Risiken, die nicht identifiziert und analysiert wurden, können nicht gesteuert werden
Eine Schlüsselstelle im gesamten Risk Management Prozess nimmt die Risikosteuerung und -kontrolle ein. Werden Produkte oder wirtschaftliche Aktivitäten aufgegeben mit dem Ziel, die damit verbundenen Risiken zu vermeiden, so spricht man von Risikovermeidung. Werden Risiken durch die Ausgliederung von Unternehmensfunktionen, durch regionale oder objektbezogene Streuung bzw. durch technische oder organisatorische Maßnahmen (z.B. umfassendes Brandschutzkonzept) reduziert, so spricht man von Risikoverminderung.
Bei der Risikofinanzierung geht es um die Frage, inwieweit Risiken externalisiert werden (beispielsweise gegen die Zahlung einer Versicherungsprämie) bzw. welche Risiken vom Unternehmen selbst getragen werden.
Wird die Risikoanalyse nicht oder unzureichend durchgeführt, so könnte ein grosser Anteil des Gesamtrisikos bei den "nicht identifizierten Risiken" versteckt sein, so dass auch der Nutzen der Risikosteuerung und -kontrolle von geringerem Wert ist.
Risiken vermeiden
Entscheidet sich ein Unternehmen wegen zu hoher Risikopotentiale bestimmte Aktivitäten aufzugeben oder anzupassen, so spricht man von von Risikovermeidung.
Beispiel: Ein Hersteller von elektronischen Steuerungseinrichtungen für Pkw entscheidet sich aufgrund des hohen Produkthaftungsrisikos zukünftig seine Produkte nicht mehr auf dem US-amerikanischen Markt zu vertreiben.
Auch die Anpassung der Prozessabläufe (beispielsweise im Produktionsprozess) kann zur Vermeidung von Risiken beitragen. Beispiel: In einer Lackstrasse wird auf ein umweltfreundlicheres Lackierverfahren umgestellt, um so das Umwelt- und Imagerisiko zu vermeiden.
Ein anderer Weg Risiken zu vermeiden ist die Verlagerung von Unternehmensteilen in andere Länder, in denen beispielsweise die Umweltgesetzgebung oder Arbeitsschutzgesetzgebung anders gestaltet ist. Hierbei muss jedoch evtl. ein höheres Imagerisiko in Kauf genommen werden.
Risiken vermindern
Entscheidet sich ein Unternehmen Risiken auf Dritte (jedoch nicht Versicherer) zu überwälzen, innerhalb des Unternehmens einen Risikoausgleich zu erzielen oder durch technische und organisatorische Massnahmen Schäden zu verhüten so spricht man von Schadenminderung.
Risiken können auf andere Wirtschaftssubjekte externalisiert werden durch:
- Haftungsvereinbarungen und Gewährleistungsregelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Outsourcing von Unternehmensfunktionen (beispielsweise Facility- / Gebäude Management, EDV-Funktionen, Factoring / Forderungseinzug, Logistik
- Leasingverträge für Produktionsmaschinen, EDV
Innerhalb eines Konzerns können Risiken - sofern sie voneinander unabhängig sind - regional, objektbezogen oder personenbezogen gestreut werden. Wird bespielsweise die Produktion von Speicherchips auf drei regional voneinander getrennte Produktionseinheiten verteilt, so wird das Risiko einer Betriebsunterbrechung oder eines Totalausfalls durch Brand reduziert.
Auch durch Produktdiversifikation kann das Marktrisiko reduziert werden (objektbezogene Streuung).
Insbesondere die technischen und organisatorischen Massnahmen zur Risikominderung in den Bereichen:
- Brandschutz
- Umweltschutz
- Arbeitsschutz und Sicherheit (Health and Safety)
- Schutz der Infrastrukturbereiche (Energie-, Wasserversorgung etc.)
- Maßnahmen gegen Haftpflichtrisiken
- Schutz gegen Beschaffungs-, Entwicklungs-, Produktions-, Absatz- und Haftungsrisiken
- Schutz der EDV-Prozesse
- Schutz gegen Vertrauensschäden (Unterschlagung, Untreue, Diebstahl, Betrug etc.)
- Schutz gegen Computermissbrauch und Informationsabfluss (Industriespionage)
- Schutz gegen Einbruch-Diebstahl
- Werkschutz
- Transportsicherung
sollten von Unternehmen besonders berücksichtigt werden.
Risiken finanzieren
Bei der Risikofinanzierung wird die Frage behandelt, inwieweit Risiken auf Dritte (insbesondere Versicherer) externalisiert werden oder vom Unternehmen selbst getragen werden.
Risiken überwälzen:
Durch traditionelle Versicherungsprogramme werden Risiken durch den Einkauf von Versicherungsschutz auf einen Versicherer verlagert. Wichtig ist insbesondere die Absicherung existenzbedrohender Risiken. Bei mittleren Risiken hilft eine Kosten-Nutzen Betrachtung bei der Gestaltung des Versicherungsprogramms. Im einzelnen unterscheidet man im Rahmen von Risikofinanzierungsprogrammen (teilweise basierend auf den Bestimmungen des VAG) die folgenden Versicherungssparten:
- Schienfahrzeug-Kaskoversicherung
- Luftfahrzeug-Kaskoversicherung
- See-, Binnensee- und Flussschifffahrt-Kaskoversicherung
- Transportgüter
- Feuer- und Elementarschadenversicherung
- Hagel-, Frost- und sonstige Sachschäden
- Luftfahrzeughaftpflichtversicherung, See-, Binnensee- und Flussschiffahrt-Haftpflicht
- Allgemeine Haftpflicht
- Kreditversicherung
- Kautionsversicherung
- Rechtsschutz
- Betriebsunterbrechungsversicherung
- (Unfallversicherung, Krankenversicherung)
Neben traditionellen Versicherungslösungen gewinnen in der letzten Zeit Konzepte aus dem Bereich des "Alternative Risktransfer" (ART-Lösungen) bzw. "Alternative Risikofinanzierung" (ARF) immer mehr an Bedeutung.
Risiken selbsttragen
Greift in Ausnahmen (beispielsweise bei multinationalen Unternehmen oder bei der öffentlichen Hand) basierend auf dem Gesetz der grossen Zahlen ein interner Risikoausgleich, so kann auch das Selbsttragen von Risiken eine Alternative zu traditionellen Versicherungsprogrammen sein. Eine entsprechende Rücklagenbildung führt zu geringeren bilanziellen Schwankungen. Viele Risiken müssen selbstgetragen werden, weil sie nicht versicherbar sind (beispielsweise Katastrophenrisiko, unternehmerisches Risiko). Die externe Selbstversicherung kann über Captive Insurance Companies, Pensionskassen oder die kommunalen Schadenausgleiche erfolgen.
Weitere Informationen zur unternehmenseigenen Versicherungsgesellschaft (Captive Insurance Companies) finden Sie hier.
Bücher des Monats
Täuschwirtschaft – Wie die Wirtschaft sich selbst und uns alle betrügt
Ein Mischung aus soliden Fakten und mäßig fundierten Thesen
Kommentar zum Deutschen Corporate Governance Kodex
Der Standardkommentar zum Deutschen Corporate Governance Kodex
Rendite-/Risikosteuerung von Immobilienportfolios in Kreditinstituten
Integrierte Steuerung von Immobilienportfolien







