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 RiskNET Newsletter vom 20. Mai 2010

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Blick hinter die Kulissen: Risikomanagement bei der Freudenberg-Gruppe

Die im Familienbesitz befindliche Freudenberg-Unternehmensgruppe entwickelt und produziert Dichtungen, schwingungstechnische Komponenten, Filter, Vliesstoffe, Trennmittel und Spezialschmierstoffe sowie mechatronische Produkte. Die Kunden findet man in der Automobilindustrie, dem Maschinen undAnlagenbau, der Textil- und Bekleidungsindustrie, der Bau- und Bergbauindustrie, der Energie-, Chemie- sowie Öl- und Gasindustrie. Außerdem gehören Unternehmen aus der Medizintechnik, der zivilen Luftfahrt und der Halbleiterindustrie zum Kundenkreis. Allgemein bekannte Produkte sind die Vileda Reinigungsartikel.

Ein Blick in die Unternehmensstrategie der Freudenberg-Gruppe verdeutlicht, dass neben Kreativität und Vielfalt vor allem Innovationskraft die Eckpfeiler des Unternehmens darstellen. So kann man lesen, dass Verlässlichkeit und verantwortungsvolles Handeln zu den Grundwerten der gut 160-jährigen Firmengeschichte gehören. Die Unternehmen der Gruppe beschäftigen heute rund 30.000 Mitarbeiter in 52 Ländern. Der Umsatz betrug im Jahr 2009 rund 4,2 Mrd. Euro. Die Führungsgesellschaft Freudenberg & Co. gehört 300 Nachkommen des Unternehmensgründers Carl Johann Freudenberg und versteht sich als Unternehmen von Unternehmern. Damit ist Freudenberg eine der größten Kommanditgesellschaften Deutschlands. Weiter

 






Finanzaufsicht verbietet ungedeckte Leerverkäufe

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am Dienstag vorübergehend ungedeckte Leerverkäufe in Aktien der zehn führenden deutschen Finanzinstitute und in Schuldtiteln von Staaten der Eurozone sowie bestimmte Credit Default Swaps (CDS) untersagt. Diese Verbote gelten ab Mittwoch, 00:00 Uhr, bis zum 31. März 2011, 24:00 Uhr, teilte die BaFin am Abend mit und bestätigte damit vorherige Angaben aus dem Bundestag.

Von dem Verbot betroffen sind laut BaFin Aktien der Aareal Bank AG, Allianz SE, Commerzbank AG, Deutsche Bank AG, Deutsche Börse AG, Deutsche Postbank AG, Generali Deutschland Holding AG, Hannover Rückversicherung AG, MLP AG und Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft AG. Vorübergehend verboten würden auch ungedeckte Leerverkäufe in Schuldtiteln von Staaten der Eurozone, die an einer inländischen Börse zum Handel im regulierten Markt zugelassen seien, und CDS, soweit die Referenzverbindlichkeit zumindest auch eine Verbindlichkeit eines Staates der Eurozone sei und sie nicht der Absicherung von Ausfallrisiken dienten (ungedeckte CDS). Weiter

 


Risikofaktor Vermögenswertinflation und Inflationierung der Rettungspakete

In den letzten Wochen wurde die Euro-Krise vielfach damit beschrieben, dass die EU die Karten zum größten Pokerspiel aller Zeiten ausgegeben hätte. Ein Pokerspiel? Die Analogie zum größten Ponzi-Game aller Zeiten liegt hier wohl näher. Im Folgenden wird der Versuch unternommen, die wirklich relevanten Schlussfolgerungen zu ziehen und aufzuzeigen, unter welchen Voraussetzungen das uns bekannte System aufrecht erhalten werden kann.

