01.08.2010
RiskNET - The Risk Management Network -Corporate Governance

Neue Spielregeln für Manager und ihre Kontrolleure

Im angelsächsischen Raum wurden schon recht früh interne Überwachungssysteme in den Pflichtenrahmen für die Unternehmensgestaltung und -berichterstattung aufgenommen. Hintergrund hierfür ist vor allem, dass in den angelsächsischen Ländern der anonyme Kapitalmarkt eine viel größere Rolle spielt als in Deutschland, wo sich die Unternehmen in der Vergangenheit vorwiegend durch Bankkredite finanzieren (Hausbanksystem). Während in den USA in den 90er Jahren zwischen 55 und 60 % des Kapitals vom Kapitalmarkt stammten, waren es in Deutschland nur etwa 30 %. Mit den Empfehlungen des Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission in den USA (COSO Report 1992) und den Empfehlungen des Cadbury Committee in Großbritannien (Cadbury Report 1992) wurde ein Konzept zur Risikosteuerung und -kontrolle vorgestellt. Gemäß den COSO-Empfehlungen basiert "Internal Control" auf fünf miteinander verknüpften Komponenten: Steuerungsumfeld, Risikoabschätzung, Kontrollaktivitäten, Information und Kommunikation sowie Überwachung. Der Risikomanagement-Ansatz des COSO war die erste umfassende und integrierte Methode, die neben allen Geschäftsprozessen und den Unternehmenszielen einen proaktiven Risikoanalyse und -steuerungsprozess berücksichtigte.

 

In einer Kurzübersetzung würde man allgemein von "Unternehmensverfassung" oder "Unternehmensführung" sprechen. Die OECD beschreibt hingegen Corporate Governance als die "Wechselbeziehungen zwischen allen unmittelbar und mittelbar durch die institutionellen Entscheidungsfindung beteiligten Akteuren … [die] durch die institutionellen Rahmenbedingungen sowie durch das Regulierungsumfeld geprägt  [werden]" bzw. als "Struktur von Beziehungen und entsprechenden Verantwortlichkeiten in einer aus Aktionären, Board-Mitgliedern und Managern bestehenden Kerngruppe zur bestmöglichen Förderung der nötigen Wettbewerbsleistungen, um das Hauptziel eines jeden Unternehmens verwirklichen zu können", welches in der Erwirtschaftung langfristiger Erträge zu sehen ist.

 

In Deutschland hat die Diskussion um Corporate Governance vor allem zwei Ziele:

  • Definition eines Verhaltensrahmens im Sinne eines Code of Best Practice für die Leitungsorgane, insbesondere in Bezug auf das Zusammenwirken von Leitungs- und Überwachungsorgan in einer Aktiengesellschaft.
  • Den Standort Deutschland für nationale und internationale Investoren attraktiver zu machen. Dies soll vor allem durch eine höhere Transparenz des deutschen dualistischen Systems der Unternehmensverfassung erreicht werden. Damit soll allgemein das Vertrauen der internationalen und nationalen Anleger, der Kunden, der Mitarbeiter sowie der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung deutscher Großunternehmen gefördert werden.

 

Viele Elemente der Corporate Governance waren in Deutschland auch in der Vergangenheit bereits gesetzlich kodifiziert. In unterschiedlichen Gesetzen des Handels- und Gesellschaftsrechts sowie des Kapitalsmarktrechts finden sich rechtliche Parameter. Bereits vor dem Inkrafttreten des KonTraG gehörte es zu den Aufgaben des Vorstands (vgl. § 76 Abs. 1 AktG), für die Einrichtung eines Kontroll- und Risikomanagement-Systems zu sorgen und Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden könnten, zu erkennen sowie die entsprechenden organisatorischen Maßnahmen zu treffen. So findet man etwa im AktG, HGB, WpHG, BörsG, MitbestG, Montan-MitbestG 1951 sowie dem BetrVG Elemente guter Corporate Governance. Der Deutsche Corporate Governance-Kodex fasst daher im Wesentlichen gesetzliche Vorschriften zur Unternehmensführung und Unternehmenskontrolle börsennotierter Gesellschaften zusammen. Ziel des Gesetzgebers war es daher sicherlich auch, die Unternehmensleitung zu sensibilisieren, um Chancen offensiv, aber kontrolliert wahrzunehmen.

 

Link-Tipps zum Thema Corporate Governance:

http://www.corporate-governance-code.de/

Auf der Website findet man die aktuelle Fassung des "Deutschen Corporate Governance Kodexes". Der Kodex besitzt über die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG (eingefügt durch das Transparenz- und Publizitätsgesetz, in Kraft getreten am 26.07.2002) eine gesetzliche Grundlage.

http://www.ecgi.org/

Website des "European Corporate Governance Institute (ECGI)"

http://www.icgn.org/

Website des "International Corporate Governance Network"

http://www.gcgf.org/

Website des "Global Corporate Governance Forum"

http://www.ecgi.org/codes/all_codes.php

Übersicht über alle Corporate Covernance Codes weltweit

http://www.corporate-governance.at/

Website des "Österreichischen Arbeitskreises für Corporate Governance"

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