Solvency II: Umbruch in der Assekuranz
Der Versicherungswirtschaft kommt in modernen Volkswirtschaften eine ganz wesentliche Bedeutung zu, indem sie durch Risikotragung Wachstums- und Innovationseffekte ermöglicht und somit die wirtschaftliche Effizienz auf verschiedenen Wegen stabilisiert bzw. unterstützt. Die Aufgaben der Branche können wie folgt skizziert werden:
- Schaffung betriebs- und volkswirtschaftlicher Planungssicherheit durch Übernahme von Risiken auf der Mikro- wie auf der Makroebene.
- Effiziente Allokation von Risiken durch schnelle Schadenregulierung.
- Vermeidung bzw. Verminderung von Schäden durch Schadenprävention.
- Kapitalakkumulation, da Prämien teilweise am Geld- und Kapitalmarkt angelegt werden.
- Schutz des bestehenden Vermögens, infolgedessen häufig die Wagnisbereitschaft von Unternehmen zunimmt.
- Kontrolle des Unternehmensverhaltens durch die Kalkulation der Versicherungsprämie nach dem Verursacherprinzip (hohes Risiko = hohe Prämie). Dadurch steigt die Motivation zur Risikoreduktion auf der Seite der Versicherungsnehmer.
- Entlastung des Staates und des Gemeinwesens durch den Abschluss von Privatversicherungen.
- Erzieherische Wirkung durch Motivation der Versicherungsnehmer zu risikoadäquatem Verhalten.
Aufgrund der skizzierten volkswirtschaftlichen Bedeutung erscheinen aufsichtsrechtliche Regelungen der Versicherungsbranche opportun. Diese Regulierung der Versicherungswirtschaft dient hierbei vor allem dem Verbraucherschutz indem der Versicherungsnehmer einen Versicherungsvertrag im Vertrauen darauf abschließt, im Schadenfall eine finanzielle Kompensation zu erhalten. So verfolgt die Regulierung der Versicherungswirtschaft primär das Ziel, die Insolvenz eines Versicherungsunternehmens durch ausreichende Finanzmittel zu verhindern bzw. zumindest die damit verbundenen Kosten einzudämmen. In diesem Kontext unterscheiden sich Banken und Versicherungsunternehmen nur marginal, so dass sowohl Banken als auch Versicherungsunternehmen dazu verpflichtet sind, adäquate Eigenmittel zur Unterlegung ihrer Risiken vorzuhalten, um potenzielle Verluste abzufedern.
Basel II und Solvency II: Ähnliche Ziele, ähnliche Wege
Aufgrund der ähnlichen Zielsetzungen im Banken- und Versicherungsbereich ist es für das Verständnis von Solvency II wichtig, die Grundkonzeption und Historie der so genannten „Neuen Baseler Eigenkapitalverordnung“ (oder kurz „Basel II“) für die internationale Bankenwelt zu kennen, da nicht nur begrifflich eine Nähe zum Solvency-II-Projekt der Europäischen Kommission besteht. Auch Versicherungsunternehmen gelten als Kapitalsammelbecken und damit als „Financial Institutions“. Dementsprechend herrschte schon immer ein Konsens, dass sie ähnlichen regulatorischen Regelungen unterworfen werden sollten wie die Banken. Erst die Gründung der „International Association of Insurance Supervisors (IAIS)“ im Jahr 1994 trug jedoch der Tatsache Rechnung, dass es granulare Unterschiede in der Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Versicherungen gibt. Die IAIS ist seither das Pendant zum Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS).
Die 1994 gegründete internationale Vereinigung der Versicherungsaufsichtsbehörden IAIS repräsentiert etwa 160 nationale Aufsichtsbehörden (Members) aus mehr als 120 Ländern und etwa 80 Organisationen mit Beobachterstatus (Observers).Die IAIS versteht sich in erster Linie als weltweiter Standardsetter im Bereich der Versicherungsaufsicht und kommt dieser Aufgabe durch die Entwicklung und Verabschiedung von fachspezifischen Principles, Standards und Guidance Papers nach. Deren Umsetzung und Einhaltung in nationales Recht kann den IAIS Mitgliedern nur empfohlen werden, da IAIS Papiere keinen rechtsverbindlichen Charakter haben. Jedoch sind insbesondere Principles und Standards von erheblicher politischer Bedeutung: sie werden von internationalen Organisationen wie beispielsweise dem IWF als Prüfungsmaßstab zur Beurteilung der Stabilität nationaler und internationaler Finanzmärkte herangezogen.
