Autor: Frank Romeike
Regulierung vs. Reputation
In regelmäßigen Abständen lassen sich die Klagen der Vorstände von Banken, Versicherungen und Kapitalanlagegesellschaften vernehmen: Regulierung kostet Geld. Viel Geld. Zu viel Geld. Der Zentrale Kreditausschuss (ZKA), die übergeordnete Interessenvertretung der deutschen Kreditwirtschaft, glaubt sogar, die Bürokratiekosten genau beziffern zu können: 3,1 Milliarden Euro, pro Jahr.
Das sind 4.700 Euro je Mitarbeiter. Viele Tätigkeiten bei der Erfüllung von Informationspflichten sind im Back-Office angesiedelt. Deshalb steht der Prozesstyp ‚IT-gestützte Daten analysieren’ mit einem Anteil von fast einem Fünftel an der Spitze der Kostenliste. Der wesentliche kostentreibende Faktor besteht darin, dass zwar fast alle Daten IT-gestützt zur Verfügung stehen, aber mit sehr großem Aufwand nachbearbeitet und für die Zwecke der Informationspflicht aufbereitet werden müssen. Statistische Meldepflichten, die Anforderungen aus Basel II oder Solvency II sowie stark kundenorientierte Prozesse sind nur einige Beispiele für solche Prozesse. Großbanken investieren in die Risikomanagement-Projekte, die maßgeblich durch Basel II angestoßen wurden, Beträge im dreistelligen Millionenbereich. Doch lässt sich wirklich guten Gewissens behaupten, dass es sich hierbei um Bürokratiekosten handelt? Oder müssen Investitionen in das Risikomanagement nicht vielmehr als eine betriebswirtschaftliche Notwendigkeit verstanden werden? Wie viele Millionenausfälle in der jüngeren Vergangenheit hätten vermieden werden können, wenn das Frühwarnsystem der Institute im entscheidenden Moment nicht versagt hätte?
Ein weiterer wesentlicher Kostentreiber der bürokratischen Pflichten sind Schulungsmaßnahmen, die bei den Anti-Geldwäsche-Bemühungen relevant sind. Ob Kosten zur rechtlichen Prozessabsicherung und Revision, ob die Anschaffung und Aktualisierung von Fraud Prevention Tools oder andere Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung der Geldwäsche: Der ZKA errechnet allein in diesem Segment jährliche Kosten in Höhe von 775 Millionen Euro. Hinzu kommen noch 628 Millionen Euro für die Verpflichtung der Kreditinstitute, von bestimmten Kapitalerträgen Zinsabschlag oder Kapitalertragsteuer an das Finanzamt abzuführen und dabei Steuerbescheinigungen auszustellen, 254 Millionen Euro für Meldepflichten zu statistischen Aufgaben der Bundesbank, 212 Millionen Euro die Verpflichtung der Kreditinstitute, sowohl Kundenstammdaten als auch den Zahlungsverkehr hinsichtlich der Namen der sanktionierten Personen zu prüfen und deren Gelder einzufrieren und, und, und.
Diese gut drei Milliarden Euro entsprechen etwa 4,1 Prozent der Verwaltungskosten der Institute, 7,2 Prozent des Personalaufwands bzw. 9,4 Prozent des Jahresüberschusses. Welche Argumente können da besser sein, um auf die erhebliche Kostenbelastung durch Informations- und Meldepflichten hinzuweisen und postwendend zum Bürokratieabbau aufzurufen? Und dennoch: Hat eigentlich schon einmal jemand ausgerechnet, wieviel die Abberufung eines Vorstands kostet, dessen Bank in einen Geldwäscheskandal verwickelt ist? Wieviel Kosten verursachen solche Reputationsschäden in der Öffentlichkeit?
Zum Autor:
Frank Romeike ist Gründer und Herausgeber des Portals RiskNET und verantwortlicher Chefredakteur der beiden Fachzeitschriften RISIKO MANAGER und ZRFG (Zeitschrift für Risk, Fraud und Governance).
[Bildquellen: Frank Romeike und Photocase]
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