01.08.2010
RiskNET - The Risk Management Network -Basel II

Die neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung

Bankenaufsicht

Der bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel ansässige Ausschuss für Bankenaufsicht wurde 1975 gegründet und setzt sich heute aus hochrangigen Vertretern der Bankenaufsichtsbehörden und der Zentralbanken von zwölf Ländern zusammen. Er tagt in der Regel im Drei-Monatsturnus. Die BIZ stellt hierfür das Sekretariat und die Konferenzräume zur Verfügung, hat aber auf die Entscheidungen des Gremiums keinen direkten Einfluss. Die seit den 1970er Jahren verstärkt einsetzende Internationalisierung des Finanzwesens, die es einzelnen nationalen Bankaufsichtsbehörden in immer höherem Maße erschwerte, die Risikosituation von international agierenden Kreditinstituten effizient zu überwachen, machte es notwendig, die Sicherheit und Solidität des globalen Finanzwesens zu stabilisieren. Der Baseler Ausschuss hat in diesem Rahmen eine Reihe von Empfehlungen und strategischen Richtlinien erarbeitet, auf die sich die jeweiligen Aufsichtsinstanzen der Länder zur Bestimmung der für sie geltenden Aufsichtsgrundsätze stützen können. Hierzu zählen auch die Baseler Eigenkapitalanforderungen, durch die ein Rahmen für die Kreditrisikomessung geschaffen und bankaufsichtliche Mindestkapitalanforderungen für Kreditinstitute festgelegt werden sollen.

 

Wieso Eigenkapitalvereinbarung?

Im dynamischen und komplexen Finanzsystem von heute kann Sicherheit und Solidität nur durch das Zusammenspiel von effizienter Geschäftsführung der Banken, Marktdisziplin und wirksamer Aufsicht erreicht werden. Die Eigenkapitalvereinbarung von 1988 - auch Basel I genannt - konzentrierte sich auf das gesamte Eigenkapital einer Bank, das für die Begrenzung des Insolvenz-Risikos einer Bank und der möglichen Kosten für die Einleger beim Konkurs der Bank entscheidend ist. Darauf aufbauend zielt die neue Regelung (Basel II) auf größere Sicherheit und Solidität des Finanzsystems ab, indem die internen Kontrollsysteme und die Geschäftsführung der Banken, die Überprüfung durch die Aufsicht und die Marktdisziplin einen höheren Stellenwert erhalten. 

 

Weltweite Verbindlichkeit

Der Schwerpunkt der Neuen Eigenkapitalvereinbarung liegt zwar auf international tätigen Banken, ihre Grundsätze sollen sich aber auch für die Anwendung auf Banken unterschiedlicher Komplexität und unterschiedlich anspruchsvoller Tätigkeit eignen. Der Ausschuss hat bei der Erarbeitung der neuen Regelung Aufsichtsinstanzen in aller Welt kontaktiert und erwartet, dass die neue Eigenkapitalvereinbarung von sämtlichen wichtigen Banken eingehalten werden wird. 

 

Neuerungen gegenüber Basel I

Die Eigenkapitalvereinbarung von 1988 sieht für die Bemessung des angemessenen Eigenkapitals international tätiger Banken im Wesentlichen nur eine Möglichkeit vor. Wie Risiken optimal gemessen, gehandhabt und begrenzt werden, variiert allerdings von einer Bank zur andern. 1996 trat eine Änderung in Kraft, die sich auf Handelsrisiken bezog und einigen Banken erstmals gestattete, ihre eigenen Verfahren zur Messung des Marktrisikos einzusetzen. Die neue Regelung sieht bei der Bestimmung der Eigenkapitalquote eine Reihe von einfachen und fortgeschritteneren Ansätzen zur Messung des Kreditrisikos und des operationellen Risikos vor. Sie gibt einen flexiblen Rahmen vor, innerhalb dessen eine Bank, unter Vorbehalt der aufsichtlichen Überprüfung, einen Ansatz verwenden kann, der ihrer Komplexität und ihrem Risikoprofil am besten entspricht. Außerdem werden die Banken in der neuen Regelung für strengere und präzisere Risikomessung gezielt belohnt.

Die in der neuen Regelung vorgesehenen Ansätze sollen sowohl umfassender als auch risikogerechter sein als die Vereinbarung von 1988, der Gesamtumfang des aufsichtsrechtlichen Eigenkapitals soll jedoch unverändert bleiben. Mit Eigenkapitalanforderungen, die den zu Grunde liegenden Risiken besser entsprechen, werden die Banken ihre Geschäfte effizienter führen können.

Die Vereinbarung enthält weniger Vorschriften als die geltende Regelung. In ihren Grundzügen ist sie zwar etwas komplexer als die alte, bietet jedoch Banken, die in der Lage sind, risikogerechtere Analysemethoden einzusetzen, verschiedene Ansätze zur Auswahl an. Für ihre Anwendung sind zwangsläufig mehr Einzelheiten und somit mehr Vorgaben nötig. Der Ausschuss vertritt die Ansicht, dass die Vorteile eines Systems, in dem sich das Eigenkapital stärker an die Risiken anlehnt, wesentlich größer sind als der Aufwand und dazu führen werden, dass das Bankensystem an Sicherheit, Solidität und Effizienz gewinnt.