Der geneigte Leser mag uns einen gewissen melancholischen Unterton verzeihen, wenn wir im Folgenden eine Welt beschreiben, die nach unserer Meinung von drei entscheidenden Ergebnissen politischen Handelns geprägt sein wird. Dieses unter der Annahme, dass sich das politische Establishment seine Ignoranz gegenüber wirtschaftlichen Tatsachen behält: 1. Das globale aber vor allem europäische Finanzsystem wurde nicht stabilisiert, es wurde destabilisiert. Und das in einem Ausmaß, das in Sachen Beschleunigung und Endgeschwindigkeit seines Gleichen sucht. 2. Das Ende der Währungsunion in ihren bislang bekannten Dimensionen wurde zügig vorangetrieben. Das heißt nicht, dass es den Euro in zehn Jahren nicht mehr gibt. Es wird nur eine völlig andere Währung sein. Und sie wird auf einem anderen Niveau handeln. Vielleicht nicht gegenüber dem US-Dollar oder dem Britischen Pfund. Aber gegenüber stabilen Währungen vernünftig wirtschaftender Länder. Weiter

 



Aufsichtsrat: Nicht nur Überwachung - sondern auch Steuerung

Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind ausschließlich für das Wohl der Gesellschaft verantwortlich, so die allgemeine Rechtsauffassung. Primäre Aufgabe des Aufsichtsrats ist es, die Geschäftsführung - also den Vorstand - zu überwachen (§ 111 AktG). Außerdem obliegen dem Aufsichtsrat Prüfungspflichten (insbesondere des Konzern- und Jahresabschlusses der Gesellschaft, § 111 Abs. 2 Satz 3 AktG) sowie Berichtspflichten. In diesem Kontext stehen unternehmerische Entscheidungen auf den ersten Blick im Gegensatz zur Aufgabe und Funktion des Aufsichtsrats: Er darf keine originäre Geschäftsführungsfunktion übernehmen. Seit Langem aber ist durch die Literatur und Rechtsprechung differenzierend klargestellt, dass der Aufsichtsrat nicht nur hinsichtlich seiner Personalkompetenz (einschließlich der Vergütungsvereinbarungen) und im Rahmen zustimmungspflichtiger Geschäfte (§ 111 Abs. 4 Satz 2 AktG) unternehmerisch tätig ist (und sein muss), sondern ihn auch weitere Aufgaben zur "Mitwirkung" bzw. "Mitentscheidung" zwingen.

Laut einer Panel-Befragung, welche die Zeitschrift "Der Aufsichtsrat" in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO in diesem Jahr zum siebten Mal durchführte, spielt die unternehmerische Mitwirkung an zentralen Unternehmensentscheidungen im Selbstverständnis von Aufsichtsratsmitgliedern deutscher Unternehmen eine immer stärkere Rolle. Weiter

 






IDW EPS 980: Risiken und Nebenwirkungen ausufernder Kontrollsysteme

Das ehrbare Verhalten eines Kaufmanns sicherte schon in früheren Zeiten seinen langfristigen Erfolg im Geschäftsleben und Ansehen in der Gesellschaft. In den vergangenen Jahren gab es wiederholt Anlass sich über Grundsätze des "guten Benehmens" im wirtschaftlichen Handeln Gedanken zu machen (auch "Good Corporate Governance" bezeichnet). Mangels besserer Umsatzquellen wird das Thema nun von einigen Berufsgruppen verstärkt instrumentalisiert um neuen Beratungs- und Prüfungsaufwand zu erzeugen.

Der IDW-Entwurf vom 11. März 2010 beschreibt die Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfung von Compliance Management Systemen (IDW EPS 980). Das Dokument umfasst 45 Seiten und bietet inhaltlich wenige neue Erkenntnisse. Unter Compliance Management Systemen ist Organisation des ordnungsmäßigen und gesetzestreuen Verhaltens von Unternehmen respektive ihrer Vertreter zu verstehen. Für sich genommen also eine Selbstverständlichkeit. Die Selbstverständlichkeit des "guten Benehmens" verspricht seit einiger Zeit Juristen und Wirtschaftsprüfern eine ewige Zusatzrente. Weiter

 


Das "Undenkbare" ins Kalkül ziehen

Der Chefvolkswirt der Deutschen Bank, Thomas Mayer, hat den Euro-Staaten geraten, sich auf einen möglichen Zahlungsausfall Griechenlands 2011 vorzubereiten. Im Notfall könne ein Europäischer Währungsfonds (EWF) eine geordnete Insolvenz einleiten, sagte Mayer nach einem Bericht der "Financial Times Deutschland" in Brüssel. Das Szenario des Ökonomen sei bemerkenswert, denn bisher hätten eine Umschuldung oder gar Abschläge auf griechische Staatsanleihen in den Verhandlungen der EU und des Internationalen Währungsfonds (IWF) mit Athen keine Rolle gespielt, schreibt die Zeitung.

