01.08.2010
RiskNET - The Risk Management Network -Struktur Solvency II

Die grundsätzliche Struktur von Solvency II

Die Grundlage des neuen Aufsichtsystems bilden die drei aus Basel II bekannten, sich gegenseitig ergänzenden Säulen, welche die Stabilität des nationalen und des internationalen Finanzsystems besser absichern sollen (siehe Abbildung 1). Neben den Vorschriften zum Halten von Eigenkapital (Säule 1) werden das aufsichtsrechtliche Überprüfungsverfahren (Supervisory Review Process) und eine stärker qualitativ ausgerichtete Aufsicht (Säule 2) an Bedeutung gewinnen. Mit der dritten Säule „Offenlegung“ wird die Transparenz der Risikopositionen und der Riskomanagement-Prozesse einer Versicherung angestrebt, um die bisher bestehende starke Informationsasymmetrie und Intransparenz der Branche zu reduzieren, so dass die Marktteilnehmer Versicherungsunternehmen über ihre Renditeforderungen disziplinieren können.

Abbildung 1: Die 3-Säulen-Struktur von Solvency II

Die erste Säule „Mindestanforderungen an die Kapitalausstattung“ definiert im Wesentlichen die quantitativen Anforderungen hinsichtlich:

  • Versicherungstechnischer Rückstellungen,
  • Kapitalanlagevorschriften und Bilanzmanagement (Asset & Liability Management),
  • Kreditrisiko, Marktrisiko, operationelles Risiko,
  • Management von Risikokapital (Interne Modelle und Standardansatz).

Die erste Säule entspricht in Grundzügen dem methodisch-aufsichtsrechtlichen Ansatz der bisherigen Regelungen. Der Kapitalbegriff wurde im Rahmen von Solvency II erweitert: So gibt es auf der einen Seite die „absolute Mindestspanne“ (absolute minimum margin, AMM) und auf der anderen Seite den Begriff der „wünschenswerten Kapitalausstattung“ (target capital, TC). Dieses Zielkapital orientiert sich im Wesentlichen an dem ökonomischen Kapital (sog. Risk Based Capital) und wird im zukünftigen Aufsichtssystem die wesentliche Steuerungsgröße im Hinblick auf die Kapitalanforderungen sein.

Die zweite Säule „Aufsichtsrechtliches Überprüfungsverfahren“ fokussiert primär die qualitative Überprüfung des Risikomanagements durch die Aufsicht. Hierbei geht es vor allem um:

  • Die Umsetzung der „Sound Practices“ (analog Basel II), d. h. der adäquaten Aufbau- und Ablauforganisation und Prozesse hinsichtlich „Corporate Governance“ und Risiko-Management,
  • die Definition von klaren Verantwortlichkeiten und transparenten Managementsystemen,
  • ein angemessenes Vertrags-, Schaden- und Rückversicherungsmanagement,
  • eine transparente Zeichnungspolitik (auch basierend auf Szenario- und Stresstests),
  • ein angemessenes Aktiva- und Finanzmanagement,
  • die Möglichkeit der BaFin, basierend auf dem unternehmensindividuellen Risikoprofil respektive vor dem Hintergrund gegebener Risikomanagementstrukturen (in Ergänzung zur Mindestkapitalausstattung der ersten Säule) ein höheres regulatorisches Kapital zu fordern,
  • das Management und die Steuerung von operationellen Risiken und exogener Einflussgrößen, etwa Naturkatastrophen und Konjunktur.

Bei der dritten Säule „Marktdisziplin“ geht es schließlich vor allem darum, die Marktdisziplin als Steuerungsinstrument der Aufsicht einzusetzen, d. h. die existierenden Marktkräfte als Korrektiv zu nutzen. Im Einzelnen beinhaltet die dritte Säule:

  • Umfangreiche Veröffentlichungspflichten (etwa hinsichtlich Risikomethoden, Risikomanagement-Prozessen, Kapitalausstattung, Szenario-Analysen),
  • Förderung der Transparenz in Anlehnung an Corporate Governance,
  • Starke Orientierung auf Interne Modelle mit höheren Veröffentlichungspflichten,
  • Starke Verzahnung mit den IFRS (International Financial Reporting Standards).

Bei der dritten Säule ist eine enge Abstimmung mit den geplanten Veränderungen der Rechnungslegungsvorschriften durch das „International Accounting Standards Board“ (IASB) auf europäischer Ebene geplant, um die Publizitätserfordernisse der Finanzmärkte, der Ratingagenturen und des externen Rechnungswesens zu koordinieren. Die Kontrolle durch den Markt soll bewirken, dass gut informierte Marktteilnehmer eine risikobewusste Geschäftsführung und ein wirksames Risikomanagement von Banken und Versicherungen in ihren Anlage- und Kreditentscheidungen honorieren oder aber risikoreicheres Verhalten entsprechend sanktionieren.

 

Hier geht es direkt in die RiskNET eLibrary!

Bücher des Monats

Täuschwirtschaft – Wie die Wirtschaft sich selbst und uns alle betrügt

Täuschwirtschaft – Wie die Wirtschaft sich selbst und uns alle betrügt

Ein Mischung aus soliden Fakten und mäßig fundierten Thesen


Kommentar zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Der Standardkommentar zum Deutschen Corporate Governance Kodex


Bei RiskNET finden Sie jeden Monat eine aktuelle Kolumne aus der bunten Welt des Risk Managements.