2) soll nach dem Willen des Baseler Komitees strikter definiert und international harmonisiert werden. Zentral ist die Forderung, dass das Kapital nachrangig zu den Einlagen und dem allgemeinen Fremdkapital ist.

Beschränkung des Verschuldungsgrades

Die Finanzkrise hat gezeigt, dass die Vorgabe eines Renditeziels ohne Risikoadjustierung ("risikoadjustierte Performance") zur gezielten Auswahl riskanter originärer Geschäfte führt und einige Marktteilnehmer motiviert, deren Rendite durch den Einsatz von Fremdkapital immer mehr zu hebeln (Leverage). So verfolgt Basel III mittels der sogenannten Leverage Ratio (das Verhältnis von Kernkapital zu modifiziertem Bilanzvolumen und außerbilanziellen Forderungen) das Ziel einer maximalen Verschuldungsquote, um ein möglicherweise nicht nachhaltiges Wachstum zu begrenzen.

Diese Leverage Ratio stellt das regulatorische Eigenkapital den ungewichteten Aktiva gegenüber und soll die risikogewichtete Eigenkapitalquote ergänzen. Hinsichtlich der Kalibrierung soll zunächst eine Tier 1 Leverage Ratio von drei Prozent getestet werden.

Begrenzung der Kontrahentenausfallrisiken

Basel III verfolgt außerdem das Ziel einer Verschärfung der Eigenkapitalanforderungen für das Kontrahentenausfallrisiko (CCR, counterparty credit risk) bei Derivaten, Pensionsgeschäften und Wertpapiertransaktionen. So sind beispielsweise unterschiedliche Kapitalanforderungen für zentral abgewickelte und nicht zentral abgewickelte Derivate vorgesehen, mit der Zielsetzung, das Volumen der OTC-Geschäfte zu verringern. Außerdem müssen Marktteilnehmer zukünftig auf der Grundlage von Stresstests und Szenarioanalysen Risikofaktoren identifizieren, die positiv mit dem CCR korreliert sind, und die Korrelationsrisiken überwachen.

Mit Basel III auf dem richtigen Weg?

Als Antwort auf die jüngste Finanzkrise und der damit verbundenen negativen Auswirkungen auf die Realwirtschaft wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche Maßnahmen zur Erhöhung der Finanzmarktstabilität diskutiert. Ein Kernaspekt zur Verbesserung der Regulierung stellt hierbei die Überarbeitung der Eigenkapitalvorschriften in Form von Basel III dar. Mit der Einigung auf neue Eigenkapital- und Liquiditätsregeln ist ein wichtiger Schritt gemacht worden.

Basel III wird die Qualität des Risikomanagements und die Robustheit der Institute erhöhen. Dies ist jedoch nicht zum Nulltarif möglich. Basierend auf einer Studie des Baseler Komitees benötigen die Institute bis zum Jahr 2018 zusätzliches Eigenkapital in Höhe von 577 Mrd. Euro. Ein wichtiger Aspekt ist hierbei, dass die Marktteilnehmer die Risiko- und Kapitalpuffer vor allem in Wachstumsphasen aufbauen, um ein exzessives Kreditwachstum bzw. die Entwicklungen spekulativer Blasen zu unterbinden. Und die nächste Krise kommt bestimmt. So schreibt etwa der Internationale Währungsfonds (IMF, International Monetary Fund) im letzten Global Financial Stability Report (GFSR 10/2010): The global financial system is still in a period of significant uncertainty and remains the Achilles' heel of the economic recovery.

Weiterführende Links


Basel Committee on Banking Supervision: Stengthening the resilience of the banking sector - consultative document, Dezember 2009.

http://www.bis.org/publ/bcbs164.pdf

Dokumente rund um Basel III im Überblick

http://www.bis.org/list/basel3/index.htm

Basel III: A global regulatory framework for more resilient banks and banking systems

http://bis.org/publ/bcbs189.htm

Glossar des Bundesministeriums der Finanzen

http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_39808/DE/BMF__Startseite/Service/Glossar/B/022__Basel__III.html

Basel III: Banks Confront Complex Choices (Diskussion mit Richard J. Herring, Wharton)

http://www.youtube.com/watch?v=pRSMYn2CU2s

Informationen der Bundesbank zu Basel III

http://www.bundesbank.de/bankenaufsicht/bankenaufsicht_3basel.php

Financial Stability Board

http://www.financialstabilityboard.org/

Bank für Internationalen Zahlungsausgleich

http://www.bis.org/

 

 

Die Baseler Eigenkapitalvereinbarung (Basel II)