Im Vergleich zum IAIS wird die neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht koordiniert. Dieser wurde 1975 von den Präsidenten der Zentralbanken der G10-Staaten gegründet. Er ist besetzt mit hochrangigen Vertretern der Zentralbanken und Bankenaufsichtsbehörden aus Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, Luxemburg, den Niederlanden, Schweden, der Schweiz, Spanien, den USA und des Vereinigten Königreichs. Der Ausschuss tritt alle drei Monate bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel zusammen, wo sich auch sein ständiges Sekretariat befindet, und erarbeitet Empfehlungen für die internationale Harmonisierung der Bankenaufsicht.
Ziel dieses Diskussionsprozesses, der im Juni 2004 seinen vorläufigen Abschluss gefunden hat, ist die Empfehlung moderner Mindeststandards bankspezifischen Risikomanagements im Sinne der Herbeiführung eines möglichst weitgehenden internationalen Konsenses. Der Diskussionsprozess setzt damit den seit 1988 bestehenden Baseler Akkord (auch bekannt als Basel I) im Duktus fort und passt ihn an die inzwischen neu geschaffenen Möglichkeiten und Gegebenheiten im Bankenmarkt an.
Für die Kreditinstitute haben die Baseler Vorgaben im Wesentlichen aus drei Gründen eine herausragende Bedeutung:
- Die Banken sind aufsichtsrechtlich verpflichtet, eingegangene Risiken mit Eigenkapital zu unterlegen – und nicht etwa mit Kapital, das ihren Kunden gehört. Als ein Ergebnis des Baseler Diskussionsprozesses drücken die Aufsichtsbehörden ihre Überzeugung aus, dass hohe Bonitäten eines Kreditnehmers ein geringeres Risiko für die Bank implizieren als schlechte Bonitäten. In der Folge wird Banken erlaubt, Kredite an Kunden hoher Bonität mit deutlich weniger Eigenkapital – der in der Regel teuersten Finanzierungsform für Bankkredite – zu unterlegen als Kredite an Kunden mit geringer Bonität. Ob ein Kunde eine gute oder schlechte Bonität aufweist, ermitteln die Banken in einem aufwändigen Prüfungsprozess anhand unterschiedlichster Parameter (Ratingverfahren).
- Die Banken müssen jedes kundenspezifische Rating im Sinne einer Wahrscheinlichkeit interpretieren können, dass der Kunde innerhalb der nächsten zwölf Monate seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Sie können die geschätzten Ausfallwahrscheinlichkeiten ihrer Kunden aber auch noch für andere Zwecke nutzen als nur für aufsichtsrechtliche Belange. Insbesondere wird es durch die Ausfallwahrscheinlichkeiten möglich, selbst mehr Transparenz über die zu erwartenden Kosten eines Engagements zu gewinnen und kostendeckende Risikoprämien für Kredite zu berechnen und von den Kreditnehmern zu verlangen. Hierdurch wird erwartet, dass Kunden sehr guter Bonität in Zukunft geringere Zinsen für Kreditfinanzierungen zahlen müssen, Kunden sehr schlechter Bonität vice versa bzw. könnten diese sogar ganz von der traditionellen Kreditversorgung abgeschnitten werden.
- Ein zuverlässiges Ratingverfahren mit einer entsprechend präzisen Schätzung der Kunden-Ausfallwahrscheinlichkeiten kann für ein Kreditinstitut ein entscheidender Wettbewerbsvorteil sein, seine Abwesenheit dagegen ein gravierender und u. U. folgenreicher Nachteil. Kennt ein Institut die Bonität seiner Kunden schlechter als seine Mitbewerber, berechnet es u. U. Kunden hoher Bonität höhere und Kunden schlechter Bonität niedrigere Preise als die Konkurrenz. In der Folge besteht die Gefahr Kunden hoher Bonität zu verlieren und Kunden geringer Bonität durch unfreiwillige Dumpingpreise neu zu „gewinnen“ (Adverse Selection = versehentliche systematische „Auswahl negativer Risiken“). Deswegen versuchen Banken, die kein internes Rating für aufsichtsrechtliche Zwecke verwenden wollen, ein solches zumindest für ihr Risikomanagement und die Kreditvergabe und -überwachung einzuführen und einzusetzen, um derartige Selektionseffekte zu vermeiden.
Eine risikoadäquate Eigenkapitalausstattung – so wichtig diese auch ist – kann jedoch die Solvenz einer Bank und die Stabilität des Bankensystems nicht alleine gewährleisten. Entscheidend ist letztlich das von der Geschäftsleitung bestimmte Risiko- und Ertragsprofil einer Bank in Verbindung mit deren Fähigkeit, die eingegangenen Risiken zu steuern und dauerhaft zu tragen. Der Baseler Ausschuss will daher darauf hinwirken, dass die bankeigenen (internen) Risikosteuerungssysteme weiter verbessert und diese durch die zuständigen Aufsichtsinstanzen überprüft werden.