 

Aufbau von Basel II

Die Neue Eigenkapitalvereinbarung besteht aus drei sich gegenseitig verstärkenden Säulen, die zusammen zu einem sicheren und soliden Finanzsystem beitragen sollten. Die erste Säule betrifft die Mindestkapitalanforderungen. Im Wesentlichen erhoffte sich der Ausschuss dabei, für die Bankenaufsicht mehr Eingriffs- und Kontrollrechte hinsichtlich des Risikosteuerungsprozesses der Banken mit dem Ziel zu erwirken, diese bei der Berechnung ihrer Mindestanforderungen intensiver zu überwachen, um bei Fehlberechnungen frühzeitig intervenieren zu können (Säule 2, Überprüfung durch die Aufsicht). Die Säule 3 (Marktdisziplin) zielt darauf ab, Kreditinstituten umfassendere Publizitätspflichten aufzuerlegen, um durch Verbesserung der Transparenz eine Stärkung der Marktdisziplin zu erzielen. Der Ausschuss unterstreicht die Notwendigkeit, alle drei Säulen konsequent anzuwenden, und will mit Bankenaufsichtsinstanzen aktiv zusammenarbeiten, um eine wirksame Umsetzung sämtlicher Aspekte der Eigenkapitalvereinbarung zu erreichen. 

 

Umsetzung in EU-Recht

Auch die Europäische Union (EU) ist mit den derzeitigen EU-Eigenkapitalvorschriften dem Baseler Akkord gefolgt. Zudem hat die Europäische Kommission angesichts der Bestrebungen innerhalb der EU, mittelfristig einen gemeinsamen Markt für Finanzdienstleistungen zu verwirklichen, bereits angekündigt, bei der Neufassung der EU-Richtlinie einen Parallelismus mit den Anforderungen aus Basel sicherzustellen. Im Klartext hat dies zur Folge, dass die geplanten neuen Eigenkapitalvorschriften für Banken auch auf kleinere, ausschließlich national oder regional agierende Institute angewendet werden. Mit einer Umsetzung der EU-Richtlinien in nationales Recht erfolgt nämlich eine Rechtsverbindlichkeit für die Gesamtheit der in der Europäischen Union tätigen Kreditinstitute und Wertpapierunternehmen. In Deutschland sind die Eigenkapitalunterlegungen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) im Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbank im Grundsatz I des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) geregelt und mit der vierten bzw. sechsten KWG-Novelle von 1998 gemäß §§ 10 und 10a KWG umgesetzt worden. 

 

Quelle: RATINGaktuell, weitere Informationen erhalten Sie unter http://www.ratingaktuell-news.de

 

Download

Bankinternes Rating als Herausforderung für Handwerksunternehmen

Seit dem vergangenen Jahr hat sich hinsichtlich der Wirtschaftslage im Handwerk nicht viel zum Positiven verändert. Diesen Eindruck legt zumindest eine aktuelle Untersuchung von über 3.500 Handwerksunternehmen durch den Verband der Vereine Creditreform e. V. nahe. Vor diesem Hintergrund gewinnt die Zusammenarbeit mit der Hausbank sowie die Vorbereitung auf das bankinterne Rating maßgeblich an Bedeutung.

 

 

 

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"Die MaK sind der 'Aufgalopp' zu Basel II": Interview mit Jochen Sanio, Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin).

 

 

 

Weiterführende Links

Umfangreiche Informationen rund um das Thema Basel II finden Sie auf dem Portal Basel-II.info:

 

Forum für Finanzstabilität (Financial Stability Forum, FSF)

http://www.fsforum.org/

Ausschuss für das globale Finanzsystem (Commitee on the Global Financial System, CGFS)

http://www.bis.org/cgfs/

Bank für internationalen Zahlungsausgleich (Bank for International Settlements, BIS)

http://www.bis.org/

Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (Basel Commitee on Banking Supervision, BCBS)

http://www.bis.org/bcbs/

Europäische Zentralbank (European Central Bank, ECB)

http://www.ecb.de

Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, Weltbank (International Bank for Reconstruction and Develepment IBRD)

http://www.worldbank.org/

Internationale Vereinigung der Versicherungsaufsichtsbehörden (International Association of Insurance Supervisors, IAIS)

http://www.iaisweb.org/

Internationale Vereinigung der Wertpapieraufseher (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) 

http://www.iosco.org/

Internationaler Währungsfond (International Monetary Fund, IMF)

http://www.imf.org/

Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Cooperation and Development, OECD)

http://www.oecd.org/home/

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin)

http://www.bafin.de/

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

http://www.bundesfinanzministerium.de/

Deutsche Bundesbank

http://www.bundesbank.de/

Securities and Exchange Commission (SEC)

http://www.sec.gov/

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