Bankenaufsicht

Der bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel ansässige Ausschuss für Bankenaufsicht wurde 1975 gegründet und setzt sich heute aus hochrangigen Vertretern der Bankenaufsichtsbehörden und der Zentralbanken von zwölf Ländern zusammen. Er tagt in der Regel im Drei-Monatsturnus. Die BIZ stellt hierfür das Sekretariat und die Konferenzräume zur Verfügung, hat aber auf die Entscheidungen des Gremiums keinen direkten Einfluss. Die seit den 1970er Jahren verstärkt einsetzende Internationalisierung des Finanzwesens, die es einzelnen nationalen Bankaufsichtsbehörden in immer höherem Maße erschwerte, die Risikosituation von international agierenden Kreditinstituten effizient zu überwachen, machte es notwendig, die Sicherheit und Solidität des globalen Finanzwesens zu stabilisieren. Der Baseler Ausschuss hat in diesem Rahmen eine Reihe von Empfehlungen und strategischen Richtlinien erarbeitet, auf die sich die jeweiligen Aufsichtsinstanzen der Länder zur Bestimmung der für sie geltenden Aufsichtsgrundsätze stützen können. Hierzu zählen auch die Baseler Eigenkapitalanforderungen, durch die ein Rahmen für die Kreditrisikomessung geschaffen und bankaufsichtliche Mindestkapitalanforderungen für Kreditinstitute festgelegt werden sollen.

 

Wieso Eigenkapitalvereinbarung?

Im dynamischen und komplexen Finanzsystem von heute kann Sicherheit und Solidität nur durch das Zusammenspiel von effizienter Geschäftsführung der Banken, Marktdisziplin und wirksamer Aufsicht erreicht werden. Die Eigenkapitalvereinbarung von 1988 - auch Basel I genannt - konzentrierte sich auf das gesamte Eigenkapital einer Bank, das für die Begrenzung des Insolvenz-Risikos einer Bank und der möglichen Kosten für die Einleger beim Konkurs der Bank entscheidend ist. Darauf aufbauend zielt die neue Regelung (Basel II) auf größere Sicherheit und Solidität des Finanzsystems ab, indem die internen Kontrollsysteme und die Geschäftsführung der Banken, die Überprüfung durch die Aufsicht und die Marktdisziplin einen höheren Stellenwert erhalten. 

 

Weltweite Verbindlichkeit

Der Schwerpunkt der Neuen Eigenkapitalvereinbarung liegt zwar auf international tätigen Banken, ihre Grundsätze sollen sich aber auch für die Anwendung auf Banken unterschiedlicher Komplexität und unterschiedlich anspruchsvoller Tätigkeit eignen. Der Ausschuss hat bei der Erarbeitung der neuen Regelung Aufsichtsinstanzen in aller Welt kontaktiert und erwartet, dass die neue Eigenkapitalvereinbarung von sämtlichen wichtigen Banken eingehalten werden wird. 

 

Neuerungen gegenüber Basel I

Die Eigenkapitalvereinbarung von 1988 sieht für die Bemessung des angemessenen Eigenkapitals international tätiger Banken im Wesentlichen nur eine Möglichkeit vor. Wie Risiken optimal gemessen, gehandhabt und begrenzt werden, variiert allerdings von einer Bank zur andern. 1996 trat eine Änderung in Kraft, die sich auf Handelsrisiken bezog und einigen Banken erstmals gestattete, ihre eigenen Verfahren zur Messung des Marktrisikos einzusetzen. Die neue Regelung sieht bei der Bestimmung der Eigenkapitalquote eine Reihe von einfachen und fortgeschritteneren Ansätzen zur Messung des Kreditrisikos und des operationellen Risikos vor. Sie gibt einen flexiblen Rahmen vor, innerhalb dessen eine Bank, unter Vorbehalt der aufsichtlichen Überprüfung, einen Ansatz verwenden kann, der ihrer Komplexität und ihrem Risikoprofil am besten entspricht. Außerdem werden die Banken in der neuen Regelung für strengere und präzisere Risikomessung gezielt belohnt.

Die in der neuen Regelung vorgesehenen Ansätze sollen sowohl umfassender als auch risikogerechter sein als die Vereinbarung von 1988, der Gesamtumfang des aufsichtsrechtlichen Eigenkapitals soll jedoch unverändert bleiben. Mit Eigenkapitalanforderungen, die den zu Grunde liegenden Risiken besser entsprechen, werden die Banken ihre Geschäfte effizienter führen können.

Die Vereinbarung enthält weniger Vorschriften als die geltende Regelung. In ihren Grundzügen ist sie zwar etwas komplexer als die alte, bietet jedoch Banken, die in der Lage sind, risikogerechtere Analysemethoden einzusetzen, verschiedene Ansätze zur Auswahl an. Für ihre Anwendung sind zwangsläufig mehr Einzelheiten und somit mehr Vorgaben nötig. Der Ausschuss vertritt die Ansicht, dass die Vorteile eines Systems, in dem sich das Eigenkapital stärker an die Risiken anlehnt, wesentlich größer sind als der Aufwand und dazu führen werden, dass das Bankensystem an Sicherheit, Solidität und Effizienz gewinnt.