Der neue Baseler Eigenkapitalakkord besteht aus drei sich gegenseitig ergänzenden Säulen, um die Stabilität des nationalen und des internationalen Bankensystems besser abzusichern. Diese Drei-Säulen-Struktur findet sich auch bei Solvency II wieder.
Genauso wie Basel II die Risikoorientierung der Banken verbessern soll, verfolgen die neuen Solvency-II-Regelungen das Ziel, im Aufsichtsmodell die Risiko-Orientierung der Versicherungsunternehmen angemessen zu berücksichtigen und für Aufsichtsbehörden und Öffentlichkeit transparenter zu gestalten.
Zu diesem Zweck ist vor allem der Gesamtkapitalbedarf risikoadäquat auf die einzelnen Sparten und Kundensegmente aufzuteilen. Daher wird Solvency II auch die Geschäftspolitik der Versicherungsunternehmen sowie die Produktgestaltung und -tarifierung beeinflussen. Insbesondere das Thema Risikomanagement gewinnt stark an Aktualität und Relevanz. Obwohl die neuen Regelungen voraussichtlich erst gegen Ende dieses Jahrzehnts in Kraft treten (EU-Draft wird Mitte 2007 erwartet), sind bereits jetzt umfangreiche Vorbereitungen erforderlich. Die Implementierung von Solvency II wird für die Versicherungen ähnlich aufwendig sein und mindestens ebenso tief greifende Veränderungen bewirken wie die Umsetzung von Basel II im Bankenbereich.
Aktuelle Informationen zum Konsultationsprozess finden Sie hier |
Ergebnisse der Benchmarkstudie Solvency II: Status Quo und Erwartungen (Stand: 2006)

Obwohl Solvency II voraussichtlich erst 2009 oder 2010 offiziell und regulatorisch in Kraft treten wird, sind die Vorbereitungen in vielen Versicherungsgesellschaften angelaufen. Wie gut die Versicherungen schon jetzt gerüstet sind, welche Herausforderungen und welche Stolpersteine gesehen werden, beleuchtet die aktuelle Benchmarkstudie zum Thema.
Die Autoren Frank Romeike (RiskNET) und Prof. Dr. Matthias Müller-Reichart (Lehrstuhlinhaber für Risiko-Management des Studienganges Financial Services, FH Wiesbaden) sind bei der Frage nach den größten Herausforderungen bei der Umsetzung von Solvency II vor allem auf zwei Punkte gestoßen: Daten und Menschen.
- Ein umfassendes und tragfähiges Risikomanagement braucht Datenkonsistenz, Datenintegrität, schnelle Zugriffe und Flexibilität bei Auswertung und Reporting. Das in vielen Versicherungen vorherschende Sammelsurium von häufig eigen entwickelten und auf unterschiedlichen Systemen laufenden Programmen und Systemen kann dieses Ziel nur bedingt unterstützen.
- Neben einer notwendigen Investition in risikoadäquate IT- und Datenstrukturen muss aber auch das Humankapital in den Versicherungsunternehmen auf Solvency II vorbereitet werden. Exzellente Risikospezialisten, die sich perfekt mit hochkomplexen Risikomodellen oder der dynamischen Finanzanalyse auskennen, stellen für die Assekuranz der Zukunft zweifellos einen wesentlichen Wettbewerbsfaktor dar.
Grundlage der Analyse waren 120 detaillierte Online-Fragebögen, die von Vorständen und Risikomanagern der Assekuranz in Deutschland, der Schweiz und in Österreich ausgefüllt wurden, sowie 17 vertiefende Interviews mit Vorständen und Risikoverantwortlichen aus der Branche.
Weitere Kernaussagen der Studie können Sie dem Management Summary entnehmen, das wir Ihnen hier als PDF-Datei zum Download bereitstellen. |
Bücher des Monats
Täuschwirtschaft – Wie die Wirtschaft sich selbst und uns alle betrügt
Ein Mischung aus soliden Fakten und mäßig fundierten Thesen
Kommentar zum Deutschen Corporate Governance Kodex
Der Standardkommentar zum Deutschen Corporate Governance Kodex
Rendite-/Risikosteuerung von Immobilienportfolios in Kreditinstituten
Integrierte Steuerung von Immobilienportfolien







