Empfänger: ###USER_email### Donnerstag, 17. Mai 2012
 RiskNET Newsletter vom 17. Juli 2006

RMA vergibt Preis für Diplom-, Master- und Promotionsarbeiten

Die Risk Management Association e. V. wird ab dem Jahr 2006 einen Preis verleihen, um wissenschaftliche Leistungen auf dem Gebiet des Risikomanagements zu würdigen, die einen hohen Grad an Kreativität, Know-how und Engagement aufweisen und die außergewöhnlich wertvoll für die weitere Entwicklung des Risikomanagements in den Unternehmen und Institutionen sind.

Der RMA Risikomanagement Preis soll für die im Risikomanagement tätigen Personen einen Anreiz bieten, ihre Erfahrung und ihr Know-how auszutauschen. Die Preisverleihung soll regelmäßig Gelegenheit bieten, die Leistungen aller zu würdigen, die zum Pool an Wissen und Erfahrungen im Risikomanagement beitragen. Der RMA Risikomanagement Preis für die beste wissenschaftliche Arbeit im Bereich Risikomanagement wird gemeinsam mit der RMCE RiskCon GmbH ausgeschrieben. Er wird in Kooperation mit dem Risikomanagement-Portal RiskNET, der Fachzeitschrift RISIKO MANAGER und dem FAZ Institut vergeben. Die Jury wird aus den Risikomanagement-Köpfen in Wissenschaft und Praxis gebildet. Weiter

 

Systemische Risiken durch Hedgefonds unterschätzt

Die Fraktion der Sozialisten im Europäischen Parlament (SPE) hat davor gewarnt, die Tätigkeit von Hedgefonds nicht zu regulieren. Die Abgeordneten reagierten auf einen von der EU-Kommission vor kurzem veröffentlichten Branchenbericht, in dem der Abbau aller regulatorischen Hindernisse gefordert wird. Die Kommission wolle die Regeln ausgerechnet zu einem Zeitpunkt lockern, zu dem der US-Kongress Interesse an mehr Regeln erkennen lasse und die Aufsichtsbsbehörden auf beiden Seiten des Atlantiks vor den Risiken durch Hedgefonds warnten, kritisierte die niederländische abgeordnete Ieke van den Burg.

Eine Priorität im Umgang mit Hedgefonds müsse der Verbraucherschutz sein, sagte die Vorsitzende des Wirtschafts- und Währungsausschusses, Pervenche Beres. Wenn sich diese Produkte außerhalb der Wohlverhaltensregeln an den Finanzmärkten entwickeln könnten, wäre dies als wenn man Leuten ohne Führerschein anbieten würde, mit dem Rennwagen zu fahren. Weiter

 

Wirtschaftskriminalität von vielen Unternehmen unterschätzt

Jedes zweite große Unternehmen war in den vergangenen drei Jahren Opfer wirtschaftskrimineller Handlungen. Die Dunkelziffer wird auf über 80 Prozent geschätzt. Das heißt, auf jeden entdeckten kommen fünf unentdeckte Fälle von Wirtschaftskriminalität. Die Zahl der nur zufällig aufgedeckten Delikte ist erneut sprunghaft gestiegen. Zu diesen Ergebnissen kommt die KPMG-Studie 2006 zur Wirtschaftskriminalität in Deutschland. Erstmals wurden nicht nur große Unternehmen befragt (Umsatz über 500 Mio. Euro), sondern auch mittlere (Umsatz 100 - 500 Mio. Euro) und kleinere Unternehmen (Umsatz bis 100 Mio. Euro). Die Wirtschaftprüfungs- und Beratungsgesellschaft KPMG hat Antworten von 420 Führungskräften aus allen Branchen ausgewertet.

Es besteht ein signifikanter Zusammenhang zwischen Umsatzvolumen und der Häufigkeit wirtschaftskrimineller Handlungen. Waren von den großen Unternehmen in den letzten drei Jahren nach eigenen Angaben 55 Prozent betroffen, sind es bei den mittleren 31 Prozent und bei den kleineren Unternehmen 19 Prozent. Offenbar führen die besseren Kontrollmechanismen in größeren Unternehmen in aller Regel zu höheren Aufdeckungsraten. Weiter

 

Solvency II: ein integrierter Risikoansatz für europäische Versicherer

Die bestehende Solvabilitätsregelung für die Versicherer in der EU – Solvency I – ist überholt. Sie beruht auf Vorschriften, die dem ökonomischen Wert der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Versicherer nicht gerecht werden. Solvency I berücksichtigt Versicherungs- und Anlagerisiken nur unzureichend und stellt den Einsatz risikomindernder Instrumente nicht angemessen in Rechnung.