 

Aufbau von Basel II

Die Neue Eigenkapitalvereinbarung besteht aus drei sich gegenseitig verstärkenden Säulen, die zusammen zu einem sicheren und soliden Finanzsystem beitragen sollten. Die erste Säule betrifft die Mindestkapitalanforderungen. Im Wesentlichen erhoffte sich der Ausschuss dabei, für die Bankenaufsicht mehr Eingriffs- und Kontrollrechte hinsichtlich des Risikosteuerungsprozesses der Banken mit dem Ziel zu erwirken, diese bei der Berechnung ihrer Mindestanforderungen intensiver zu überwachen, um bei Fehlberechnungen frühzeitig intervenieren zu können (Säule 2, Überprüfung durch die Aufsicht). Die Säule 3 (Marktdisziplin) zielt darauf ab, Kreditinstituten umfassendere Publizitätspflichten aufzuerlegen, um durch Verbesserung der Transparenz eine Stärkung der Marktdisziplin zu erzielen. Der Ausschuss unterstreicht die Notwendigkeit, alle drei Säulen konsequent anzuwenden, und will mit Bankenaufsichtsinstanzen aktiv zusammenarbeiten, um eine wirksame Umsetzung sämtlicher Aspekte der Eigenkapitalvereinbarung zu erreichen. 

 

Umsetzung in EU-Recht

Auch die Europäische Union (EU) ist mit den derzeitigen EU-Eigenkapitalvorschriften dem Baseler Akkord gefolgt. Zudem hat die Europäische Kommission angesichts der Bestrebungen innerhalb der EU, mittelfristig einen gemeinsamen Markt für Finanzdienstleistungen zu verwirklichen, bereits angekündigt, bei der Neufassung der EU-Richtlinie einen Parallelismus mit den Anforderungen aus Basel sicherzustellen. Im Klartext hat dies zur Folge, dass die geplanten neuen Eigenkapitalvorschriften für Banken auch auf kleinere, ausschließlich national oder regional agierende Institute angewendet werden. Mit einer Umsetzung der EU-Richtlinien in nationales Recht erfolgt nämlich eine Rechtsverbindlichkeit für die Gesamtheit der in der Europäischen Union tätigen Kreditinstitute und Wertpapierunternehmen. In Deutschland sind die Eigenkapitalunterlegungen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) im Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbank im Grundsatz I des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) geregelt und mit der vierten bzw. sechsten KWG-Novelle von 1998 gemäß §§ 10 und 10a KWG umgesetzt worden. 


 

Download

Bankinternes Rating als Herausforderung für Handwerksunternehmen

Seit dem vergangenen Jahr hat sich hinsichtlich der Wirtschaftslage im Handwerk nicht viel zum Positiven verändert. Diesen Eindruck legt zumindest eine aktuelle Untersuchung von über 3.500 Handwerksunternehmen durch den Verband der Vereine Creditreform e. V. nahe. Vor diesem Hintergrund gewinnt die Zusammenarbeit mit der Hausbank sowie die Vorbereitung auf das bankinterne Rating maßgeblich an Bedeutung.

 

 

 

Download

"Die MaK sind der 'Aufgalopp' zu Basel II": Interview mit Jochen Sanio, Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin).

 

 

 

Weiterführende Links

Forum für Finanzstabilität (Financial Stability Forum, FSF)

http://www.fsforum.org/

Ausschuss für das globale Finanzsystem (Commitee on the Global Financial System, CGFS)

http://www.bis.org/cgfs/

Bank für internationalen Zahlungsausgleich (Bank for International Settlements, BIS)

http://www.bis.org/

Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (Basel Commitee on Banking Supervision, BCBS)

http://www.bis.org/bcbs/

Europäische Zentralbank (European Central Bank, ECB)

http://www.ecb.de

Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, Weltbank (International Bank for Reconstruction and Develepment IBRD)

http://www.worldbank.org/

Internationale Vereinigung der Versicherungsaufsichtsbehörden (International Association of Insurance Supervisors, IAIS)

http://www.iaisweb.org/

Internationale Vereinigung der Wertpapieraufseher (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) 

http://www.iosco.org/

Internationaler Währungsfond (International Monetary Fund, IMF)

http://www.imf.org/

Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Cooperation and Development, OECD)

http://www.oecd.org/home/

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin)

http://www.bafin.de/

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

http://www.bundesfinanzministerium.de/

Deutsche Bundesbank

http://www.bundesbank.de/

Securities and Exchange Commission (SEC)

http://www.sec.gov/

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