01.08.2010
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Vergütung von Aufsichtsräten soll individuelle Haftungsrisiken berücksichtigen

Missverhältnis zwischen Haftungsrisiken und Vergütung

01. Dezember 2009, 10:00

Laut dem sechsten Aufsichtsrats-Panel, das die Zeitschrift "Der Aufsichtsrat" in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG durchgeführt hat, haben Fragen im Hinblick auf die Vergütung und die Haftung für die Kontrollorgane im Zuge der Wirtschaftskrise deutlich an Bedeutung gewonnen.

Aufsichtsratsvergütung auf dem Prüfstand

Die Frage der Vergütung spielt bei der geforderten Professionalisierung der Aufsichtsratstätigkeit eine zentrale Rolle: Einerseits als Anreiz für qualifizierte Persönlichkeiten, sich diesen zeitaufwändigen Aufgaben zu stellen, andererseits aber auch als Steuerungsinstrument, um die Überwachung, Verantwortung und Vergütung stärker miteinander zu koppeln. So sollen Aufsichtsratsmitglieder ebenfalls über einen erfolgsorientierten Anteil ihrer Vergütung am langfristigen Unternehmenserfolg partizipieren und bei einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens auch eine geringere Vergütung hinnehmen. Ihren Ausdruck findet die geforderte Koppelung an den Unternehmenserfolg in variablen lang- und kurzfristigen Vergütungskomponenten, die neben einem Fixum ausgezahlt werden.

Hinsichtlich der verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten solcher Vergütungsmodelle gibt es zwar unter den Panel-Teilnehmern unterschiedliche Ansichten, grundsätzlich steht eine Mehrheit von 61,5 Prozent der Befragten variablen Modellen jedoch positiv gegenüber.

Die aktuelle Auswertung zeigt zudem, dass die Individualisierung der Aufsichtsratsvergütung ein kontrovers diskutiertes Thema darstellt. Dies betrifft sowohl die Frage, wer die Vergütung festlegen soll, als auch die Zusammensetzung der individuellen Bestandteile. Eine große Mehrheit von 74,4 Prozent lehnt den Vorschlag ab, dass zukünftig ein Vergütungsausschuss die Aufsichtsratsvergütung festlegen soll. Ebenso wenig wünscht sich eine Mehrheit von 56,4 Prozent der Aufsichtsräte den Rat von externen Vergütungsberatern. Mit 76,9 Prozent fällt die Ablehnung gegenüber einer gesetzlichen Regelung am stärksten aus.

Haftungsfragen gewinnen an Bedeutung

Neben der Vergütung war die Haftung von Aufsichtsräten ein zweiter Schwerpunkt der Panel-Befragung. Zwar haben sich die rechtlichen Grundlagen für die Haftung der Aufsichtsratsmitglieder in den letzten 45 Jahren nicht wesentlich verändert. Faktisch stellen allerdings bereits 64,1 Prozent der Befragten eine wachsende Bedeutung der Haftungsvorschriften fest. Zugleich bemängeln sie ein Missverhältnis zwischen gestiegenen Haftungsrisiken und ihrer Vergütung. Dies führe dazu, dass viele Aufsichtsräte risikobehaftete Unternehmen meiden würden. Bezüglich der Forderung nach einer stärkeren, individuellen Haftungsverpflichtung für Aufsichtsräte halten sich Gegner und Befürworter die Waage: Immerhin 56,4 Prozent der Befragten befürworten bei einer Aufsichtsrats-Haftpflichtversicherung einen Selbstbehalt unter Berücksichtigung der jeweils gewährten Aufsichtsratsvergütung.

[Bildquelle: RiskNET GmbH]




Kommentare

Bernd, Dienstag, 01.12.2009 - 17:46:
Die Diskussion geht meines Erachtens stark am Thema vorbei. Aus CG-Sicht haben wir die Situation, dass bestehende Probleme eher verdeckt oder auch manifestiert werden, wenn ehemalige Unternehmenschefs an die Aufsichtsratsspitze wechseln. Umgekehrt haben Externe oder Fachfremde nur wenige Detailkenntnisse über ein Unternehmen, seine Wettbewerber, seine Märkte und seine Problembereiche. Neben Kenntnissen über Märkte und das Unternehmen brauchen wir aber vor allem Aufsichtsräte, die Rückgrat haben, kritische Fragen stellen und manchmal auch "unangenehm" sind. Leider wurde ein AR-Job in der Vergangenheit viel zu häufig mit einer Kaffeeklatsch-Runde verwechselt. Die Zeiten sollten vorbei sein (siehe auch Haftungssituation von AR-Mitgliedern)
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oekoek68, Dienstag, 01.12.2009 - 21:17:
@Bernd: Die Mischung macht es! Dafür gibt es ja auch mehr als einen Aufsichtsrat. In einer Gruppe genügt es doch wenn 2-3 ehemalige Unternehmensangehörige und dann (hoffentlich sachverständige) Externe sitzen.

Zum Thema Vergütung: Leistungsbezogen!!! Man kann sich hier durchaus an den Tagessätzen von Interimsmanagern orientieren. Die sind geringer als die von Beratern und höher als die Bezüge leitender Angestellter. Und angemessen da sein Aufsichtsrat mittel- bis langfristig von seiner Position profitiert. Der tatsächliche Zeitaufwand plus Vor-/Nachbereitungstage von Sitzungen reichen doch als Bemessungsgrundlage aus, oder?
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Bernd, Dienstag, 01.12.2009 - 22:16:
Wäre es nicht sinnvoll, dass man die Qualifizierung eines AR vorab prüft (hinsichtlich fachlicher und charakterlicher Eigenschaften)? Ja, richtig oekoek68, die Vergütung sollte leistungsbezogen sein. In der Vergangenheit fehlte jedoch nicht selten die Leistung.
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