Das von der EU-Kommission lancierte Projekt Solvency II soll den Aufsichtsrahmen für Versicherungsunternehmen verbessern. Der Richtlinienentwurf wird voraussichtlich Mitte 2007 verabschiedet, und die Umsetzung sollte bis 2010 abgeschlossen sein. Solvency II wird – ähnlich wie Basel II im Banksektor – auf einem Drei-Säulen-Konzept beruhen: Säule 1 enthält die Vorschriften über finanzielle Ressourcen, Säule 2 legt die Grundsätze für die aufsichtsrechtliche Überprüfung und das Risikomanagement fest, und Säule 3 fördert die Offenlegung und Transparenz, um die Marktmechanismen zu stärken. Zur Berechnung der Solvabilität werden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten voraussichtlich marktnah bewertet. Die Versicherer können ihre Solvabilitätsanforderungen entweder anhand des Standardmodells der Aufsichtsbehörden berechnen oder interne Modelle einsetzen, die ihrem spezifischen Risikoprofil Rechnung tragen. Weiter

 

Der Markt bestraft schlechte Corporate Governance nicht

Mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) sollen die in Deutschland geltenden Regeln für Unternehmensleitung und -überwachung für nationale wie internationale Investoren transparent gemacht werden, um so das Vertrauen in die Unternehmensführung deutscher Gesellschaften zu stärken. Ob bzw. inwieweit sich ein Unternehmen an die Empfehlungen zu „guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung“ hält, bleibt ihm allerdings weitestgehend selbst überlassen. Der im Juli 2002 durch das so genannte Transparenz- und Publizitätsgesetz ins Aktiengesetz eingefügte §161 verpflichtet die Unternehmen bekanntermaßen nicht zur Einhaltung des DCGK. Sie müssen lediglich erklären, dass den Empfehlungen entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden. Weiter

 

Aktuelle Uploads in der RiskNET eLibrary

Wie hoch sollte ein Damm gebaut werden, um höchstens einmal in hundert Jahren überschwemmt zu werden? Welche Auswirkungen könnte ein Börsencrash morgen haben? Viele Fragen aus dem echten Leben erfordern Schätzungen, aber wenn es keine Daten oder nur sehr wenige Beobachtungen gibt und per Denition sind extreme Ereignisse selten, werden wichtige Schätzungen öfter nach Gefühl als auf Grund von Tatsachen gemacht. Die Extremwerttheorie (EVT) ist ein Spezialgebiet der Statistik, das sich mit solch seltenen Situationen beschäftigt und eine Alternative zum reinen Raten bietet. Weitere Informationen finden Sie in den Publikationen von A. Röhrl, V. Chavez-Demoulin und P. Embrechts in der RiskNET eLibrary. Weiter

 

Aktuelle Buchempfehlungen

Bilanzskandale – Delikte und Gegenmaßnahmen

(Volker H. Peemöller, Stefan Hofmann, 303 S., Erich Schmidt Verlag, Berlin 2005).

Das Buch von Peemöller und Hofmann skizziert 33 Einzelfallstudien von Bilanzskandalen aus verschiedenen Ländern. Zunächst jedoch werden im ersten Kapitel des Buches Begrifflichkeiten wie etwa Wirtschaftskriminalität, Bilanzdelikt/-skandal, „Window dressing“ und die Begriffe progressive und konservative Bilanzierung definiert, die für das Verständnis des Buches wichtig sind. So werden die Bilanzskandale von Enron und WorldCom, Parmalat, SairGroup, Herstatt-Bank, Neue Heimat, Co op, Metallgesellschaft, Bremer Vulkan und Philipp Holzmann skizziert. Bei einem etwa 300 Seiten umfassenden Buch ist es klar, dass sich die Autoren hier auf die wesentlichen Aspekte beschränkten. [...] Das Buch ist in einer schnörkellosen und leicht verständlichen Sprache geschrieben. Insbesondere durch die 33 Fallstudien erhält das Buch eine hohe Praxisrelevanz und kann uneingeschränkt vor allem allen Unternehmenslenkern und Führungskräften, Aufsichtsratsmitgliedern, Wirtschaftsprüfern und Mitgliedern von Prüfungsausschüssen empfohlen werden. Weiter

 


RiskNET Aktuell Impressum

Erscheinungsweise:

Der RiskNET Aktuell ist ein exklusiver Newsletter-Service von RiskNET. Er erscheint monatlich in elektronischer Form. Bei Interesse an einem Sponsoring schreiben Sie bitte an office@risknet.de

Herausgeber:

RiskNET - The Risk Management Network / Frank Romeike / Ernst-Sachs-Straße 13 / D-83080 Oberaudorf / Internet: www.risknet.de / Telefon: +49-8033-304638 / Telefax: +49-8033-304797 / E-Mail: office@risknet.de

Rechtliche Hinweise:

Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen und dgl. in diesem Newsletter berechtigt nicht zu der Annahme, dass solche Namen ohne weiteres von jedermann benutzt werden dürfen. Vielmehr handelt es sich häufig um gesetzliche geschützte eingetragene Warenzeichen, auch wenn sie nicht eigens als solche gekennzeichnet sind. Alle Rechte vorbehalten, insbesondere die der Übersetzung in fremde Sprachen. Der Inhalt dieses Newsletters wurde sorgfältig erarbeitet. Dennoch übernehmen Autoren, Herausgeber und Verlag für die Richtigkeit von Angaben, Hinweisen und Ratschlägen sowie für eventuelle Fehler keine Haftung.

 

KontaktImpressum
Newsletter abmelden
© 1999-2012 RiskNET - The Risk Management Network
Alle Rechte vorbehalten.