Mayer schlug demnach folgende Lastenaufteilung vor: Die Gesamtschulden Griechenlands sollen auf 150 Mrd. Euro halbiert werden, sie würden dann gut 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts ausmachen. Bereits aus den aktuellen Anleihekursen würde sich ein Abschlag für Banken und andere Anleger aus dem Privatsektor in Höhe von 50 Mrd. Euro ergeben. Weiter

 


RiskNET Kolumne Juni 2010: Regierungs- und Bankenverhalten in der Griechenland-Krise

In der gegenwärtigen Griechenland-Krise können sich die Finanzinstitute auf das schlechte Krisenmanagement der EU-Regierungen verlassen. Die Regierungen stecken in einem Dilemma. Ohne Änderungen der Spielregeln für das Verhalten der Regierungen können die Banken ihr unverantwortliches Spiel fortsetzen.

Wir haben es seit Jahren gewusst: Griechenland ist bankrott. Dennoch war der "Run" auf Griechenland-Anleihen bis zur Rating-Änderung ungebrochen. Banken investierten Milliarden in griechische Anleihetitel, obwohl klar war, dass der Markt früher oder später zusammenbrechen würde. Nur der Zeitpunkt war unklar. Warum haben sich die Banken so verhalten? Im Prinzip ist das heutige Bankenverhalten völlig identisch mit dem Bankenverhalten vor dem Ausbruch der Subprime-Krise im Jahr 2007. Jeder wusste damals, dass der Verbriefungsmarkt zusammenbrechen würde. Dennoch haben alle Akteure das Hoch-Risiko-Spiel mitgemacht. Was ist der Grund für die Parallelität im Bankenverhalten? Lernen die Banker gar nichts aus den vergangenen Erfahrungen? Doch, die Banker haben sogar sehr viel gelernt. Ihr Lernprozess zeigte ihnen nämlich gerade erst, dass sie weitermachen können wie bisher. Wie ist das möglich? Im Beitrag zeigen wir, dass die Banken eine Dilemma-Situation der Regierungen ausnutzen können. Weiter

 


Aktuelle Buchempfehlungen

Praxishandbuch Unternehmensbewertung

Von: Ulrich Schacht/Matthias Fackler, Gabler Verlag, 464 Seiten, Wiesbaden 2009

Gegenstand einer angemessenen Unternehmensbewertung ist die sorgfältige Vorbereitung und Durchführung, Analyse und die Gewinnung von Informationen, Risikoidentifizierung und Dokumentierung oder auch verkürzt als Due-Diligence bezeichnet. Nicht nur die inhaltliche, personelle und zeitliche Planung stellen nicht nur hohe Anforderungen an alle Beteiligten sondern präzisieren die Vorgaben, den Untersuchungsgegenstand und die Problemfelder, die es zu entdecken und zu bewerten gilt. Gute Markt- und Branchenkenntnisse dürfen ebenfalls nicht fehlen. Ein Garant für den potenziellen Erfolg ist nur durch eine intensive und sorgfältige Vorbereitung gegeben. Ein weiterer Schwerpunkt des Bandes sind die in der Theorie und Praxis bekannten und angewandten Bewertungsverfahren. Altbewährte Methoden werden neueren und verfeinerten Modellen gegenübergestellt. Eine aus der Praxis gewonnene Erfahrung ist, dass bei der Anwendung der Ertragswert- und dem DCF-Verfahren unterschiedliche Bewertungsergebnisse resultieren können. Gründe hierfür liegen in den unterschiedlichen Bewertungsannahmen und -vereinfachungen. Allein eine leichte Änderung von Realoptionsannahmen kann zu erheblichen Wertschwankungen führen und das Ergebnis mehr oder weniger stark beeinflussen. Bei aller Rationalität und mathematischer Logik der Modelle bleibt zu konstatieren, dass persönliche Erfahrung und Einschätzung bei der Bewertung eine nicht untergeordnete Rolle spielen. Je weiter die zugrunde liegenden Daten in die Zukunft liegen, desto bedeutsamer werden persönliche Einschätzung und Marktkenntnisse. Weiter

 


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